Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein kleines Problem mit dem Finanzamt und ich hoffe Sie können mir dabei etwas helfen…
Ich habe ein Gewerbe angemeldet (Verkauf von Textilien und Tonträgern). Ich verkaufe über Ebay, Amazon und diversen kleinen Websites. Hier versteuere ich auch alles ganz ordnungsgemäß. Bei einer Umsatzsteuersonderprüfung für die Jahre 2007+2008 ordnet mir das Finanzamt nun an, ich müsste auch jegliche privaten Ebay-Verkäufe (ausschließlich gebrauchte, einmalig vorhanden gewesene Dinge aus meinem Hausrat) nachversteuern (19% MwSt abführen etc.). Irgendwie sehe ich das nicht ein, da ich keine Gewinnerzielungsabsicht und, wenn ich die Einkaufspreise der vor Jahren bzw. Jahrzehnten gekauften Güter in Betracht ziehe, eindeutig Verlust gemacht habe. Aber darum ging es ja wie gesagt nicht. Der Finanzbeamte meinte, wenn ich ein Gewerbe habe, das teilweise über Ebay läuft, muss ich immer auch alle privaten Verkäufe versteuern. Irgendwie ist das doch ungerecht: Ich muss doch, trotz dass ich ein Gewerbe habe und brav Steuern zahle, die Chance erhalten, einen gebrauchten Kaffekocher für 1/5 des Neupreises zu verkaufen, ohne darauf Umsatzsteuer zu zahlen. Leider liefen alle Verkäufe über meinen einen Ebay-Account, der gewerblich deklariert ist. Aber man kann an den Überweisungsbetreffs sehen, dass die Dinge die ich nicht gebucht habe, eindeutig „Hausrats-Müll“ ist, bei dem 90% unter 25eur erzielt hat.
Was kann ich nun tun? Einspruch erheben beim Finanzamt? Nicht dass sie mir noch Steuerhinterziehung aufbrummen etc… Ich bin etwas verzweifelt.
(Übrigens: Noch dazu soll ich eine gewerbliche Rechnung von 1100eur nachversteuern, die leider nie beglichen wurde und auf der ich sitzen geblieben bin. Aber das ist ein anderes Thema. Hier wurde vom FA-Beamten geschlammpt).
Das FA meinte auch, es wäre egal ob ich einen privaten und gewerblichen Ebay-Account getrennt hätte. Ich müsste immer alles versteuern, da ich ja ein Gewerbe habe. Also das kann doch nicht die Rechtslage sein, oder? Da fühle ich mich ja in meinen Bürgerrechten beschnitten.
Viele Grüße… Vielleicht weiß ja jmd etwas darüber.
R. Behr
Da alle Verkäufe über das gewerbl. Ebay liefen, ist der Verkauf der Umsatzsteuer zu unterwerfen, das FA kann 19% aus diesen Umsätzen erheben, es spielt keine Rolle ob die Einnahmen auf dem Kontoauszug nicht gewerblich als Einnahmen gebucht wurden. Eine gewerbliche Rechnung die man stellt u. nicht bezahlt wurde kann aber nicht der steuer unterworfen werden u. auch nicht als Einnahmen dem _Umsatz zugerechnet werden, kann man da von dem Empfänger od. sonst einen Nachweis erhalten, dass die Forderung nicht beglichen wurde od. uneinbringlich ist. Private Verkäufe über Ebay dürfen aufjedenfall nicht regelmäß sein, das darf nur gelegentlich vorkommen u. man soll da auch immer ein privates Ebay Konto haben.
Die Regelmäßigkeit u. ständige Verkäufsoffensive entscheidet über privat od. gewerblich.
Viele Grüße aus BWB
Hallo Herr Behr
Bei Ihren umfangreichen Problemen kann Ihnen nur die Inanspruchnahme eines Steuerberaters weiterhelfen, was ich Ihnen auch dringend anrate. Eine individuelle steuerliche Beratung im Rahmen dieses Portals ist unzulässig.
Generell bleibt aber festzuhalten, dass Sie beweispflichtig sind, ob die privaten Verkäufe auch wirklich vorher von Ihnen privat angeschafft wurden und auch privat genutzt wurden, bevor Sie sie privat veräussert haben. Das dürfte schwierig sein. Schädlich ist m. E. auch, dass die Verkäufe über den gewerblichen EBAY Account gelaufen sind.
Weitere Infos unter www.asg-steuer.de
Schöne Grüße aus dem Maintal
Hallo,
bei diesen Problemen kann man aus der Entfernung nicht wirklich helfen. Ich muesste direkt mit dem Finanzprüfer sprechen. So wie Du es darstellst, hat er unrecht.
