Ich habe ein abgemeldetes Auto, das von dem Platz weg muß, an dem es steht und will deshalb versuchen, es bei ebay verkaufen. Da ich eine bestimmte Frist einhalten muß, in der das Auto verschwunden sein muß, habe ich etwas Angst, daß ich an Spaßbieter gerate, die auf das Auto bieten, es dann aber nicht abholen kommen (im Moment ist es nicht fahrbereit). Ist ein erfolgreicher Bieter automatisch der neue Besitzer, d. h. würde er dann z.B. für die Kosten einer Zwangsräumung aufkommen müssen, wenn er das Auto ersteigert, dann aber nicht kommt und es abholt?
Hi,
ja, ein Gebot ist bindend. Allerdings wäre es wahrscheinlich überraschend für den Käufer, zeitlich so unter Druck gesetzt zu werden.
Salomonische Lösung : Du schreibst in die Auktion ganz gross und fett, dass der Bieter sich mit Abgabe des Gebots auch verpflichtet, das Teil bis zum Datum x auch im Ort y abzuholen. Sofern er das nicht tut, hat er die Kosten zu tragen.
Wenn Du das so reinschreibst und er trotzdem bietet (Spassbieter oder nicht), hast Du zumindestens mit ihm einen Vertrag über den Verkauf und die zeitgerechte Abholung. (zwei übereinstimmende Willenserklärungen sind ein Vertrag)
Wichtig ist nur, dass die Bedingungen, die Du stellst, tatsächlich erfüllbar sind und dass Du es wirklich so reinschreibst, dass man es nicht überlesen kann.
Noch ein kleiner Tip : in wer-weiss-was ist es immer gern gesehen, wenn man seine Frage mit Anrede und Gruss versieht.
Gruss Hans-Jürgen
***
Ist
ein erfolgreicher Bieter automatisch der neue Besitzer, d. h.
würde er dann z.B. für die Kosten einer Zwangsräumung
aufkommen müssen, wenn er das Auto ersteigert, dann aber nicht
kommt und es abholt?
Hallo,
grundsätzlich entsteht zwischen Dir und dem Höchstbieter ein gültiger Kaufvertrag. ABER gibt es gerade bei solchen Online-Auktionen immer wieder Hintertürchen, mit denen solche Spaßbieter auch bei Privatverkäufen immer wieder rauskommen. So ist es z.B. in aller Regel völlig ausreichend zu behaupten, man habe das Gebot nicht selber abgegeben. Hierbei wurde bislang in allen Fällen, die mir bekannt sind, vor Gericht der Verkäufer in die Beweispflicht gesetzt, daß er den Kaufvertrag tatsächlich mit dem (vorgeblichen) Käufer gemacht hat und nicht etwa mit einem Dritten, der widerrechtlich den Account genutzt hat.
Eine anderer beliebte Masche ist, sich auf Irrtum zu berufen. Hierbei muß die Artikelbeschreibung nur einen irgendwie schwammigen Punkt haben oder vielleicht auch nur unübersichtlich aufgebaut sein, und es wird für Dich schwierig nachzuweisen, daß ein Irrtum ausgeschlossen war.
Ein weiter Punkt ist natürlich noch, daß viele Spaßbieter bei eBay falsche Adressangaben gemacht haben. eBay prüft bei der Schufa lediglich die Zahlungsfähigkeit eines Mitglieds, nicht ob er tatsächlich der ist, der er vorgibt zu sein. Hier ist es nur unter erheblichem Aufwand, oder auch überhaupt nicht, möglich, eine ladungsfähige Adresse zu bekommen, an die Du die Rechnung für die Unkosten schicken kannst.
Insgesamt würde ich eher dazu abraten, Autos bei ebay zu verkaufen. Gerade da tummeln sich besonders viele Spaßbieter.
viele Grüße,
Ralf
Hallo Ingrid,
ich würde auch auf jeden Fall reinschreiben, daß das Auto bis zum Zeitpunkt x abgeholt werden muß. Aber Theorie und Praxis sind zwei verschiedene Sachen!
Ich hatte dasselbe Problem letztens mit einer Waschmaschine (siehe Posting weiter unten). Stand alles klar in der Auktion, habe dem Höchstbieter sämtliche Telefonnummern gegeben. Hat sich nicht gemeldet. Nach einigen Tagen habe ich dann den Zweit- und Drittbieter angemailt mit unverbindlichem Text. Der Drittbieter kam dann Sonntag vorbei und hat das Teil geholt. Der Höchstbieter hat weiterhin keinen Ton von sich hören lassen.
