eBay: Fall geschlossen, Kaufvertrag noch gültig?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Am 13.12.2009 habe ich bei eBay ein Buch zum Preis von 1 € ersteigert, das normalerweise eher 20-30 € wert ist. Da der Verkäufer nur ca. 25 km von mir entfernt wohnt und ich mir die Versandkosten (7 €) sparen wollte, hatte ich eigentlich vor, mir das Buch persönlich abzuholen.

Aufgrund von Weihnachtsstress und sonstigen Verpflichtungen habe ich jedoch vergessen, den Verkäufer darüber in Kenntnis zu setzen. Am 21.12.2009 meldete der Verkäufer einen „nicht bezahlten Artikel“ bei eBay. Da ich über Weihnachten bei meinen Eltern war und nicht regelmäßig ins Internet geschaut habe, ließ ich diese Frist jedoch verstreichen, ohne mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten bzw. das Buch zu bezahlen.

Am 28.12.2009, also genau 15 Tage nach dem Kauf, hat der Verkäufer den Fall dann geschlossen, und ich bekam von eBay eine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels.

Nun meine Frage: Habe ich trotz der eBay-Regularien noch einen Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrags? Ich möchte das Buch nämlich nach wie vor haben und habe dies dem Verkäufer gegenüber auch deutlich zum Ausdruck gebracht. Dieser weigert sich jedoch und teilte mir mit, das Buch stehe nicht mehr zur Verfügung.

Der Verkäufer hat zwar einen nicht bezahlten Artikel gemeldet und den Fall entsprechend der eBay-Regularien geschlossen. Darüber hinaus hat er mir jedoch keinerlei persönliche Nachricht (weder E-Mail noch Brief/Einschreiben) zukommen lassen, mir also KEINE Frist mit Zugangsbestätigung o.ä. gesetzt, zu der er vom Vertrag zurückzutreten gedenkt. Das Ganze lief nur über eBay.

Da ich die Kontodaten des Verkäufers nicht mehr abrufen kann, habe ich den Artikel bisher NICHT bezahlt. Ich möchte den Kaufvertrag aber nach wie vor erfüllen. Der Verkäufer verweigert sich jedoch vollständig, vermutlich weil ihm der Kaufpreis zu gering war.

Um dem Verkäufer entgegenzukommen, habe ich ihm (freiwillig) 5 € für das Buch geboten, also immerhin das 5-fache des ursprünglichen Ersteigerungspreises. Aber auch dieses Angebot hat der Verkäufer ausgeschlagen und beruft sich allein auf den geschlossenen Fall bei eBay.

Auch wenn der ursprüngliche Fehler natürlich bei mir lag: Habe ich noch einen Anspruch auf das Buch, und wie kann ich am besten vorgehen? Meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass ein Kaufvertrag schon nach 15 Tagen komplett nichtig ist. Außerhalb von eBay wäre so etwas doch auch nicht möglich?!?

Im voraus schon mal besten Dank für möglichst sachkundige Antworten… :wink:

Gruß
Andy

hallo

also wie lange ein kaufvertrag gültig ist kann ich jetzt so nicht sagen. aber denke doch 14 tage auf jeden fall.
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was ich nicht ganz verstehen kann, bücherversand kostet lediglich 0,85€
und keine 7€. also mir wäre das zuviel des guten

laut ebay kann der vk erst nach 8 tagen einen nichtbezahlten artikel bei ebay melden.

als fairer vk setze ich mich erst mal per email mit dem k in verbindung, könnte ja sein das es der k versäumt hat.

ich denke an der sache ist etwas faul.

hast du schon malversucht die telefonnummer raus zu bekommen und dort anzurufen oder vorbei zufahren, da er ja nur 25 km entfernt wohnt.

gruß corsalady

was ich nicht ganz verstehen kann, bücherversand kostet
lediglich 0,85€
und keine 7€. also mir wäre das zuviel des guten

Das hängt vom Gewicht des Buches ab… 0,85 € gilt nur bis 500 Gramm, dann 1,40 € bis 1000 Gramm. Wenn das Buch schwerer ist, geht wirklich nur Päckchen oder Paket.

laut ebay kann der vk erst nach 8 tagen einen nichtbezahlten
artikel bei ebay melden.

Genau so hat es der Verkäufer ja auch gemacht. Der Kauf war am 13.12., die Meldung erfolgte am 21.12. und die Verwarnung am 28.12. :wink:

als fairer vk setze ich mich erst mal per email mit dem k in
verbindung, könnte ja sein das es der k versäumt hat.

ich denke an der sache ist etwas faul.

Besonders „fair“ ist das Verhalten des Verkäufers zwar nicht (gerade über Weihnachten), aber bezüglich der eBay-Vorschriften entspricht es den Regeln. Der Fehler liegt hier klar bei mir… Die Frage ist aber, ob nun auch der Kaufvertrag deswegen nichtig ist, und das wage ich zu bezweifeln… :wink:

hast du schon malversucht die telefonnummer raus zu bekommen
und dort anzurufen oder vorbei zufahren, da er ja nur 25 km
entfernt wohnt.

Im Telefonbuch steht der Verkäufer leider nicht.

Ich habe es zuerst im Guten versucht (freiwillig vorgeschlagen, 5 € zu bezahlen), aber der Verkäufer schaltet auf stur und will das Buch nicht mehr herausgeben… Als ich dann (mehrmals) angekündigt habe, das Ganze rechtlich zu prüfen, empfand der Verkäufer dies als Belästigung und hat sich weitere Mails von mir verbeten. Einfach dort vorbeizufahren erscheint mir daher wenig aussichtsreich.

Also wie gesagt: Was die eBay-Regularien angeht, ist der Verkäufer sicherlich im Recht. Die Frage ist aber, wie es mit dem Kaufvertrag aussieht.