Vorweg muss man USt und „Gewinnabsicht“ auseinanderhalten. Wir sprechen hier ausschließlich von USt. Natürlich sind die Gerätschaften aus Privat ins Geschäft eingelegt. Und Du kannst die Dinge in dem Fall ohne USt verkaufen, das muss man dem Steuerprüfer klarmachen. Es gibt Urteile des EG-Gerichtshofes, die das bestätigen. Offenbar hat der Prüfer nicht wirklich Ahnung.
Nimm Dir einen Steuerberater, der dem Prüfer klarmacht, dass es sich um den Sonderfall handelt, in dem Du keine Vorsteuer beim Einkauf und keine MwSt beim Verkauf hattest.
Wenn Du nicht weiterkommst, dann müsstest Du Dich nochmal melden. Sprich mit dem Steuerberater. Wenn der auch der Prüferansicht wäre, dann melde Dich nochmal. Dann vermittle ich Dich an einen professionellen Experten.
alles, was du IM RAHMEN DEINES UNTERNEHMENS verkauft hast musst du der USt unterwerfen. Leg einfach Einspruch ein, am besten mit Hilfe eines Stb, der sich mit EBAY auskennt
in der Tat ist dies ein schwieriges Thema. Die Trennung zwischen privat und gewerblich ist manchmal schwierig bzw. gar nicht möglich. Ich würde gegen den Bescheid Einspruch einlegen und sämtliche privat getätigte Geschäfte versuchen glaubhaft zu machen. Meistens scheitert dies, wenn keine ausreichenden Belege oder Nachweise da sind. Was soll dann das FA machen? In diesem Fall wird es dann als gewerblich eingestuft. Natürlich ist es besser einen privaten und einen gewerblichen Account zu haben. Das FA kann nicht einfach sagen, dass alles gewerblich ist, obwohl hier private Dinge veräußert werden. Wenn Sie eine Freundin oder Ehefrau haben, dann würde ich in Zukunft alles private nur noch über meinen Partner verkaufen. Dann ist man ein Aufteilungsproblem für die Zukunft aus dem Weg gegangen. Übrigens, wenn das FA alles als gewerblich ansehen würde, dann ist die logische Konsequenz, dass Sie auch alle Vorsteuern von Einkäufen für privat wieder absetzen könnten.
Hallo,
ich würde umgehend Einspruch erheben und klar und deutlich unter Hingabe der entsprechenden Belege erklären, dass es sich um Privatverkäufe aus Privat"vermögen" handelte und deswegen hier auch kein MWSt ausgewiesen wurde bzw. Rechnung gestellt wurde.
Es ist nach wie vor ein Problem, ein Gewerbe angemeldet zu haben und dann noch auf privater Ebene ebenfalls zu verkaufen, das Finanzamt mag das gar nicht. Trotzdem hat auch das Finanzamt die AO (Abgabenordnung) zu beachten.
Übrigens, die Rechnung über 1.100 €, die Dir gar nicht bezahlt wurde, musst Du als Nicheingegangene Forderung deklarieren und auch erst nach Zahlungseingang entsprechnd versteuern.
Hoffe, ein wenig weiter geholfen zu haben und drücke die Daumen für gutes Gelingen
na aber… Hier scheint einiges nicht in Ordnung. Selbstverständlich muss nichts versteuert werden was nicht endgültig eingeht. Hier kommt es aber auf UST Soll oder Istversteuerung an!
Das andere bezüglich der Privatverkäufe ist auch Blödsinn!
Aber was hilft dir das jetzt: nix. Gibt zwei Möglichkeiten: du machst das Einspruchsverfahren selber oder meldest dich nochmals bei mir [email protected]
Also eventuell bis später
Hallo,
ich rate Ihnen dringend, sich einen Steuerberater zu suchen! Der hat mehr Erfahrung mit solchen Dingen und gerade bei einer Betriebsprüfung würde ich diese Problematiken nicht alleine durchkämpfen.
LG Corinna
Lieber Robin,
leider hat der Finanzbeamte/das Finanzamt recht.
Ber der USt ist immer die ganze Tätigkeit steuerpflichtig. Wenn Sie einmal eine nachhaltige Tätigkeit entfaltet haben, unterliegt Ihre ganze andere Tätigkeit ebenfalls der Umsazsteuer, wenn diese nachhaltig, d. h. auf Dauer angelegt ist. Auf die Gewinnabsicht kommt es im Gegensatz zu den Ertragsteuern, wie z. B. der Einkommensteuer, nicht an.
