Hallo,
wenn in der Auktion nichts angegeben ist, muss der verkäufer dann erst liefern oder der käufer erst zahlen?
Wie sieht das gesetzlich aus?
Danke!
Sebstian
Hallo,
wenn in der Auktion nichts angegeben ist, muss der verkäufer dann erst liefern oder der käufer erst zahlen?
Wie sieht das gesetzlich aus?
Danke!
Sebstian
Wie sieht das gesetzlich aus?
Im Detail gar nicht, im Allgemeinen heißt es „Zug um Zug“, also gleichzeitig. AFAIK geht das aus §433 BGB hervor.
Bei einer Versendung der Ware ist das natürlich so nicht möglich.
Bei Ebay ist es üblich, dass der Käufer zuerst zahlt, der Verkäufer den Zahlungseingang abwartet und dann verschickt.
Korrektur, § 271 BGB
Ich verbessere mich selbst:
BGB § 271 Leistungszeit
(1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.
Erstmal Danke,
aber für mich hebt sich das gegenseitig auf.
oder ich verstehe den Sinn nicht.
Kannst du das bitte erklären?
Das mit dem ‚Kann‘ ist ja auch etwas löchrig?
Grüße
Sebastian
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
stand denn weder im Auktionstext noch unter den Zahlungsarten etwas? Bei ebay ist standardmäßig Überweisung/Vorkasse unter Zahlungsweise aktiviert. Die einzige Methode, es zu deaktivieren, ist die Angabe anderer Zahlungsarten, als Minimum „siehe Auktionsbeschreibung“. Wenn da dann auch nix steht, gibt es tatsächlich keine Angabe, dann muss der VK sich aber irgendwie blöd angestellt haben.
Gruß,
Myriam
Hallo Myriam,
nach der Auktion bei den Zahlungsbedingungen stand dann, dass nach Zahlung der Versand erfolgt.
Allerdings ist das ja jetzt eine geschichte, die erst nach Vertragsabschluss geschickt wurde,
also für mich keine rechtliche Bindung.
Könnte natürlich sein, dass ich das falsch sehe?
Grüße
Sebastian
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nach der Auktion bei den Zahlungsbedingungen stand dann, dass
nach Zahlung der Versand erfolgt.
Und was stand bei den Zahlungsarten in der Auktion? Das Feld kann nicht leer gewesen sein.
Allerdings ist das ja jetzt eine geschichte, die erst nach
Vertragsabschluss geschickt wurde,
also für mich keine rechtliche Bindung.
Könnte natürlich sein, dass ich das falsch sehe?
Mit welcher Begründung gehst Du davon aus, dass automatisch die für Dich günstigere Variante gilt? Zahlung nach Erhalt der Ware gibt es im Internet zwar auch, aber i.d.R. nur bei größeren Läden, die auch ein Mahnwesen führen. Bei kleineren bzw. besonders günstigen Shops ist Vorkasse üblich, wie auch bei ebay.
Gruß,
Myriam
kann ich gerade leider nicht einsehen.
steht da denn immer drin, wer zuerst zahlt?
ich dachte nur die zahlungsart…
es geht nicht darum, was für mich günstiger oder ungünstiger ist.
zwischen zahlung und lieferung, bzw. umgekehrt liegen normal 3 tage ca.
von daher nimmt sich beides nichts!?
ich möchte nur wissen, wie das rechtlich aussieht.
weißt du das?
Grüße
Sebastian
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steht da denn immer drin, wer zuerst zahlt?
ich dachte nur die zahlungsart…
Du schriebst, dass in der Auktion gar keine Zahlungsart angegeben war. Das wäre sehr ungewöhnlich, da das ein Pflichtfeld ist, ohne das auszufüllen man keine Auktion starten kann. Mögliche Einträge sind Überweisung/Vorkasse, Kreditkarte, PayPal, Nachnahme, Barzahlung und „siehe Auktionsbeschreibung“. Standardmäßig ist „Überweisung/Vorkasse“ drin.
ich möchte nur wissen, wie das rechtlich aussieht.
weißt du das?
Das wäre eine Frage fürs Rechtsbrett, unter Beachtung von FAQ:1129. So in etwa: wenn beim Online-Kauf keine Zahlungsmodalitäten vereinbart wurden, was gilt dann bzw. wer darf die Zahlungsmodalitäten bestimmen?
