Eine bei ebay ersteigerter Artikel entspricht nicht der Beschreibung, sondern ist teilweise sogar defekt.
Der (private) Verkäufer gibt vor, davon nichts gewusst zu haben - und möchte Rücksendung.
Die Auktionsgebühr war aber attraktiv genug, um mitzubieten.
Besteht Anspruch auf Schadenersatz?
Wie funktioniert die sog. ebay-garantie. Gibt es nur „Geld zurück“ oder „Ersatz entsprechend der Beschreibung“?
Weitere Frage:
Wenn der Käufer dem Verkäufer nun eine negative Bewertung gibt, so kann letzterer doch diese entschuldigend kommentieren. - Wie lässt sich das verhindern?
Wenn der private Verkäufer netterweise den Artikel zurücknimmt und das Geld zurückzahlt, braucht es keinen weiteren Schadenersatz.
Warum sollte bei einem negativ-Kommentar jemand mundtot gemacht werden?
Ein Kommentar erübrigt sich außerdem, wenn der Verkäufer den Artikel zurück nimmt.
Der private Verkäufer will nicht „netterweise“ den -von ihm falsch angespriesenen!- Artikel zurücknehmen, sondern weil er nicht den mit der Auktion erhofften Gewinn gemacht hat.
Die Frage ist hier, ob solch ein Betrug entsprechend geahndet werden kann - und wie die sog. ebay-garantie funktioniert. Gibt es nur „Geld zurück“ oder „Ersatz entsprechend der Beschreibung“?
Der private Verkäufer will nicht „netterweise“ den von ihm falsch gespriesenen Artikel zurücknehmen, sondern weil er nicht den mit der Auktion erhofften Gewinn gemacht hat.
Die Frage ist hier, ob solch ein Betrug entsprechend geahndet werden kann - und wie die sog. ebay-garantie funktioniert. Gibt es nur „Geld zurück“ oder „Ersatz entsprechend der Beschreibung“?
Ahja, ich verstehe. Ich hatte ein ähnliches Schauspiel, nur umgekehrt. Jemand hat den Preis nach oben getrieben und dann sein Gebot zurückgezogen. Ich bin auf den dadurch höheren Kosten sitzengeblieben und habe außerdem noch miese Ware bekommen. Ich habe das entsprechnd gemeldet und dem Verkäufer ein entsprechendes Einschreiben zukommen lassen.
Die Ware zurück, das Geld auch bekommen und fertig war das Thema.
Ebay selbst ist es egal, weil sie durch die höheren Preise ja mehr verdienen.
Bleibt nur übrig, ebay so gut es geht zu meiden oder aber sehr gründlich Bewertungen zu lesen und auch mal auf die Mitbieter zu gucken. Man kann auf deren Profil nachsehen, ob sie bereits gebote zurückgezogen haben.
Mir zu umständlich, ich kaufe dort nicht mehr ein.
Achso, na gut. - Hatte eigentlich gehofft, einen fundierten Rat zu bekommen. Aber das scheint bei dem neuen werweisswas zunehmend unmöglich.
(ebay sollte man tasächlich meiden - und am besten gleich das ganze wwwweh …)
Immerhin aber vielen Dank für den netten Gedanken- und ErfahrungsAustausch!
Hallo UlliSt,
Die Ware, die Du ersteigert hast, entspricht nicht Deinen Erwartungen und ist zudem defekt. Da nun der Verkäufer, wie Du schreibst, die Rücksendung anbietet, ist es unerheblich, welche Absicht Du ihm unterstellst. Mag sein, dass er das defekte Teil so zu Geld machen wollte, aber das kann ihm keiner beweisen. Ein Ersatz für ein Teil, das Du aus der Beschreibung gelesen hast, steht Dir leider nicht zu.
Im Übrigen ist die Garantie bei Ebay keine echte „Geld zurück“-Garantie. Die verstehen darunter Hilfe zur Selbsthilfe. Sie zeigen Dir die Wege auf, wie Du mit dem Verkäufer einig werden kannst, und halten sich dezent raus. Das ist zumindest die Erfahrung, die ich und viele andere Nutzer dieser Plattform gemacht bzw. im Internet beschrieben haben.
Schick also das Sche…ßteil zurück und hoffe, dass dir der Verkäufer das Porto rückerstattet. Die Rücksendung sollte im Übrigen den Grund „defekt“ haben. Portokosten bei „Nichtgefallen“ braucht der Verkäufer nicht zu tragen, auch wenn er Dir die Rücknahme anbietet. Da würde es sogar schon reichen wenn er Dir den reinen Aktions-Preis ohne Versandkosten rückerstattet. „Falsche Beschreibung“ ist evtl. schwer zu beweisen.
da es auch die ganz pfiffigen Ebay-Käufer gibt, die ein daheim vorhandenes, defektes Gerät / Teil bei Ebay in besserem Zustand kaufen und dann behaupten, die Ware wäre defekt (damit aber ihre eigene meinen), dürfen Verkäufer ihre Ware makieren, Fotos von besonderen Merkmalen wie Gebrauchsspuren machen oder die Seriennummer notieren und dieses mit der Retourware vergleichen. So kann man diesen beliebten Betrug meist belegen.
Sende also erstmal die Ware retour, damit der Verkäufer sie prüfen kann. Die Chance muss er haben.
Und nat. darf eine Bewertung kommentiert werden. Alles andere wäre sehr einseitig.
Danke, Gesetze sind manchmal doch gut, oder können beruhigen.
Aber diese hier scheinen doch eher butterweich, oder?
Warum gibt es hier eigentlich nicht die Scharia?
Na, kommt vielleicht noch …