Ebay Extremfall ist eingetreten. Was tun?

Hallo,
nach vielen Artikeln mit wenn und aber und vielleicht,
heute mal ein wirklicher Fall mit Schadensituation.
Ich hatte einen Artikel (135 Euro) gekauft, der Artikel ist nicht angekommen
und der Verkäufer sagt er hätte ihn verschickt. Versichert verschickt. Verlustmeldung bei der Post und die Post meldet, dass der Artikel nicht auffindbar ist. Also müßte der Verkäufer die Versicherung ja in Anspruch nehmen.
Bitte zu Versand und Verlust keine erneute Diskussion…
Das war die letzte Meldung vor 4 Wochen. Seitdem werden vom Verkäufer keine Telefongespräche angenommen und auf keine SMS und Emails geantwortet.
Bei Ebay habe ich gestern Käuferschutz beantragt und gerade das Fax an Ebay geschickt. Kann ich jetzt für so etwas bei der Polizei Anzeige erstatten? Nutzt hier ein Rechtsanwalt etwas, oder würde den das nur belustigen?
Danke für Euren Rat!
Grüße
Carolin

Zuständigkeiten der Polizei
Hi !

Kann ich jetzt für so etwas bei der Polizei Anzeige erstatten?

Die Polizei hat ihren Aufgabenbereich im Rechtsgebiet „Strafrecht“.
Bei ebay geht es aber um das Schließen von Kaufverträgen. Kaufverträge fallen in das Gebiet „Zivilrecht“.

Eines der ersten Sachen, die JEDER Polizist in seiner Ausbildung lernt, ist, dass die Polizei in zivilrechtlichen Angelegenheit NICHT zuständig ist.

In zivilrechtlichen Angelegenheiten sollte daher, wenn man selbst keine Vorkenntnisse besitzt, ein Anwalt eingeschaltet werden.

Sollte dem Verkäufer Betrug unterstellt werden, wäre dies eine strafrechtlich relevante Tat. Dann könnte man auch zur Polizei. Es ist jedoch anzumerken, dass die Voraussetzungen für „Betrug“ juristisch etwas anders liegen, als umgangssprachlich.

BARUL76

Hallo und vielen Dank für die prima Erklärung!

Ich als Laie sage jetzt mal, das ich betrogen wurde.
Habe gekauft, bezahlt und es wurde nichts geliefert.
Muss ich mir das über einen Rechtsanwalt bestätigen lassen, bevor ich
Anzeige erstatte?

Grüße
Carolin

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Hallo und vielen Dank für die prima Erklärung!

Ich als Laie sage jetzt mal, das ich betrogen wurde.
Habe gekauft, bezahlt und es wurde nichts geliefert.
Muss ich mir das über einen Rechtsanwalt bestätigen lassen,
bevor ich
Anzeige erstatte?

Wenn der private VK nachweislich die Sache abgeschickt hat… wie hat er dich betrogen?
Da kannste nichtmal zivilrechtlich was machen weil es dann DEIN Risiko ist.

Ob ein priv. VK rechtlich dazu verpflichtet ist diesen Schaden der Post zu melden, diese Frage steht im Rechtsbrett, wurde aber noch nicht beantwortet.

Was du machen kannst ist an den Trackingcode zu kommen den man ja bekommt bei versicherten Versand und auf eigene Faust versuchen was herauszubekommen.
Da du aber nicht Vertragsparnter der Post für diese Sendung bist, weiß ich nicht wie erfolgsversprechend das ist.
Ein Versuch kostet aber wohl nichts.

Sollte der VK keinen Code haben und somit keinen Beweis die Sache abgeschickt zu haben (wenn er sich nicht einen ominösen Zeugen aus dem Ärmel schüttelt). Dann schreib ihm eine Mahnung mit Frist zur Lieferung.
Wenn diese fruchtlos verstreicht ist er zumindest im Verzug und du kannst ihm evtl. Folgekosten (Anwalt) in Rechnung stellen.