Ihre privaten Veräußerungen waren auf Dauer angelegt, da Sie immer wieder solche Aktionen durchgeführt haben.
Herzliche Grüße
bubu10
mmmhhh
schwierig. . .
also es ist erstmal so, dass private Verkäufe über Ebay etc. nicht steuerpflichtig sind.
Weder Umsatzsteuer noch Gewerbesteuer und Einkommensteuer.
Grund dafür ist, dass praktisch jeder in Deutschland mal über Ebay was verkauft.
Also müsste dahinter eine Gewinnerzielungsabsicht stehen.
Und das ist bei den meissten nicht der Fall^^
Dieser Fall ist schon problematischer
Ich würde sagen (von meinem rechtsempfinden her):
Sie kaufen ja Sachen für Ihren Betrieb und verkaufen sie weiter (auf Ebay etc)
dabei steht eine Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund.
Die Sachen, die sie privat verkaufen (und natürlich nicht dem Betrieb dienen) müssten dann von der Steuer befreit sein, da ja keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
Waren sie vorher dem Betrieb dienlich (wovon ich einfach mal nicht ausgehe), so müssten diese natürlich versteuert werden.
Es kann auch sein, dass es ein Urteil des Bundesfinanzhofes gibt, in dem steht dass in diesem Fall diese getrennte Regelung nicht anzuwenden ist.
Sollte das so sein, so wird man sich darauf berufen.
Aber erstmal würde ich Einspruch einlegen.
Beschreiben Sie dem Finanzamt in einem Schreiben, was sie gemacht haben und wie sie die Sache sehen.
Das FA wird Ihnen dann zurück schreiben und ggf auch § im Gesetz bzw Gerichtsurteile angeben.
Sollte das jedoch nur die Auslegung des Gesetzes eines Beamten sein, so kann man auch klage einreichen.
Vorher würde ich allerdings einen Steuerberater aufsuchen.
Dann wird ein Finanzgericht (und ggf am Ende der BFH) urteilen, was denn nun rechtens ist.
Zu Recht… Das ist Blödsinn was das Finanzamt erzählt. Das Problem ist nur, das es über ein und den selben Ebay Account und bestimmt auch noch über das selbe Konto lief, da können Sie 5 mal sagen, das war privat… das zählt nicht. Ich empfehle Ihnen, um auch weiteren Stress zu vermeiden, nachzu zahlen und demnächst einen weiteren ebay account anzulegen und es über Ihr Privatkonto laufen zu lassen, so gibt es keine Probleme. Wie gesagt, Privatverkäufe dürfen nur gelegentlich erfolgen. Bsp. 2 mal im Jahr zur Hausaufräumung. Wenn Sie einmal im Monat etwas privat verkaufen wollen, dann ist das eine gewerbliche Tätigkeit, da die Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist. Am besten sammeln und dann mit einmal rein stellen. 3 mal im Jahr ist ja auch ok, nur die Dauer darf nicht ersichtlich sein.
Sind sie Versteuerer nach vereinnahmten Entgelten, dann müssen Sie diese Rechnung nicht versteueren, da Ihnen das Geld nie zugeflossen ist. Bei der versteuerung nach vereinbarten (also Rechungsschreibung, auch ohne Zahlungseingang) muss die Rechnung ersteinmal versteuert werden. Zum 31.12. eines jedes jahres werden dann die Forderungen neu bewertet und wenn Sie dann rechtliche Schritte gegen den Gäubiger nachweisen und eine Zahlungsunfähigkeit festgestellt wird, dann wird der Umsatz wieder korrigiert und Sie bekommen das versteuerte Geld praktisch zurück.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben. Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne wieder melden, ich helfe Ihnen gerne.
Alles gute für Sie und viel Glück mit dem Finanzamt.
LG
Genau: es geht nicht um Gewinn und Verlust, der am Ende die Einkommensteuer beeinflusst, sondern um die USt. Und die ist hier zu zahlen.
Mit Gerechtigkeit hat unser Steuersystem nun mal leider nicht viel zu tun, und mit Bürgerrechten schon mal garnicht.
Wieviel Umsatz erzielen Sie denn so pro Jahr mit Ihrem Gewerbe? Wäre nicht eine Anmeldung als Kleinunternehmer in Frage gekommen? (Umsatz bis 19.500,00€/Jahr)
Sollte vielleicht für die Zukunft geklärt werden. Zur genauen Abwicklung dann unbedingt noch mal fragen.
