Ebay - Garantiefall - Online-Klärung - ?

Hallo Leute,

ich habe Probleme mit einem Verkäufer.

Ich habe Autobezüge bei ihm gekauft, eingebaut und auf halbem Wege festgestellt, daß sie nichts taugen (Reißverschlüsse halten „nicht die Bohne“). Auf meine Reklamationsmail reagierte er sehr freundlich und auch in einem kurzen Telefonat (unfrei zurückschicken oder wie?) war er noch sehr nett - danach ist er abgetaucht.

Erst im Rahmen der Online-Klärung habe ich eine sehr kurze Reaktion erhalten (ich hätte die Ware zerschnitten und müßte mir eine Wertminderung anrechnen lassen) - aber seitdem wieder fast eine Woche Sendepause.
Er antwortet und überweist nicht. Als wolle er das Problem „aussitzen“.

Was kann ich noch tun? Was würdet ihr mir raten?

Viele Grüße

Gordie.s
320171562672

FAQ 1129 + anderes Brett

Was würdet ihr mir raten?

Ich würde Dir raten, das ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ zu stellen und dabei auch FAQ:1129 zu beachten.

Was würdet ihr mir raten?

Ich würde Dir raten, das ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen“
zu stellen und dabei auch FAQ:1129 zu beachten.

Hallo MrMoods,

vielen Dank für den Hinweis - ich finde mein Anliegen hier ganz gut aufgehoben.
Und für alle anderen, die mich auch auf FAQ:1129 hinweisen wollen, stelle ich folgenden Text voran.

Stellt Euch folgenden Fall vor, den ich irgendwo gelesen oder aufgeschnappt habe … und die letzten Fragen streiche ich hiermit rückwirkend - sie sind rein rhetorisch.
Grüße
Gordie

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Hallo,

vielen Dank für den Hinweis - ich finde mein Anliegen hier
ganz gut aufgehoben.

finde ich nicht, denn ob die Sachen nun über ebay oder eine andere Online Auktion oder bei einem „normalen“ Online Händler oder gar beim Händler um die Ecke erworben wurden, macht in dem hier vorliegenden Fall keinen großen Unterschied. Hier geht es nicht um eine spezifische Frage zu Online Auktionen sondern schlicht weg um zivielrechtliche Ansprüche gegen den Verkäufer. Insofern sehe auch ich die Frage im Brett „allgemeine Rechtsfragen“ besser aufgehoben.

Gruß

S.J.