eBay- Gebühren vom Käufer verlangen

Hallo Leute,

mittlerweile hat es sich eingebürgert, den Satz „eBay ich, Porto du“ bei den eBay-Angeboten einzufügen. (Ich meine mich erinnern zu können, dass dies in der Anfangszeit noch anders war, da wurden grundsätzlich zum Kaufpreis Porto und Gebühren noch dazu geschlagen).

Nun habe ich bereits mehrfach Angebote eingestellt, in denen ich vermerkte:

______„Ab einem Kaufpreis von x € übernehme ich die eBay-Gebühren“.______

Gestern nun bekam ich eine Mail über den Button „Mit Verkäufer Kontakt aufnehmen“ in welcher mir jemand meinte, dies verstoße gegen die eBay-Richtlinien.

Meine Familie meint das auch.

Was haltet ihr von obiger Formulierung?

S.

Ach ja, noch ein Zusatz: Zahlen mussten die Käufer diese Gebühren nie, weil der Kaufpreis immer höher als mein Betrag „X“ lag.

S.

Hallo,

das ist richtig. Es verstößt gegen die Richtlinien.

Die Gebühren hat grundsätzlich der Verkäufer zu tragen.

Grüße, Sonja

1 „Gefällt mir“

Beispiel
wenn der Verkäufer seine Anzeige z.B. besonders hervorhebt (und sich Wettbewerbsvorteile verschafft), indem er

  • fett druckt;
  • besonders viele zusätzlich kostenpflichtige Bilder einstellt;
  • von Ebay den Artikel in sonstiger Weise hervorheben lässt;

dann ist das seine alleinige Entscheidung, um stärker Kundenaufmerksamkeit zu erzeugen, nämlich Luxus"verpackung".

Das darf er sich nicht noch vom Kunden bezahlen lassen, ist meine Meinung (und auch die von Ebay).

Hallo,

ich bin immer noch nicht eurer Meinung:

Das darf er sich nicht noch vom Kunden bezahlen lassen, ist
meine Meinung (und auch die von Ebay).

Wenn dies (Zahlung der eBay-Gebühren vom Käufer) ausdrücklich betont wird und zum Angebot gehört, meine ich, dass diese Klausel dann Vertragsbestandteil ist. Wer dies nicht akzeptieren will, braucht ja nicht zu bieten. Ich habe diesen Satz jeweils deutlich hervor.

Bin für weitere Meinungen dankbar.

S.

hallo susanne,

Wenn dies (Zahlung der eBay-Gebühren vom Käufer) ausdrücklich
betont wird und zum Angebot gehört, meine ich, dass diese
Klausel dann Vertragsbestandteil ist. Wer dies nicht
akzeptieren will, braucht ja nicht zu bieten. Ich habe diesen
Satz jeweils deutlich hervor.

andersrum wird ein schuh draus:
wenn du auf dieser klausel bestehst, verstößt du gegen die spielregeln von ebay und hast dort nix zu suchen.
damit erübrigt sich die frage der akzeptanz durch käufer.

gruß
ann

1 „Gefällt mir“

Hi

Du musst die Ware mit dem Preis einstellen das deine Kosten gedeckt sind.
Also die Einstellgebühren.
Wenn du viele Extraoptionen nimmst kommste mit 1,- Startpreis wohl nicht hin.

Und außer dem Auktionspreis und Versandkosten darfste dem Käufer nichts weiter aufbrummen.
(eBay AGBs, denen du zugestimmt hast… sonst musste wieder kündigen.)

Gibt ja nicht nur die eBay Gebühren die auf Verkäufer zukommen.
Andere Kosten wären nämlich Kreditkartengebühr oder Paypalgebühr (wird nächstes Jahr selbst fürs Basiskonto gebührenpflichtig) oder automatische Auktionsabwicklungen (wie AfterBuy) etc.

Das darf der VK auch alles tragen wie sonst auch im richtigen Leben.
Oder schonmal einkaufen gewesen und mit Kreditkarte gezahlt und der VK meinte „Ja das kostet 2% extra Gebühr“? :wink:

MfG
Lilly

Hallo,

Oder schonmal einkaufen gewesen und mit Kreditkarte gezahlt
und der VK meinte „Ja das kostet 2% extra Gebühr“? :wink:

ne, aber ich war schon bei normalen Versteigerungen, da zahlt man die Gebühren IMMER noch extra.

Ich schließe mich aber der Meinung aller hier an und setze die Klausel in Zukunft nicht mehr rein.

Danke für die Diskussion.

S

Hi Lilly,

Oder schonmal einkaufen gewesen und mit Kreditkarte gezahlt
und der VK meinte „Ja das kostet 2% extra Gebühr“? :wink:

Glaub es oder nicht - bei einem größeren Fotogeschäft wollte ich vor etwa 10 Jahren eine Kamera aus dem Sonderangebot (ca. 1000 DM) mit Kreditkarte bezahlen, und der Verkäufer hat mir genau das gesagt!

Habe dann Geld geholt und bar bezahlt.

Gruß
WB

OT: Kreditkarten
Hallo Wadlbeisser,

Oder schonmal einkaufen gewesen und mit Kreditkarte gezahlt
und der VK meinte „Ja das kostet 2% extra Gebühr“? :wink:

Glaub es oder nicht - bei einem größeren Fotogeschäft wollte
ich vor etwa 10 Jahren eine Kamera aus dem Sonderangebot (ca.
1000 DM) mit Kreditkarte bezahlen, und der Verkäufer hat mir
genau das gesagt!

Habe dann Geld geholt und bar bezahlt.

Und danach hast du das Fotogeschäft doch sicher dem Kreditkartenunternehmen gemeldet? Die Abwälzung der Gebühr auf den Käufer ist den Geschäften nämlich ebenfalls untersagt!

Grüße von
Tinchen

Hi Tinchen,

nein, das habe ich nicht.

Ich habe mich noch mal genauer erinnert und muss daher berichtigen:
Die hatten nicht gesagt, „dann wird es teurer“, sondern:
„Bei diesen Sonderangeboten lehnen wir eine Bezahlung per Kreditkarte ab, weil die Gewinnspanne sonst von den Gebühren aufgefressen wird“.

Gruß
WB

Hallo,

ich bin immer noch nicht eurer Meinung:

Das darf er sich nicht noch vom Kunden bezahlen lassen, ist
meine Meinung (und auch die von Ebay).

Wenn dies (Zahlung der eBay-Gebühren vom Käufer) ausdrücklich
betont wird und zum Angebot gehört, meine ich, dass diese
Klausel dann Vertragsbestandteil ist. Wer dies nicht
akzeptieren will, braucht ja nicht zu bieten. Ich habe diesen
Satz jeweils deutlich hervor.

Vom rechtlichen her hast du recht: Wenn es in der Artikelbeschreibung erwähnt ist, wird es Vertragsbestandteil zwischen dir und dem Käufer.
Ebay verbietet das jedoch über die AGB und die Marktplatzregeln. Du kannst die Gebühren also vom Käufer theoretisch einklagen, wirst parallel aber bei Ebay rausgeworfen…

Also verzichte lieber in Zukunft auf das, und rechne das lieber in das Porto ein *g*

Im übrigen: Auch PayPal-Gebühren dürfen nach AGB und Regeln nicht dem Käufer auferlegt werden - trotzdem machen es gut 20-30% der Verkäufer. Juckt Ebay nach meiner Erfahrung überhaupt nicht.