eBay Existenzgründung (technik)

Hallo,

ich möchte mich Selbständig machen und Handel über die eBay Plattform bzw. eigene Webseite betreiben.
Ich werde Heimbüro, keine Angestellte, nur Privatkunden haben.
Mit Recherchen über Preiseniveaus und erlernen von spezifischen Technikkenntnissen bin ich fertig.
Ich möchte also im Bereich Technik tätig werden (reperaturen von technischen Geräten --> Verstärker, DVD-Recorder, Kameras)

Nun stellt sich mir die Frage ob diese Art von Handel Erlaubnispflichtig ist. Muss ich einen Meister-Titel haben?

Ist es richtig das das Gewinnlimit bei 25.000 Euro im Jahr liegt? Das heißt das ich, wenn ich mit meinem Gewinn unter 25000 Euro im Jahr liege, den Gewinn nicht versteuern brauche. (so ähnlich steht es bei informationen der ICH-AG)

Wie sieht es mit der Krankenkasse aus? Muss ich die Krankenkasse komplett selber bezahlen wenn ich Selbstständig bin?

Meine letzte Frage wäre: Wie geht das mit der Gewinnbuchung vor sich? Was muss ich dem Finanzamt als Gewinn-Nachweis vorlegen. Habe gehört das dies jährlich erfolgen muss.

Ich würde mich auf Antworten sehr freuen, selbstverständlich tue ich mein bestes um anderen zu helfen.

Hallo,

ich möchte mich Selbständig machen und Handel über die eBay
Plattform bzw. eigene Webseite betreiben.
Ich werde Heimbüro, keine Angestellte, nur Privatkunden haben.
Mit Recherchen über Preiseniveaus und erlernen von
spezifischen Technikkenntnissen bin ich fertig.
Ich möchte also im Bereich Technik tätig werden (reperaturen
von technischen Geräten --> Verstärker, DVD-Recorder,
Kameras)

Verstehe ich dich richtig? Du willst die Reparatur eines technischen Gerätes bei Ebay verkaufen?

Nun stellt sich mir die Frage ob diese Art von Handel
Erlaubnispflichtig ist. Muss ich einen Meister-Titel haben?

Wenn du Reparaturen ausführst und verkaufst, dann offensichtlich ja!

Ist es richtig das das Gewinnlimit bei 25.000 Euro im Jahr
liegt?

es gibt keine Limits beim Gewinn!

Das heißt das ich, wenn ich mit meinem Gewinn unter
25000 Euro im Jahr liege, den Gewinn nicht versteuern brauche.

das wäre schön, dann gäb es keine AN mehr, sondern nur noch Selbständige, die in Firmen eingesetzt werden! Was du meinst ist, daß du unter diesem Betrag nicht verpflichtet bist MWST auszuweisen, allerdings darfst du dann auch nicht UST gegenrechnen!

(so ähnlich steht es bei informationen der ICH-AG)

nochmal lesen!

Wie sieht es mit der Krankenkasse aus? Muss ich die
Krankenkasse komplett selber bezahlen wenn ich Selbstständig
bin?

Wer ist denn dein Arbeitgeber? Der bezahlt die Hälfte und du bezahlst die Hälfte! :wink:

Meine letzte Frage wäre: Wie geht das mit der Gewinnbuchung
vor sich? Was muss ich dem Finanzamt als Gewinn-Nachweis
vorlegen. Habe gehört das dies jährlich erfolgen muss.

eine EinahmenÜberschuss-Rehnung oder je nach Umfang eine Bilanz!

gruss

Hallo auch,
lese mal:
Die Grenze zur handwerksrechtlich relevanten Tätigkeit werde dann überschritten, wenn beispielsweise Handelsbetriebe einen kompletten Reparaturkundendienst anböten. Die Bandbreite und Vielzahl der Arbeiten, die tatrichterlich festgestellt worden seien, ließen keinen Zweifel daran aufkommen, dass der Beschwerdeführer in den Jahren 1994 bis 1996 wesentliche
Teiltätigkeiten des damaligen Elektroinstallateur- und des Radio- und Fernsehtechnikerhandwerks ausgeübt habe.

