Ebay einkauf- -wie buchen?

hallo
wir wollen sachen bei ebay ersteigern.
da das ohne rechnungsstellung erfolgt, lautet meine frage
wie kann ich den einkauf verbuchen?
wir haben ein lexware buchhaltungsprogramm.
weiss jemand wo ich das sonst nachlesen kann?
gruß
stef.

Hi,
kann man das nicht mit einem Ersatzbeleg, ebay Artikel-Nr. Hardcopy, eigenem Kontoauszug und E-Mail Bestätigung des Verkäufers buchen ???

Moin

da das ohne rechnungsstellung erfolgt,

wieso ?
Ich hab auch schon Sachen mit Rechnung verkauft bzw. ersteigert. Einfach vorher beim Verkäufer anfragen, diese „Rechnungen“ können ziemlich formlos sein.

Gruß
Marion

Hi,
kann man das nicht mit einem Ersatzbeleg, ebay Artikel-Nr.
Hardcopy, eigenem Kontoauszug und E-Mail Bestätigung des
Verkäufers buchen ???

richtig kann man. Das FA prüft allerdings, ob das gekaufte Gut auch dem Betriebszweck zugehörig ist und in den betrieb eingebracht wurde.

gruss

Hallo!

OHNE Eingangsrechnung, die Du von Deinem Lieferanten erhalten musst, geht beim Finanzamt garnichts!!! Ist Dein Lieferant bei eBay oder sonstwo gewerblich tätig, MUSS er Dir sowieso eine Rechnung mit ausgew. Mwst. erstellen!!!

Ich weiss zwar nicht, welche Produkte Dich so interessieren, aber vielleicht können wir Dir da weiterhelfen ( bei uns beziehst Du Produkte in der „Liferantenhierarchie“ schon ganz oben! )
Die meisten Anbieter bei eBay sind ohnehin „nur“ Wohnzimmerhändler!

MFG.

RuhrKONTOR e.K.
Joachim Messing
www.ruhrkontor-handel.de

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Hallo!

OHNE Eingangsrechnung, die Du von Deinem Lieferanten erhalten
musst, geht beim Finanzamt garnichts!!!

sehr geehrter selbständiger Kaufmann,

dann versuch mal bei der Post ne Rechnung zu kriegen, da siehste alt aus. Und was machste mit Kauf von privat? es reicht den WE nachzuweisen und den ZA zu belegen, und der Kaufvertrag. Bei Ebay eine Hardcopy des Schriftverkehrs.

Ich weiss zwar nicht, welche Produkte Dich so interessieren,
aber vielleicht können wir Dir da weiterhelfen ( bei uns
beziehst Du Produkte in der „Liferantenhierarchie“ schon ganz
oben! )
Die meisten Anbieter bei eBay sind ohnehin „nur“
Wohnzimmerhändler!

Und du? weil du deine werbenden Psotings aus einem Büro schreibst bist du nicht besser!

Es bleibt allerdings die Frage wie ein Geschäftsmann Sachen bei Eby ersteigern kann, statt sie im Fachhandel vor Ort zu kaufen, wo er laut und deutlich und damit werbend seine Firma bekannt macht und den Lieferanten zum möglichen Kunden machen könnte.

andererseits weiss doch jeder daß ein Schnäppchen bei Ebay „glück“ ist und im EH meist preiswerter mit garantierter Lieferung, und garantierter Garantie und mit Verpackung UND Inhalt geliefert wird.

gruss

Hallo

um die Rechnung geltend zu machen muss der Verkäufer ein Gewerbe habe bzw. beim Finanzamt gemeldet sein.
Ein Privatmann darf eh keine Rechnung stellen mit MwSt.

Gruss

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Hallo

um die Rechnung geltend zu machen muss der Verkäufer ein
Gewerbe habe bzw. beim Finanzamt gemeldet sein.
Ein Privatmann darf eh keine Rechnung stellen mit MwSt.

Ich glaube, jetzt kommst du ein wenig durcheinander.

Klar kann der (gewerbliche) Käufer keine Vorsteuer geltend machen, wenn er von privat irgendwas für sein Unternehmen ankauft - dafür wäre tatsächlich eine ausgewiesene USt erforderlich, und das darf der private Verkäufer wirklich nicht.

Aber von der Ertragssteuer her sieht das schon wieder anders aus: natürlich kann der Unternehmer auch von privat irgendwelche betrieblich benötigten Sachen kaufen!
Schließlich kann ihm keiner verbieten, z.B. einen gebrauchten Wagen von privat zu kaufen und diesen für den Betrieb zu nutzen - und die AfA würde hierbei auch problemlos gewährt werden! Nur eben keine Vorsteuer, da keine angefallen ist.

Schönen Gruß,
Robert

Was für eine wahnsinnig hilfreiche Antwort
Also in diesem Ebay-Brett regiert ja wohl wirklich der blanke Stumpfsinn. Man kann in der Wirtschaft auch ohne Steuerberater überleben! Das ist doch eine berechtigte Frage, die ich mir auch schon gestellt habe! Aber nein, da müssen alle, die keine Ahnung haben, draufhauen.

Wenn Du mir einen Gefallen tun willst, geh in das Brett „allgemeine Rechtsfragen“ und pöbele dort alle Leute an, sie sollen gefälligst einen Anwalt fragen.

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sehr hilfreiche antwort-unmöglich
ääähhhh…
das ist dein stil?
hier ist ein frageforum oder nicht?