Ebay Gewerbe nebenbei?

Hallo

ich habe vor ein paar Neuartikel bei Ebay mit Gewinnabsicht, eher „hobbymäßig“ nebenbei zu verkaufen. Also erst kaufen und dann bei Ebay weiterverkaufen. Um damit keine Probleme zu bekommen möchte ich ein Gewerbe anmelden.
Muss ich in diesem Fall bei der Anmeldung angeben das es ein Kleinunternehmen ist, oder nur ganz normal?
Was macht in meinem Fall mehr Sinn?
Muss ich oder sollte ich dann die Rechnung mit MWST ausstellen?
Welche Vor-/Nachteile bringt das?
Bin für jeden Tipp dankbar,
nur bitte keine Posts die mich davon abhalten wollen ,)
Gruß

hallo christoph,

geh zur gemeinde und hol dir einen gewerbeschein, lass dort eintragen „internethandel“, dann ist das sehr allgemein und du kannst auch auf anderen plattformen oder über einen shop etc. verkaufen.

wenn du gewerblich verkaufst musst du natürlich die mwst ausweisen.

es gibt auch kostenfreie ebay-programm, die automatisch lieferscheine und rechnungen erstellen, geh mal ein bisschen googeln (afterbuy z.b.)

gruss
paragraphenmaus

wenn du gewerblich verkaufst musst du natürlich die mwst
ausweisen.

…und das bei diesem nick !

gibt auch noch die kleinunternehmerregelung…

gruß inder

ok alles klar…

nun noch die Frage…ich kann ja auch nur die MwSt meiner Ausgaben geltend machen wenn ich auf meinen Rechnungen die MwSt ausweise?! Oder liege ich da falsch.

Macht das denn Sinn wenn ich es nur im kleinen Rahmen betreiben möchte?
Ist ja auch mit mehr Aufwand verbunden.

ok alles klar…

nun noch die Frage…ich kann ja auch nur die MwSt meiner
Ausgaben geltend machen wenn ich auf meinen Rechnungen die
MwSt ausweise?! Oder liege ich da falsch.

ne, ist so…

Macht das denn Sinn wenn ich es nur im kleinen Rahmen
betreiben möchte?
Ist ja auch mit mehr Aufwand verbunden.

erstens aufwand und unterm strich idr günstiger für dich ohne…

gruß inder

aber wenn ich die mwst ausweise kann ich doch alle ausgaben für dieses unternehmen geltend machen? da sollte man doch so besser wegkommen?

muss das sonst irgendwie mitgeteilt werden ob ich die mwst ausweise oder nicht? oder kann ich zwischendurch auch wechseln was besser passt?

Ja das sehe ich genauso und werde wohl bei der Regelbesteuerung bleiben.

Nun suche ich nur noch ein Programm mit dem ich die ganzen Finanzen, Steuern etc. dann verwalten kann.
Hat da jemand eine Idee?
Es sollte halt übersichtlich sein und auch für einen Nichtbetriebswirt noch verständlich sein ,)

sry wegen den Kleinbuchstaben…wenns mal schnell gehn muss *g*

Hallo!

sry wegen den Kleinbuchstaben…wenns mal schnell gehn muss *g*

Oops, ich hatte meinen Beitrag wieder gelöscht, um ihn zu korrigieren, denn ich sah, dass Du sonst schon Großbuchstaben nutzt.

Zu Deiner Frage: Kommt natürlich erstmal aufs Betriebssystem an. Dann darauf, ob Du eine EÜR machst oder bilanzierst (eher wohl ersteres). Für Vieles reicht eine Tabellenkalkulation, für die Steuer sind die handelsüblichen Steuerprogramme empfehlenswert, die teilweise sogar ein EÜR-Modul enthalten. Mit wieviel Geschäftsfällen rechnest Du denn so am Tag, in der Woche, im Monat?

Jan

Es wäre auf alle fälle ein Windows System.

ich möchte ja erst einmal klein anfangen, darum werden es wohl nicht so viele sein.
Oder is da erstmal eine Excel-Anwendung ausreichend?

Noch eine andere Frage, wenn ich die die MWST nicht ausweisen werde und eine Rechnung erstelle, taucht dann in dieser einfach keine mwst auf? also nur den nettowert schreiben? oder ganz normal brutte, netto, mwst und nur nicht beim FA geltend machen?

Hallo!

Oder is da erstmal eine Excel-Anwendung ausreichend?

Wenn das 10 Rechnungen oder weniger im Monat sind, sicherlich. Du kannst Dir aber auch z.B. http://www.easyct.de angucken.

Noch eine andere Frage, wenn ich die die MWST nicht ausweisen
werde

… Du also auf die Regelbesteuerung verzichtest …

und eine Rechnung erstelle, taucht dann in dieser
einfach keine mwst auf?

Richtig, und dazu möglichst der Hinweis „umsatzsteuerbefreit gem. § 19, Abs. 1 UStG / Kleinunternehmerregelung“. Der Hinweis sollte auch möglichst im Ebay-Text erscheinen, da ein „regelbesteuernder“ Abnehmer sonst vielleicht ungehalten wird, wenn er erst mit Rechnung erfährt, dass Netto gleich Brutto ist und die Ware ihn deutlicher teuerer kommt.

Jan

Hallo!

Richtig, und dazu möglichst der Hinweis „umsatzsteuerbefreit
gem. § 19, Abs. 1 UStG / Kleinunternehmerregelung“. Der
Hinweis sollte auch möglichst im Ebay-Text erscheinen, da ein
„regelbesteuernder“ Abnehmer sonst vielleicht ungehalten wird,
wenn er erst mit Rechnung erfährt, dass Netto gleich Brutto
ist und die Ware ihn deutlicher teuerer kommt.

Nur zur Ergänzung: Ich bin kein Ebay-Kenner. Soweit ich das aber mitbekomme, muss man wohl halber Jurist sein, um bei Ebay als gewerblicher Anbieter so aufzutreten zu können, dass man vor Abmahnungen sicher ist.
Jan

Nur zur Ergänzung: Ich bin kein Ebay-Kenner. Soweit ich das
aber mitbekomme, muss man wohl halber Jurist sein, um bei Ebay
als gewerblicher Anbieter so aufzutreten zu können, dass man
vor Abmahnungen sicher ist.
Jan

Hallo !
Das kann ich nur unterschreiben. Nach 3 Abmahnungen hab ich mich von Eba* zurückgezogen. Dort wird mittlerweile mit Abmahnungen Geld verdient, nicht mehr mit Akutionen …

MFG
K_J