Urteil findest du unter:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/frames/rk2000033…

Zur Klarstellung würde ich dir raten, die IHK aufzusuchen und dich umfassend über die Rechte und Pflichten einer Reparatur zu informieren.

Weiterhin besuche ein Existenzgründerseminar. In diesem werden dir, hoffentlich, steuerrechtliche Belange (Verweis auf Unkenntnis der Regelung der MwSt.), betriebswirtschaftliche und natürlich auch rechtliche Aspektpunkte mitgeteilt.

Weiterhin stelle ich mir die Frage, wo dein Profit bleibt?? Ich schicke zu dir einen CD Player der defekt ist, du schaust durch uns sagts es kostet 80 Euro. Ich sage es ist zuviel, lehne also ab und schick mir das Gerät zurück und ich zahle wahrscheinlich die Kosten??

Also wer macht das denn??

Fragende Grüße.

Martin

Hallo,

danke für die Antworten.
Ich möchte ja kein Ladengeschäft aufmachen, sondern nur über eBay handel betreiben und dazu müsste ich ein Gewerbe anmelden.
Ein bekannter von mir hat vor Jahren ein Kleingewerbe angemeldet und er sagte mir das er einen, ich sage mal sogannanten Schonbetrag von 40.000 DM hatte. Solange er unter diesem Gewinn im Jahr blieb, brauchte er keine 16% Steuern auf seinen Gewinn zu zahlen. Es geht eben darum ob ich 16% meines Ebay-Gewinnes an Vater Staat abdrücken muss. Ich möchte das nur im kleinen Stiel machen. Wenn ich bei jeden Gewinn 16% abdrücken muss, bleibt für mich zu wenig übrig

Gruß
wipeout

Ein bekannter von mir hat vor Jahren ein Kleingewerbe
angemeldet und er sagte mir das er einen, ich sage mal
sogannanten Schonbetrag von 40.000 DM hatte.

wenn du nach dem 1.1.2004 gründest ist diese Grenze 17500 Euro. bis dahin 16000 euro.

Solange er unter

diesem Gewinn im Jahr blieb, brauchte er keine 16% Steuern auf
seinen Gewinn zu zahlen.

er zahlte diese Steuern mit Sicherheit nicht auf seinen Gewinn.

Das ist die sogenannte Mehrwertsteuer, die auf den Nettoumsatz erhoben wird. Da man aber die gezahlte MWST (Vorsteuer) dagegenrechnen konnte hatte man eh nicht 16% bezahlt, sondern nur die Differenz (den sogenannten Mehrwert)

Es geht eben darum ob ich 16% meines
Ebay-Gewinnes an Vater Staat abdrücken muss. Ich möchte das
nur im kleinen Stiel machen. Wenn ich bei jeden Gewinn 16%
abdrücken muss, bleibt für mich zu wenig übrig

dann solltest du besser kalkulieren!

Dein Beitrag zeigt, daß du dringend einen VHS-Kurs belegen solltest um die Grundkenntnisse in BWL und Rechnungswesen/Buchführung zu erlangen. Sonst wirst du viele boöse Überraschungen erleben!

Gruß

Hallo,

ich habe den Fachschulabschluss einer BWL-schule, aber das ist schon etwas her und in Rechnungswesen war ich nicht so gut. Im Fach BWL hatte ich Note 2-3.
Wenn es um die Buchungen geht, das kann auch ein Steuerberater machen, bis ich es dann begriffen habe.

Ich habe das mit der Verfassungsbeschwerde gelesen, ziemlich viel und nicht immer gleich verständlich.
Aber so wie es aussieht, hat der Beschwerdeführer gewonnen.

Ich möchte ja ein Ein-Mann-Betrieb sein, ich schließe auch keine Geräte an oder biete auch keine Serviceleistungen. Ich möchte lediglich Geräte kaufen und verkaufen, ggf. auch reparieren. Wenn ich die Verfassungsbeschwerde richtig verstanden habe, würde meine Tätigkeit doch ein Minderhandwerk sein (also ohne eintragung in Handerwerksrolle, kein Meisterbrief erforderlich).