Was die Versteuerung der 1.100,00 € betrifft: wo hat der Finanzbeamte geschlampt? Wenn nicht erhalten, ist die USt defintiv auch nicht zu zahlen. Wenn Ihre Buchführung aber so aussieht, dass Sie als „Sollversteuerer“ beim Finanzamt geführt werden (das ist der Normalfall) und Sie eine Rechnung über diesen Betrag gestellt haben, muss die USt abgeführt werden. Erst wenn definitv feststeht, dass der Betrag nicht mehr kommt, kann mann die Rechnung ausbuchen und sich die USt vom FA zurück holen. Sollten Sie aber einen Antrag auf Ist-Versteuerung gestellt haben, muss die USt sowieso erst dann gezahlt werden, wenn auch der Kunde gezahlt hat.
Die steuerlich Abwicklung Ihrer privaten Verkäufe ist dann wieder eine ganz andere Sache, bei Interesse bitte noch mal melden.
Hallo R. Behr,
dass ist nicht „eine Baustelle“, dass ist „eine ganze Latte von Baustellen“.
Also fangen wir mal an:
• … gebrauchte einmalige private Dinge des Haushalts:
klar kannst Du die Sachen über Ebay verkaufen, die Sachen wurden ja nicht für Dein Gewerbe auf Rechnung (Thema Vorsteuer) gekauft und für Sachen.
• … da ich keine Gewinnerzielungsabsicht:
Hmm, von was lebst Du? Hast Du noch weitere Einkünfte? Achtung: Liebhaberei bedeutet, dass es sich bei der ganze Sache um ein Hobby handelt, dessen Verluste steuerlich nicht geltend gemacht werden können. Jedoch ist es nicht so, dass für den Fall, dass man nach 2 Jahren keinen Gewinn macht, dieses automatisch als Liebhaberei eingestuft wird. Sollte dann dargestellt werden können, dass in absehbarer zeit ein Gewinn zu erwarten ist, dann sieht es anders aus. Man wird dem Finanzamt aber kaum erklären können, dass ein Gewerbe, das auf absehbare zeit keinen Gewinn abwirft, zur Einkommenserzielung betrieben wird.
• … Nicht dass sie mir noch Steuerhinterziehung aufbrummen:
Langsam hier müsste man Dir dies erst Nachweisen. Als Voraussetzung muss ein Objektiver Tatbestand und Subjektiver Tatbestand vorliegen (§ 370 Abs. 2 AO)
• … dazu soll ich eine gewerbliche Rechnung von 1100eur nachversteuern:
Nee nee langsam, ist aus Deiner Buchhaltung ersichtlich! Falls Du das Geld erhalten hast ja klar, -falls nicht must Du auch nichts nachversteueren. Du erstellst sicher eine EÜ-Rechnung hier gilt das Zufluss- Abflussprinzip (§ 4 Abs.3 EStG)
Fazit:
Ich würde Dir raten, ruf mal einen Steuerberater an, er kann die Unterlagen vor Ort kurz sichten und prüfen. Er gibt Dir sofort eine verbindliche Antwort und Du brauchst dann keine Angst mehr haben.
Ein Besuch bei einem Steuerberater kostet auch nicht die Welt!
LG
Q.
erstmal Entschuldigung für die lange Antwortzeit, aber ich hatte Urlaub.
Jeder Gewerbetreibende darf, wie jeder Normalsterbliche auch, seinen Haushaltsmüll steuerfrei über Ebay verkaufen.
Umsatzsteuerpflichtig ist nur, was der Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens verkauft.
Und vor allem nur das, was er an Betriebsvermögen verkauft.
Beim Hausrat handelt es sich eindeutig um Privatvermögen und der Verkauf dessen unterliegt keinerlei Steuerpflicht.
Besteht der Finanzbeamte weiterhin darauf, sollte man ihm einen Strick daraus drehen und eine Aufstellung fertigen über die Anschaffungskosten dieser Gegenstände.
Den so enstandenen Negativ-Wert dann als Verlust beim Finanzamt beantragen.
Könnte ein interessanter und für das Finanzamt auch teurer Rechtsstreit werden.
Notfalls einen Steuerberater einschalten oder sich direkt an den Vorgesetzten wenden.
Hallo
ich denke bei zwei Accounts und am besten noch zwei Konten, dürfte es keine Probleme geben. Die Trennung des gewerblichen und des privaten Bereichs wäre dann ja wohl einwandfrei möglich. Ich denke auch, daß Du die Möglichkeit haben müsstest Dinge privat über ebay verkaufen zu können - ich würde es drauf ankommen lassen…bis zum Finanzgericht kostet es ja nichts
Gruss
F.