Vielleicht sollte auch unmißverständlich in die Beschreibung: „Sollte das Auto nicht bis zum xx abgeholt werden, hat der Höchstbieter Schadenersatz zu leisten.“ o.Ä. Finde ich schade, weil es für mich eine Selbstverständlichkeit ist, nur dann zu bieten, wenn ich die Bedingungen erfüllen kann und das Teil auch sicher haben will - oder Fragen vorher mit dem Verkäufer abzuklären. Aber muß scheinbar so sein!
MfG
Julia
Ein weiter Punkt ist natürlich noch, daß viele Spaßbieter bei
eBay falsche Adressangaben gemacht haben. eBay prüft bei der
Schufa lediglich die Zahlungsfähigkeit eines Mitglieds, nicht
ob er tatsächlich der ist, der er vorgibt zu sein.
Hallo Ralf
bist du sicher das bei der Schufa die Zahlungsfähigkeit abgefragt wird? Ich kann mich erinnern das genau das nicht gemacht wird. Es wird lediglich überprüft ob die Bankdaten mit der angegebenen Person übereinstimmen. Darauf wurde bei der Anmeldung extra hingewiesen. Allerdings weiß ich den genauen Wortlaut nicht mehr, ist schon über ein Jahr her.
Gruß,
Stephan
Hallo zusammen!
eBay prüft bei der
Schufa lediglich die Zahlungsfähigkeit eines Mitglieds, nicht
ob er tatsächlich der ist, der er vorgibt zu sein.
Ist das tatsächlich so??
Nach einigen unschönen Erfahrungen im Freundeskreis habe ich eher den Verdacht, dass lediglich die Namen überprüft werden, ob es irgendeine Eintragung gibt. Wenn kein Eintrag da ist (z.B. weil es die Person gar nicht gibt, wie eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ergab) kann natürlich auch keine negative Mitteilung kommen.
Aber vielleicht liege ich auch falsch mit dieser Vermutung.
Wer weiß mehr darüber? Angelika
Hallo Angelika,
ich habe gerade mal bei Ebay nachgelesen und folgendes gefunden:
Welche Daten gleicht eBay mit der SCHUFA ab?
eBay übermittelt die Angaben, die Sie im Anmeldeformular machen, an die SCHUFA. Die Daten umfassen Ihren Vor- und Nachnamen, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort sowie Ihr Geburtsdatum. Diese Daten werden nicht von der Schufa gespeichert oder verarbeitet.
eBay nutzt die SCHUFA-Prüfung nicht, um Ihre Kreditwürdigkeit abzufragen oder andere Auskünfte über Ihre finanzielle Situation einzuholen.
Gruß,
Stephan
Welche Daten gleicht eBay mit der SCHUFA ab?
eBay übermittelt die Angaben, die Sie im Anmeldeformular
machen, an die SCHUFA. Die Daten umfassen Ihren Vor- und
Nachnamen, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort sowie
Ihr Geburtsdatum. Diese Daten werden nicht von der Schufa
gespeichert oder verarbeitet.eBay nutzt die SCHUFA-Prüfung nicht, um Ihre Kreditwürdigkeit
abzufragen oder andere Auskünfte über Ihre finanzielle
Situation einzuholen.
Hallo,
ja, der Text ist mir bekannt. Allerdings ist die Schufa nicht die beste Adresse, um personenbezogene Daten zu überprüfen. Das einzige, was die Schufa wirkungsvoll leisten kann, ist die Kreditwürdigkeit des jenigen welchen zu überprüfen.
Also, warum macht eBay das?
Es haben sich ja nun schon hundertfach Leute mit völlig falschen Angaben bei eBay als Verkäufer einen Account zugelegt und die sind alle durch diese Schufa-Prüfung gekommen. Es wäre für ein eBay ein leichtes, die Identität ihrer Mitglieder per Postident, wie es z.B. web.de betriebt, zu überprüfen. Das wird aber nicht gemacht, statt dessen diese für die Abfragung der Personendaten völlig nutzlose Schufa-Abfrage.
Also, was überprüft eBay da?
viele Grüße,
Ralf
Hallo,
Moin,
Es haben sich ja nun schon hundertfach Leute mit völlig
falschen Angaben bei eBay als Verkäufer einen Account zugelegt
und die sind alle durch diese Schufa-Prüfung gekommen. Es wäre
für ein eBay ein leichtes, die Identität ihrer Mitglieder per
Postident, wie es z.B. web.de betriebt, zu überprüfen. Das
wird aber nicht gemacht, statt dessen diese für die Abfragung
der Personendaten völlig nutzlose Schufa-Abfrage.