MfG
Lilly

Ich als Laie sage jetzt mal, das ich betrogen wurde.
Habe gekauft, bezahlt und es wurde nichts geliefert.

Nur mal so aus Erfahrung:
die wenigsten Fälle in denen man sich betrogen fühlt, stellen den Tatbestand des Betrugs dar…

Gruss Ivo

Hallo,

er hat keinen Nachweis, dass er mir etwas geschickt hat,
zumindest hat er mir den vorenthalten. er meldete sich 4 Wochen nicht,
obwohl die Sache versichert war oder sein sollte.
Also was muss noch alles passieren oder nicht passieren,
bevor man sagen kann ‚Betrug‘?
Grüße
Carolin

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Ja Ivo, sehr gut!
Danke!
Grüße
Carolin

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Also was muss noch alles passieren oder nicht passieren,
bevor man sagen kann ‚Betrug‘?

Damit das ganze Betrug ist, muss nachzuweisen sein, dass der Verkäufer Dir absichtlich die Ware vorenthalten hat, um das Geld zu kassieren.

Gruß,

Myriam

Betrug nach § 263 StGB
Hi !

Ich als Laie sage jetzt mal, das ich betrogen wurde.

wie die Anderen auch schon gezeigt haben, sind die Grenzen im StGB höher gelegt. Hier einfach mal die gesetzliche Definition:

„§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Das schwierigste ist es in solchen Fällen, die Absicht nachzuweisen. Das Weitere hierzu kann in den Rechtsbrettern erkundet werden.
Nur weil sich jemand betrogen fühlt, sind noch lange nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

BARUL76

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Hallo,

Hi

Mh irgendwie fehlt da doch was:

Versicherter Versand = TrackID
Mit ner TrackID sowie der Empfänger-PLZ kann man nachvollziehen, wo das Paket hingegangen ist.

Was sagt der Paketschein denn aus? Damit kann man - auch durch die Post vernichtete Pakete aufgrund defekt etc- nachvollziehen - sicherlich schon versucht, oder?

nach vielen Artikeln mit wenn und aber und vielleicht,
heute mal ein wirklicher Fall mit Schadensituation.
Ich hatte einen Artikel (135 Euro) gekauft, der Artikel ist
nicht angekommen
und der Verkäufer sagt er hätte ihn verschickt. Versichert
verschickt. Verlustmeldung bei der Post und die Post meldet,
dass der Artikel nicht auffindbar ist. Also müßte der
Verkäufer die Versicherung ja in Anspruch nehmen.
Bitte zu Versand und Verlust keine erneute Diskussion…
Das war die letzte Meldung vor 4 Wochen. Seitdem werden vom
Verkäufer keine Telefongespräche angenommen und auf keine SMS
und Emails geantwortet.
Bei Ebay habe ich gestern Käuferschutz beantragt und gerade
das Fax an Ebay geschickt. Kann ich jetzt für so etwas bei der
Polizei Anzeige erstatten? Nutzt hier ein Rechtsanwalt etwas,
oder würde den das nur belustigen?

Ansonsten geh von nem Betrungsversuch aus

Danke für Euren Rat!
Grüße
Carolin

Hallo,wenn schon der Käuferschutz bei Ebay eingereicht wurde mit einen gewissen Selbstanteil glaube 25 € ist ja schon alles gelaufen,das kann Monate dauern.
Ich hatte eben noch einen guten Einfall,habe soeben folgende Seite besucht:open_mouth:mbudsmann.de /Neutrale Schlichterstelle für den Onlinehandel -dort werden aber leider vorerst keine Anfragen mehr angenommen-das war kostenlos.
Ist die Ware auf den Postweg verlorengegangen,und der Verkäufer hat einen Beleg das tatsächlich abgeschickt wurde ,müßte sich eigentlich der Verkäufer um den Versicherungsfall kümmern-gewerblich oder Privat,schau doch mal bei Ebay Gemeinschaft Thema: Versand -dort gibt es reichlich zu lesen.
Ebay unterstützt einen überhaupt nicht,die halten sich aus allen schön raus.
Gruß
Jörg