Ich habe in ebay für 16,35 Euro ein Auto ersteigert. Im Text steht, dass das Auto nicht unter 250,-- Euro weggegeben wird. Hiermit will der Verkäufer doch lediglich die Verkaufsprovision für ebay sparen. Nun will der Verkäufer den Wagen nicht herausgeben.
Ist das rechtens?
Hallo,
Ich habe in ebay für 16,35 Euro ein Auto ersteigert. Im Text
steht, dass das Auto nicht unter 250,-- Euro weggegeben wird.
Grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit, d. h. in AGB kann vieles festgelegt werden, sofern es nicht gegen das Gesetz verstößt.
AGB Klauseln, die überraschende Wendungen enthalten, sind aber i. d. Regel unwirksam.
Gesetze zu AGB siehe
§ 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
http://dejure.org/gesetze/BGB/305c.html
Diese Mindestpreisklausel steht zum ebay Vertragsschluss (siehe ebay AGB § 9-11) im Widerrspruch. Ich würde daher annehmen, dass sie als überraschend und unwirksam anzusehen ist.
Auch bietet ebay ausdrücklich eine Option Mindestpreis http://pages.ebay.de/help/sell/reserve.html NICHT über Vermerk in der Artikelbeschreibung.
Im Zweifelsfall kann aber nur ein Gericht entscheiden, wie dieser Fall nun zu interpretieren ist.
Stephanie
Hallo Theaterkumpel,
meine Antwort ist nicht rechtsverbindlich, aber gerne will ich Dir meine Meinung dazu schreiben. Einerseits frage ich mich, warum der Verkaeufer den Startpreis nicht auf 250,- € gesetzt hat und da kann es natuerlich sein, dass er die Gebuehren sparen wollte, kann man auch verstehen. Andererseits hat er aber im Text klargetsellt, dass der Wagen nicht unter 250 € verkauft wird. Und ich meine, das zaehlt. Das muss man beim Bieten dann beruecksichtigen. Also, mit 251,-€ beginnen. Gerichtlich wirst Du da leider auch nicht weiterkoemmen. Besser, Du machst kein Theater, Kumpel. 
Liebe Gruesse, passo.www
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