Stimmt nicht ganz. Ich habe z.B. bei meiner Eintragung bei ebay das Postident-Verfahren gemacht. Dann bekommt man son kleinen Haken neben dem Namen.
mfG Götz
Stimmt nicht ganz. Ich habe z.B. bei meiner Eintragung bei
ebay das Postident-Verfahren gemacht. Dann bekommt man son
kleinen Haken neben dem Namen.
Hallo Götz,
da liegt eine Verwechslung vor: das Postidentverfahren, das Du mitgemacht hast, ist eine freiwillige Angelegenheit, bei der man mit seinem Perso zur Post marschiert. Beim Postidentverfahren z.B. von web.de wird Dir ein Brief mit dem Freischaltcode an die angegebene Adresse geschickt (also richtig per Post nach Hause, nicht per mail Gott weiß wohin). Erst wenn dieser Code auf der entsprechenden Seite eingegeben wurde, ist der Account freigeschaltet (das ist auch das übliche Verfahren, wenn man eine Domain anmeldet).
viele Grüße,
Ralf
Hi !
Das Gebot ist zwar binded, es entsteht ein Kaufvertrag. Bringt Dir aber nichts, da Hauptpflicht des Käufers lediglich darin besteht das Geld zu zahlen.
Du müsstest tatsächlich eine Schadensersatzregelung mit aufnehemn, von wegen EurXX ist zu zahlen wenn nicht abholt bis YY
LG Oliver
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Ralf,
ebay prüft anhand der Schufadaten lediglich ob die Adressdaten plausibel sind.
Da es im Netz genug Menschen gibt, die alle Ihre Daten irgendwo im Netz stehen haben, ist es ein leichtes Fake-Accounts anzulegen. Oder nimm einfach Daten von bekannten. Schon ist’s passiert.
Gruß Ivo
Hallo,
danke für Eure Tips und Infos. Das meiste hatte ich beim Aufgeben meiner Anzeige schon berücksichtigt. Ich hatte geschrieben, daß das Auto bis zu einem bestimmten Termin mit Hänger abgeholt werden muß und daß Spaßbieter sonst für die Entsorgung aufkommen müssten.
Kurz vor Ende der Auktion habe ich dann auch ein Gebot gestrichen, das offensichtlich ein Spaßbieter war (0 Bewertungen, antwortete nicht auf e-mails) und eine Liste erwünschter Bieter angelegt, auf der nur zwei Bieter standen, die sich vorher mit mir in Verbindung gesetzt hatten. Dann kamen kurz vor Ende der Auktion noch zwei e-mails, in denen mich ein ebay-Mitglied ganz dringend bat, ihn auf die Liste zu setzen. Er hat über 60 positive (und keine negativen) Bewertungen und handelt vorwiegend mit Auto-Ersatzteilen. Also setzte ich ihn auch noch auf die Liste und er ersteigerte schließlich mein Auto. Gleich im Anschluß schrieb er mir, daß er das Auto bis zum angegebenen Termin holen würde und bat um meine Telefonnummer. Seitdem (zwei Tage her) habe ich erstmal nichts mehr von ihm gehört.
Aber ich stehe in Kontakt mit einem anderen Bieter, der sich das Auto auch schon angesehen hatte, und wenn der Höchstbietende das Auto nicht abholt, werde ich das Auto mit dem anderen Typen zum Schrottplatz ziehen, wo dieser sich dann die Teile abbauen will, die er braucht.
Wenn das auch nicht klappt, muß ich halt die 50 - 60 Euro zahlen, die es kostet, wenn die Leute von der Autoverwertung das Fahrzeug abholen kommen…
Fazit: Wenn ich sowas nochmal machen müssen sollte, würde ich gleich eine Auktion nur mit einer „Liste erwünschter Bieter“ machen, das auch in den Auktionstext schreiben und alle potenziellen Bieter auffordern, sich vorher mit mir in Verbindung zu setzen und am Besten das Auto vorher anzuschauen(das hatte ich so auch geschrieben, nur daß es diese Möglichkeit mit der „Liste erwünschter Bieter“ gibt wußte ich zu Beginn der Auktion noch nicht, war mein erster Verkauf bei ebay).
Viele Grüße,
Ingrid