Gruß,
Myriam
ok, verstehe, das muss ich héute abend mal prüfen!
erstmal vielen dank!!!
grüße
sebastian
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Hi,
Nun es wird dir zwar nicht helfen aber wenn nichts vereinbart wird kommt der Leistungsempfänger
nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum in Verzug.
Nach Ebayrichtlinien sollte das Geschäft in 30 Tagen abgewickelt sein (zumindest wars einmal so)
der Rest ist Vereinbarungssache zwischen K + VK.
Wie es heute bei Ebay geregelt wird weiss ich nicht, da ich nur mehr bei gewerblichen Verkäufern die
einigermasen professionell auftreten einkaufe.
Dabei ist das immer klar geregelt.
Da liefert ein Teil Voraus und ein Teil nach Zahlungseingang, ist eigentlich nicht irgendwas die Norm.
Ich kaufe aber lieber wenn ich nicht vorauszahlen muß, da ich dann die Gewissheit habe, daß der Vk
selbst von seiner Ware überzeugt ist.
Privatkäufe sind mir wegen so VK wie siehe unten (Verkauf von Kopien) vergangen.
OL
aber für mich hebt sich das gegenseitig auf.
oder ich verstehe den Sinn nicht.
Kannst du das bitte erklären?
Das mit dem ‚Kann‘ ist ja auch etwas löchrig?
Nö, das ist nicht löchrig.
Kann heißt einfach nur kann, aber nicht muss. 
Wenn nichts anderes vereinbart ist kann jede Seite die Leistung sofort verlangen. Der Verkäufer kann verlangen, dass sofort gezahlt wird, der Käufer kann verlangen dass ihm die Sache sofort übergeben wird.
Keine Seite muss dies aber tun bzw. wenn eine Seite nicht die sofortige Leistung verlangt muss die andere Seite auch nicht sofort leisten.
Hallo Myriam,
ich möchte mich jetzt nicht an der Diskussion über den Sinn oder Unsinn dieser Frage beteiligen. Ich bin der Überzeugung dass jeder der bei Ebay kauft, auch weiß dass Vorkasse üblich ist. Wer das nicht möchte, sollte eben nicht bei Ebay kaufen. Aber zu deinen Antworten habe ich eine Frage. Du schreibst
Mögliche Einträge sind Überweisung/Vorkasse, Kreditkarte, PayPal, Nachnahme, Barzahlung und „siehe Auktionsbeschreibung“. Standardmäßig ist „Überweisung/Vorkasse“ drin.
Ich habe jetzt mal auf mehreren Auktionen geschaut. Aber nirgends habe ich den Eintrag „Überweisung/Vorkasse“ gefunden. Es stand dann immer nur „Überweisung“ oder „Überweisung+“
http://freenet-homepage.de/bilderdienst1/Ebay.jpg
Haben die Verkäufer dann alle etwas falsch gemacht, oder gibt es den Eintrag gar nicht?
Gruß Horst
Hallo Horst,
wenn alles so selbstverständlich wäre wie du schreibst,
gebe es kaum so viele gesetze…
grüße
sebastian
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Hallo,
der Threadstarter hat zwar meiner Meinung nach überdurchschnittlich viele Probleme mit ebay, aber eben auch einiges an Erfahrung. Mich überrascht die Frage auch. Vorkasse ist bei ebay völlig normal, erst recht bei Privatkauf.
Haben die Verkäufer dann alle etwas falsch gemacht, oder gibt
es den Eintrag gar nicht?
Entweder leide ich unter Einbildung, oder das war mal anders. Es gibt tatsächlich nur „Überweisung“. Sorry für die Fehlinformation.
Gruß,
Myriam
Hallo,
ich möchte mich jetzt nicht an der Diskussion über den Sinn
oder Unsinn dieser Frage beteiligen. Ich bin der Überzeugung
dass jeder der bei Ebay kauft, auch weiß dass Vorkasse üblich
ist. Wer das nicht möchte, sollte eben nicht bei Ebay kaufen.
Da aber im Rechtsbrett gem. FAQ:1129 nur hypothetische Fälle behandelt werden dürfen, ist die Frage dort gut aufgehoben und die Lösung würde mich interessieren.