Zusammengefasst ist mir nur wichtig zu wissen:
-Wieviel genau muss ich an den Staat bzw. Finanzamt bezahlen wenn ich Selbständig bin? (nehmen wir zum beispiel mal eine Gewinnsumme von 150 Euro)
-Benötigt meine Tätigkeit einen Meister.

Es ist sicherlich auch hilfreich einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Gruß

Hallo local,

ich bin erschüttert, welche Halbweisheiten bei den Leuten so im Kopf sind.

Ich kenne die Qualitäten eines VHS-Seminares nicht, aber es sollte für einige Grundkenntnisse reichen.

Grundlegend muß man klarstellen, das es nicht nur ein böööses erwachen geben kann, sondern auch die Existenz gefährdet ist.

Daher sollte jemand ganz schnell die Finger davon lassen oder sich in einem Seminar einige Grundkenntnisse aneignen und nicht im Eingangsposting sich darstellen, als ob alles schon im Griff ist.

Kopfschütttelnde Grüße

Martin

P.S.: Drei Instanzen mit denen man sich niiiie anlegen sollte:
a) Gott
b) Bank
c) Finanzamt

Jeder hat mal angefangen, und ich wollte mir erst einmal ein paar informationen über dieses Forum suchen, bevor ich vielleicht „mir nicht helfende Seminare“ aufbürde. Ich habe hier auch anderen im Form hilfe gegeben. Ich wollte nur etwas über über abgaben an Staat/Finanzamt und Meisterbrief wissen.
Es geht jetzt nicht darum ob sich meine Tätigkeit lohnen würde (nach meinen Kalkulationen schon).
Richtig, ich kenne die Fachchinesischen Begriffe nicht besonders gut, ich wollte daher eine irdische Form einer Erklärung… aber wenn nicht ist das ist nicht.

mit enttäuschten Grüßen

Hallo auch,

bitte lese dir nochmal das Urteil gut durch. Es geht bei dir um die Reparatur von Elektrogeräten und dieses Tätigkeit fällt unter die Handwerksordnung. Wärest du nur im Einzelhandel (was die Grundlage des Urteils war) tätig, brauchtest du keinen Meister. Dazu nochmal ein Link der dir das verdeutlichen soll:

http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/juj/19…

Schau mal da unter den PUNKT F.

Die letztendliche Prüfung übernimmt die Handwerkskammer mit einem Fragebogen:

http://www.hwk-duesseldorf.de/rolle/frage1.pdf

Hoffe das verdeutlicht zu haben.

Gruß
Martin

Wärest du nur im Einzelhandel (was
die Grundlage des Urteils war) tätig, brauchtest du keinen
Meister.

So sehe ich das auch

Auch bei abschnitt römisch 2 (a) (bei zeile 30) steht ähnliches.

Ich muss mir das ganze mehrmals durchlesen, gerade bei solchen Sachen „schnalle“ ich das nicht so schnell :smile:

Laut ICH-AG darf das Arbeitseinkommen (das ist der Gewinn) von 25000 Euro pro Jahr nicht überschritten werden. Wenn man es überschreitet wird das zu den Einkünften aud der ICH-AG gezählt, also abgezogen von den Förderbeträgen, wenn ich das richtig verstanden habe. Gilt das eigentlich nur für die Ich-AG oder generell bei Selbständigkeit?

Ich würde mich sehr freuen wenn ich eine Beispielrechnung bekommen könnte:
-Der Gewinn im Jahr beträgt 20.000 Euro, was für abgaben habe ich
(Stimmt, mein Bekannter hat nicht Steuern auf seinen Gewinn zahlen müssen, soweit ich mich erinnere hat er so eine Art Gewerbegebühren zahlen müssen (ich kann jetzt damit auch ganz falsch liegen)

Ich möchte auf keinen Fall mein Vorhaben beerdigen.

Gruß
ps. ich habe großen Respekt vor Deinem Beruf, mir ist verständlich, wenn so ein Anfänger wie ich da einen Experten fragt und dieser nur den Kopf schüttelt, aber auch Du hast mal angefangen. Bloß eben denke ich das mein Vorhaben noch in der einfacheren Form der Selbständigkeit ist.

