Mal angenommen, jemand hat nach der Haushaltsauflösung von
Omas Wohnung diverse Dinge, die für den Trödler zu schade
sind.
gewerblich wäre die ganze Geschichte, wenn dieser jemand ständig ne verstorbene Oma hat und regelmässig deren Haushalt verkauft.
Wenn, wie Du geschrieben hast, eine einzelne Haushaltsauflösung betrieben wird und die Waren dann einzeln verkauft werden, ist dies kein Problem. Es ist auch egal um wieviele Auktionen es sich handelt. Der Wert ist dann auch niht so entscheidend (Man stelle sich vor Omi hatte nen Rolly Royce)
Wenn aber innerhalb eines längeren Zeitraumes das vierte Auto, das 20. Tee-Service und die 50. Garnitur Bettwäsche verkauft wird und die dazugehörige Oma immer gerade frisch verstorben ist, könnte es sein, dass die Ämter schonmal hellhörig werden.
Es ist auch egal um
wieviele Auktionen es sich handelt.
Aber ist das nicht genau der Knackpunkt, um den die Frage sich dreht? Weil immer wieder Privatverkäufer als gewerblich eingestuft werden, weil sie X Auktionen innerhalb einer bestimmten Zeit haben?
man muss sich den Einzelfall dieser diversen Auktionen jeweils ansehen. Dinge die typischerweise einer einzelnen oder mehreren nachweislich im persönlichen Umfeld notwendig gewordenen Haushaltsauflösungen entstammen (könnten), wird man im Zweifelsfall als privat einstufen müssen. Kann ja niemand was dafür, dass zwei Omas und drei Tanten tragischerweise binnen Jahresfrist verstorben sind, und dann entsprechende Mengen anfallen, die sonst vielleicht in fünf einzelnen Aktionen über zehn Jahre angefallen wären.
Aber wenn regelmäßig Posten auftauchen, und Mengen von Einzelartikeln angeboten werden, die keinerlei Bezug mehr zu solchen privaten Schicksalen mehr denkbar erscheinen lassen, wird es haarig. Der „Privatverkäufer“ der binnen eines Jahres 50 Siemens-Telefone (refurbished) verkauft, oder regelmäßig drei Wochen nach Angebotsende die letzten Aldi-Posten anbietet, schon zehn Reifensätze für VW Golf vertickt hat, … wird sich im Zweifelsfall Ärger einhandeln.
BTW: Wer meint sich so insbesondere auch um Gewährleistung herum mogeln zu können, sollte damit rechnen, dass unzufriedene Kunden einen Tipp ans FA geben (bzw. der Hinweis dies tun zu wollen führt recht regelmäßig zu einem Einsehen in Gewährleistungsfragen