Ebay Gebühreneinzug

Man stelle sich folgendes Szenario vor:
Man hat im Februar diesen Jahres 2 Verkäufe bei ebay getätigt und bis heute auch nach mehrmaligenHinweisen auf ausstehende Gebpührenzahlungen nicht bezahlt.
Nun bekommt man einen Brief am 13.7. mit einer letztmaligen Mahnung einen Betrag zwischen 20 und 30 Euro zu zahlen.
2 Tage darauf bekommt man eine Mail von den Ebay Rechtsvertretern in der steht das auf diese 20-30€ noch ca.60€ vorgerichtliche Gebühren kommen.

Es ist klar das man nach so einer langen Zeit schon hätte bezahlen können aber trotzdem…eine so kurze Zeit zwischen letzter Mahnung und Anwaltsschreiben ist das Rechtens???

MfG B4L

Hallo,

eine so kurze Zeit zwischen
letzter Mahnung und Anwaltsschreiben ist das Rechtens???

Ja.
Schulden können direkt eingefordert werden.
Mahnungen sind keine Pflicht sondern nur als Kullanz des Gläubigers zu sehen.

Theoretisch darf der Gläubiger sofort nach Rechnungsfälligkeit einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Das ist sein Recht.

Ich würde schnell bezahlen bevor aus 20 euro 120 Euro werden.

LG Jasmin

Hallo,

Mahnungen sind keine Pflicht sondern nur als Kullanz des
Gläubigers zu sehen.

Nicht ganz. Erst Verzug des Schuldners ermöglicht es dem Gläubiger, einen Verzugsschaden geltend zu machen (§280 BGB Abs.2, http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html). Und in Verzug kommt der Schuldner normalerweise erst: durch eine Mahnung (§286 BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html).
Gruß
loderunner (ianal)

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Aus den 20-30 sind jetzt schon 85 geworden:wink:.

Aber danke an eure Antworten.

Hallo,

danke für deine Antwort.

Ich dachte immer, wenn in der Rechnung ein Zahlungziel gesetzt wurde, sprich ein Datum bis wann die Zahlung zu leisten ist, kommt man automatisch in Verzug wenn dieses Datum verstrichen ist …
Eine Mahnung ist nicht nötig. So wurde es mir von meinem Anwalt erklärt.

Soweit ich weiss, gibt Ebay ein Datum der Rechnungsfälligkeit an. Insofern müsste man nach dem gesetzten Datum bereits in Zahlungsverzug sein, auch ohne Mahnung.

Liege ich da absolut falsch?

LG jasmin

Hallo,

Ich dachte immer, wenn in der Rechnung ein Zahlungziel gesetzt
wurde, sprich ein Datum bis wann die Zahlung zu leisten ist,
kommt man automatisch in Verzug wenn dieses Datum verstrichen
ist …
Eine Mahnung ist nicht nötig. So wurde es mir von meinem
Anwalt erklärt.

So ists auch richtig.

http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
§ 286 Verzug des Schuldners
_(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

  1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
    (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist._

Soweit ich weiss, gibt Ebay ein Datum der Rechnungsfälligkeit
an. Insofern müsste man nach dem gesetzten Datum bereits in
Zahlungsverzug sein, auch ohne Mahnung.

Liege ich da absolut falsch?

Nein :smile: unter Berücksichtigung des Abs. 3

Gruß
Wawi

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Danke!