Hallooooo,

Laut ICH-AG darf das Arbeitseinkommen (das ist der Gewinn) von
25000 Euro pro Jahr nicht überschritten werden. Wenn man es
überschreitet wird das zu den Einkünften aud der ICH-AG
gezählt, also abgezogen von den Förderbeträgen, wenn ich das
richtig verstanden habe.

Richtig heißt es:
Förderung für max. 3 Jahre (Förderung nur für Jahre mit Arbeitseinkommen unter 25.000 EUR !)
Förderung im

    1. Jahr 600 EUR
    1. Jahr 360 EUR
    1. Jahr 240 EUR
      Sind die Einnahmen also über den Bereich von 25.000 Euro, so entfallen die Förderungen. Mach dir da mal keine großen Gedanken. Wenn du die einnimmst (kein Umsatz) ist alles klar.

Gilt das eigentlich nur für die

Ich-AG oder generell bei Selbständigkeit? Bei keiner anderen Selbstständigkeit gibt es diese Förderung. Also keine Gedanken machen.

Ich würde mich sehr freuen wenn ich eine Beispielrechnung
bekommen könnte:
-Der Gewinn im Jahr beträgt 20.000 Euro, was für abgaben habe
ich

20.000 Euro Brutto Einnahme/Gewinn
abzgl kosten= Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge, Rücklagen für Steuerforderungen, Rücklagen für schlechte Zeiten,BG-Beiträge, Betriebliche Haftpflicht, telefon, Material,Werbung,etc.
Wieviel verbleiben denn da noch als Gewinn?? Das heißt, wie hoch sind deine Kosten?
Darauf bezahlst du dann deine Einkommenssteuern.

falsch liegen)

Auf jedenfall solltest du die Sache soweit vergessen und versuchen dir einen Termin beim STB zu machen aber vorher dich im Netz über die Steuernm eines Selbstständigen zu informieren und das was du nicht verstehst mit dem STB anhand deiner Unternehmensdaten zu durchleuchten.

Ich möchte auf keinen Fall mein Vorhaben beerdigen.

Was keine sagt, aber bedenke bitte, das als Selbstständiger ein vielschichtiges Feld auf dich zu kommt und du wissen mußt, auf was du zu achten hast. Wenn du dich mit allen Sachen auf deinen STB verläßt, wird es erstens sehr teuer und zweitens kann der Schuß nach hinten losgehen. Nicht der STB ist für den Inhalt der steuerlichen Erklärungen zuständig, sondern einzig und alleine du (Steuerberater schützt vor Strafe nicht!)

Gruß
ps. ich habe großen Respekt vor Deinem Beruf,

Schwachsinn, keiner hat so ein unterwürfiges verhalten nötig. Es geht um dich und du sollst nicht in dein Unglück rennen.

mir ist
verständlich, wenn so ein Anfänger wie ich da einen Experten
fragt und dieser nur den Kopf schüttelt, aber auch Du hast mal
angefangen. Bloß eben denke ich das mein Vorhaben noch in der
einfacheren Form der Selbständigkeit ist.

Ich schüttel nicht den Kopf wegen Unwissen, das kann und muß sich jeder aneignen. ich schüttel den Kopf wegen der Halbweisheiten. Versuche für jeden Punkt eine rechtliche Grundlage zu finden und versuche selber alles nachzuvollziehen. Du bist als Unternehmer für alles haftbar!!!

Hoffe das ein oder andere klargestellt zu haben.

Gruß

Martin

20.000 Euro Brutto Einnahme/Gewinn
abzgl kosten= Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit,
Altersvorsorge, Rücklagen für Steuerforderungen, Rücklagen für
schlechte Zeiten,BG-Beiträge, Betriebliche Haftpflicht,
telefon, Material,Werbung,etc.
Wieviel verbleiben denn da noch als Gewinn?? Das heißt, wie
hoch sind deine Kosten?
Darauf bezahlst du dann deine Einkommenssteuern.