Eigentlich müsste ja ein Kaufvertrag gem. BGB zustandekommen = 2 übereinstimmende Willenserklärungen. Wenn der Verkäufer dann aber die Zahlungsbedingung ändert, kommt kein KV zustande da es keine 2 übereinstimmenden WE gibt?!
Nebenbei, es gibt immer noch Leute ohne Ebay-Account. Ich kenne es z. B. so, daß man bei Bestellungen immer erst die Ware bekommt und dann nach einem bestimmten Ziel zahlt. Warum sollte ich, dann von vornherein wissen, daß es bei I-Bäh anders ist?
Gruss,
Julia
hallo myriam,
das kommt dir nur so vor, dass ich übermäßig viele Probleme habe!
Manchmal bekomme ich von Bekannten und Verwandten ein Problem mit,
das ich hier zur Diskussion stelle.
Aber dennoch muss ich sagen, wer keine Nerven hat, sollte wo anders verkaufen oder entsorgen 
Grüße
Sebastian
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Da aber im Rechtsbrett gem. FAQ:1129 nur hypothetische Fälle
behandelt werden dürfen, ist die Frage dort gut aufgehoben und
die Lösung würde mich interessieren.
Richtig.
Eigentlich müsste ja ein Kaufvertrag gem. BGB zustandekommen =
2 übereinstimmende Willenserklärungen. Wenn der Verkäufer dann
aber die Zahlungsbedingung ändert, kommt kein KV zustande da
es keine 2 übereinstimmenden WE gibt?!
Wieso „ändert“? Laut Originalfrage war ja nichts zur Zahlung vereinbart.
Gruß,
Myriam
Ich habe hier mal alles reinkopiert, da steht nichts von Versand-/Zahlungsbedingungen…
Grüße
Sebastian
Verpackung und VersandVersand nach
Deutschland
Land: Alle verfügbaren anzeigen
Verpackung und Versand Nach Service
EUR 5,95 Deutschland Unversicherter Versand
EUR 8,95 Deutschland Versicherter Versand
Land: Alle verfügbaren anzeigenDeutschland
Verpackung und Versand Nach Service
EUR 5,95 Deutschland Unversicherter Versand
EUR 8,95 Deutschland Versicherter Versand
RücknahmeKeine Angaben zur Rücknahme.
Lesen Sie die Artikelbeschreibung, um mehr über Widerruf und Rücknahme zu erfahren.
Einzelheiten zur Bezahlung
Zahlungsmethode Bevorzugt/Akzeptiert Käuferschutz bei eBay
siehe Artikelbeschreibung
Akzeptiert
Barzahlung bei Abholung
Akzeptiert Nicht verfügbar
Überweisung
Akzeptiert Nicht verfügbar
Akzeptiert Nicht verfügbar
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Hi
Ich glaube ich habe bei Wortfilter vor einigen Tagen einen Artikel darüber gelesen, daß tatsächlich immer noch die Klausel gilt: „erst Ware, dann Kohle“.
Somit wäre ein Verkäufer verpflichtet zuerst den Artikel zu verschicken und dann erst meckern zu können, wenn er das Geld nicht erhält. Für Ebay-Verkäufe wäre das zwar extrem ungerecht, denn der Käufer hat normalerweise erhebliche Vorteile:
So kann der unseriöse Käufer seinen Account durch zunächst gute Bewertungen „aufhübschen“, um dann in betrügerischer Absicht die Herausgabe der Ware ohne eigene Vorleistungen zu „erpressen“. Diese Argumentation muß man bringen wenn man es mit einem dummen und/oder ignoranten Richter zu tun hat, denn die Rechtslage hat sich dem Zeitgeschehen bisher nur bedingt angepaßt und ich kenne Richter, die Festplatten noch für etwas Essbares halten. („Ok ich hasse Gerichte-die nicht essbaren“).
Allerdings ist es üblicherweise wohl so, daß Ebay das Vorkassemodell automatisch anbietet und nur wenn diese Automatik versagt, tritt der andere Fall in Kraft.
Deshalb am besten in den „Mich-Seiten“ nochmals darauf hinweisen, daß man nur per Vorkasse verkauft.
Ciao
Wolfgang