Hallo,

Nun meine Frage: Habe ich trotz der eBay-Regularien noch einen
Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrags?

entgegen landläufiger Meinung gilt in Deutschland nicht „Ebay Recht“ sondern das BGB. Dieses stellt an einen Rücktritt höhere Anforderungen als ein Online Formular des Vermittlers auszufüllen. Ungeachtet dessen befindest Du Dich im Verzug, denn das Gesetz sieht vor, dass Leistungen, also auch Zahlungen, sofort fällig sind.

Formaljuristisch dürfte der Vertrag zwar noch bestehen, allerdings fände ich ein Bestehen auf Erfüllung schon ziemlich dreist. Nicht zu zahlen und auf die Ebay Mails nicht zu reagieren ist schlechter Stil und ich kann den Verkäufer auch verstehen. Auch ich erlebe es immer wieder, dass Leute bei mir etwas ersteigern und weder zahlen, noch sich melden. Wenn dann auf den Ebay-Streitfall nicht reagiert wird, muss man einfach davon ausgehen, dass der Käufer kein Interesse an dem Artikel hat. Nun zu erwarten, dass der Verkäufer an dem Vertrag festzuhalten hat, bis er formaljuristisch den Rücktritt erklärt, was ja mit nachweislicher Fristsetzung etc., also hohem Aufwand verbunden ist, halte ich für absolut unangemessen. Insbesondere bei einem Kaufpreis von 1 €. Die meisten Verkäufer sind froh, wenn sie den Krempel los sind. Ich hasse es auch, wenn gekaufte aber unbezahlte Ware tagelang und wochenlang bei mir herumsteht. Am besten noch große Sachen, die bereits eingepackt sind, so dass es zuhause wie im Warenlager aussieht.

Wie Du schon ganz richtig schreibst: Es ist Dein Fehler. Du hattest ausreichend Zeit zu zahlen und wurdest von Ebay an die ausstehende Zahlung erinnert. Nun auf Lieferung zu bestehen und den Rechtsweg einzuschlagen wäre zwar vom Gesetz gedeckt, ich würde es aber als Dreistigkeit ansehen.

Gruß

S.J.

Hallo,

Ungeachtet dessen befindest Du Dich im Verzug,
denn das Gesetz sieht vor, dass Leistungen, also auch
Zahlungen, sofort fällig sind.

Mir schwebt irgendwie im Kopf herum, dass man nach 30 Tagen in Zahlungsverzug ist, wenn nichts anderes vereinbart war? Hört sich hier auch so an http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html § 286 Verzug des Schuldners.
Wann hatte denn der Käufer angekündigt, dass er doch zahlen wollte?

Formaljuristisch dürfte der Vertrag zwar noch bestehen,
allerdings fände ich ein Bestehen auf Erfüllung schon ziemlich
dreist. Nicht zu zahlen und auf die Ebay Mails nicht zu
reagieren ist schlechter Stil und ich kann den Verkäufer auch
verstehen.

Htte der Käufer sich denn dann nach den 14 Tagen gemeldet oder erst jetzt nach einem Monat?
Persönlich finde ich Zahlung binnen 14 Tagen, insbesondere unter Berücksichtigung von Weihnachtsfeiertagen und Neujahr, an denen viele Leute verreisen, durchaus akzeptabel. Ein Monat ist für ebay aber normalerweise zu langsam.

Auch ich erlebe es immer wieder, dass Leute bei mir
etwas ersteigern und weder zahlen, noch sich melden. Wenn dann
auf den Ebay-Streitfall nicht reagiert wird, muss man einfach
davon ausgehen, dass der Käufer kein Interesse an dem Artikel
hat.

Naja, ich ziehe tatsächlich die ebay Unstimmigkeit durch (allerdings erst nach 3-4 Wochen), setze dann dem Verkäufer eine Nachzahlungsfrist und melde Kündigung des Kaufvertrages bei weiterer Nichtzahlung an. Einmal eine Standard E-Mail Vorlage verfasst, man muss dann nur noch das Datum entsprechend ändern. Wiedereinstellen und anderweitig verkaufen erfolgt dann nach ca. 6 Wochen. Allerdings biete ich auch nie Artikel von Kleiderschranksperrigkeit an, habe also keinen besonderen Grund zur Eile.

Am besten noch große
Sachen, die bereits eingepackt sind, so dass es zuhause wie im
Warenlager aussieht.

Nun, hier ein Buch ist ja nicht gerade gross. Und ich habe schon einigen Verkäufern gesagt, dass es eigentlich eine Unsinnige Angewohnheit ist so früh zu packen. Ich bin leidenschaftlicher Sammler und Versandkostensparer, sonst muss der Verkäufer ja jedesmal umpacken.

Wie Du schon ganz richtig schreibst: Es ist Dein Fehler. Du
hattest ausreichend Zeit zu zahlen und wurdest von Ebay an die
ausstehende Zahlung erinnert. Nun auf Lieferung zu bestehen
und den Rechtsweg einzuschlagen wäre zwar vom Gesetz gedeckt,
ich würde es aber als Dreistigkeit ansehen.

Ich würde es als gemeinschaftlichen Fehler betrachten vom Verkäufer, der über die Weihnachtsfeiertage seine Unstimmigkeit durchziehen musste, in großer Eile war und den Kaufvertrag nicht formell aufgelöst hat. Und vom saumseligen Käufer, der wochenlang keine E-Mails las.

Dem Käufer bleibt jetzt entweder schlechte Bewertung und Rechtsweg oder er kann sich schlichtweg anderweitig umsehen, ob er seinen Artikel nicht noch wo günstig findet
z. B.
http://www.eurobuch.com/

Stephanie