Ich bezahle meine Einkommenssteuern auf meine Abgaben und nicht auf den Gewinn? Obwohl ich unter den 25.000 Euro im Jahr bleibe?

ps. ich habe großen Respekt vor Deinem Beruf,

Schwachsinn, keiner hat so ein unterwürfiges verhalten nötig.

Ich habe generell Respekt vor einem solchen Beruf, weil: ich könnte es nicht

Es geht um dich und du sollst nicht in dein Unglück rennen.

Das ist nett, ich werde es schon irgendwie hinbekommen

Du bist als Unternehmer für alles haftbar!!!

Nicht wenn ich entsprechende AGB’s habe, ich hoffe ich irre mich nicht.

Danke für Deine Ratschläge, ich sehe das auch so und werde mich mit einem STB in Verbindung setzen.

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Wieviel verbleiben denn da noch als Gewinn?? Das heißt, wie
hoch sind deine Kosten?
Darauf bezahlst du dann deine Einkommenssteuern.

Ich bezahle meine Einkommenssteuern auf meine Abgaben und
nicht auf den Gewinn? Obwohl ich unter den 25.000 Euro im Jahr
bleibe?

Ahh, jetzt klickt es, ich bezahle Einkommensteuern auf den Netto-Gewinn (also mit abzügen). Wie hoch sind die Einkommensteuern? Und nochmal meine blöde Frage: Muss ich diese Einkommenssteuerung auch bezahlen wenn ich unter den 250000 Euro bleibe?

Also ich nochmal:

Du bist als Unternehmer für alles haftbar!!!

Nicht wenn ich entsprechende AGB’s habe, ich hoffe ich irre
mich nicht.

Es wäre meines Erachtens für dich notwendig, deine Blauäugigkeit gegen jede Art von Seminar, Kursus oder Lehrgang einzutauschen.

Daß du mal BWL gehabt hast, ist kaum zu glauben! Und deine Unternehmerhaftung kannst du nicht durch AGB auflösen!

Danke für Deine Ratschläge, ich sehe das auch so und werde
mich mit einem STB in Verbindung setzen.

ein Steuerberater ist der wahrhaft schlechteste Ratgeber bei Existenzgründung. Besuche einen Kursus der IHK oder anderer Organisationen, in denen du einen umfassenden überblick über die Rahmenbdingungen der Selbständigkeit bekommst.

danach wirst du erst den fragenberg sehen, den eine Selbständigkeit aufwirft.

gruss

Es wäre meines Erachtens für dich notwendig, deine
Blauäugigkeit gegen jede Art von Seminar, Kursus oder Lehrgang
einzutauschen.

Dann passt das ja zu meiner Augenfarbe :smile:

Daß du mal BWL gehabt hast, ist kaum zu glauben!

Ich habe den Abschluss der Wirtschaftsschule (2-jährige Berufsfachschule, bei mir 3 Jahre, ich hatte es in Algebra verhauen :smile:

Und deine
Unternehmerhaftung kannst du nicht durch AGB auflösen!

Teilweise schon, denn ich bin nicht mehr verpflichtet Garantie auf Ware zu geben, wenn ich das in meinen AGB stehen habe, ich wäre als kleiner Unternehme auch nicht in der Lage Garantie zu geben, ich möchte ja kein Großunternehmer mit Ladengeschäft werden…

Und deine
Unternehmerhaftung kannst du nicht durch AGB auflösen!

Teilweise schon, denn ich bin nicht mehr verpflichtet Garantie
auf Ware zu geben, wenn ich das in meinen AGB stehen habe, ich
wäre als kleiner Unternehme auch nicht in der Lage Garantie zu
geben, ich möchte ja kein Großunternehmer mit Ladengeschäft
werden…

Aber Hallo,

nur dass du nicht weiter träumst: Es nützt dir überhaupt nichts, wenn du in deinen Agbs verkündest, dass du nur Geld, aber keine Verantwortung übernimmst. Zu diesem Thema steht so allerlei im BGB unter dem Bergriff Schuldrecht vermerkt. Also, um es ganz klar zu sagen: Natürlich musst du garantieren!

Gruß,

Ulli