Hallo,
Herr X wollte heute morgen auf ebay ein neues Auto erstehen. 1 Minute vor Autkionsende war der Höchstpreis aus ca. 14000 Euro (Mindestpreis nicht erreicht). Frau X gibt einige Sekunden vor Ende das persönliche Höchstgebot von 17111,11 Euro ein, d.h. sie versucht es. Herausgekommen ist dabei eine Zahl ohne Komma, also ein Maximalgebot von 1711111 Euro Zitat : „Tschuldigung, ich hab noch nie so große Zahlen bei ebay eingegeben“ . Die Auktion wird logischerweise mit Herrn/Frau X als Gewinner beendet zu dem Preis von 19500 Euro (Mindestpreis).
Familie X möchte das Fahrzeug natürlich zu diesem Preis abnehmen, sie kann diesen auch nicht aufbringen. Wie sieht es da rechtlich aus ? Zur Rücknahme des Gebotes blieb keine Zeit mehr, da die Auktion gleich beendet war. Herr X hat von der Gebotsseite mit dem eigenen Maximalgebot in Höhe von 1711111 Euro noch einen Screenshot gemacht und abgespeichert.
Danke für eure Hilfe bzw. kurze Auskunft und Grüße
Patrick
Er muss aber auch unverzüglich die Anfechtung erklären!
Levay
Herr X hat unverzüglich, d.h. sofort per Email die Anfechtung erklärt. Auch hat er sofort ein Einschreiben abgesandt, in dem er sich auf die zwei oben genannten Punkte berufen hat. Der Verkäufer schreibt Herrn X gerade, daß er mit Anwalt gesprochen hätte und ein bindender KV vorliegen würde, welcher auch ggfs. eingeklagt werden soll. Sämtliche Schäden aus der Nichterfüllung auch.
Wie bereits geschrieben, wurde die Anfechtung sofort per Mail und Einschreiben erklärt. Auch ist ein Bildschirmausdruck vorhanden, welcher beweist, daß als Maximalgebot 1,7 Mio. Euro eingegeben wurde (1711111 statt 17111,11). Herr X erklärt sich ja auch bereit das Fahrzeug zu dem Preis von 17111,11 Euro abzunehmen.
Welcher Schaden kann dem Verkäufer durch die Anfechtung entstehen ?
Es wurde ja kein Verkauf an einen anderen Bieter vereitelt, da das nächste Gebot bei 14000 Euro gelegen hätte, weit unter dem Mindestpreis von 19000 Euro. Auch entstehen durch Ebay-Provision keine Kosten, da die ja bei nicht erfolgtem Verkauf wieder erstattet werden.
Der
Verkäufer schreibt Herrn X gerade, daß er mit Anwalt
gesprochen hätte und ein bindender KV vorliegen würde
Dann hat er wohl vergessen, seinem Anwalt von der Anfechtung zu erzählen. Oder der Anwalt braucht dringend neue Mandanten.
Welcher Schaden kann dem Verkäufer durch die Anfechtung
entstehen ?
Der Lehrbuchfall ist eben, dass der Verkäufer es nun unterlässt, die Sache einem anderen zu verkaufen und dass er dafür viel mehr Geld bekommen hätte. Aber dem ist hier ja wohl nicht so:
Es wurde ja kein Verkauf an einen anderen Bieter vereitelt, da
das nächste Gebot bei 14000 Euro gelegen hätte, weit unter dem
Mindestpreis von 19000 Euro.
Das andere, was mir hier einfiele, trifft ebenfalls nicht zu:
Auch entstehen durch
Ebay-Provision keine Kosten, da die ja bei nicht erfolgtem
Verkauf wieder erstattet werden.
Ich würde nun wie folgt vorgehen:
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, diese einschalten und einen Anwalt konsultieren, der sich um alles kümmern soll.
Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, warten, bis der Verkäufer Klage erhoben hat. Dann einen Anwalt nehmen. Hintergrund: Diese Kosten müssen vom Verkäufer erstattet werden (wenn er vor Gericht verliert), nicht aber die Kosten für die außergerichtliche Inanspruchnahme eines Anwalts.
Ob man das überhaupt so durchzieht, ist Geschmackssache. Ich würde es auf die Klage ankommen lassen und würde, wenn ich verlöre, auch vor der Revision nicht zurückschrecken.
Es wurde ja kein Verkauf an einen anderen Bieter vereitelt, da
das nächste Gebot bei 14000 Euro gelegen hätte, weit unter dem
Mindestpreis von 19000 Euro.
Imho erwirbt man einen Artikel doch immer nur für ein paar Euro mehr als das zweithöchste Gebot. Für 17111€ hätte der Käufer das Fahrzeug also gar nicht bekommen. Oder täusche ich mich da?
Gruß
loderunner
Hallo, ist eigentlich richtig. In diesem Fall hat der zweitbieter 14500 Euro geboten. Da der (bis dahin versteckte) Mindestpreis allerdings auf 19500 Euro war, ist Herr X mit seinem Gebot von 1711111 Euro automatisiert auf diesen „gesprungen“. Der Zweitbieter hat trotzdem das Gebot von 14500 Euro.
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