Ebay: gewerblich u. gleichzeitig privat verkaufen

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein kleines Problem mit dem Finanzamt und ich hoffe Sie können mir dabei etwas helfen…
Ich habe ein Gewerbe angemeldet (Verkauf von Textilien und Tonträgern). Ich verkaufe über Ebay, Amazon und diversen kleinen Websites. Hier versteuere ich auch alles ganz ordnungsgemäß. Bei einer Umsatzsteuersonderprüfung für die Jahre 2007+2008 ordnet mir das Finanzamt nun an, ich müsste auch jegliche privaten Ebay-Verkäufe (ausschließlich gebrauchte, einmalig vorhanden gewesene Dinge aus meinem Hausrat) nachversteuern (19% MwSt abführen etc.). Irgendwie sehe ich das nicht ein, da ich keine Gewinnerzielungsabsicht und, wenn ich die Einkaufspreise der vor Jahren bzw. Jahrzehnten gekauften Güter in Betracht ziehe, eindeutig Verlust gemacht habe. Aber darum ging es ja wie gesagt nicht. Der Finanzbeamte meinte, wenn ich ein Gewerbe habe, das teilweise über Ebay läuft, muss ich immer auch alle privaten Verkäufe versteuern. Irgendwie ist das doch ungerecht: Ich muss doch, trotz dass ich ein Gewerbe habe und brav Steuern zahle, die Chance erhalten, einen gebrauchten Kaffekocher für 1/5 des Neupreises zu verkaufen, ohne darauf Umsatzsteuer zu zahlen. Leider liefen alle Verkäufe über meinen einen Ebay-Account, der gewerblich deklariert ist. Aber man kann an den Überweisungsbetreffs sehen, dass die Dinge die ich nicht gebucht habe, eindeutig „Hausrats-Müll“ ist, bei dem 90% unter 25eur erzielt hat.
Was kann ich nun tun? Einspruch erheben beim Finanzamt? Nicht dass sie mir noch Steuerhinterziehung aufbrummen etc… Ich bin etwas verzweifelt.

(Übrigens: Noch dazu soll ich eine gewerbliche Rechnung von 1100eur nachversteuern, die leider nie beglichen wurde und auf der ich sitzen geblieben bin. Aber das ist ein anderes Thema. Hier wurde vom FA-Beamten geschlammpt).
Das FA meinte auch, es wäre egal ob ich einen privaten und gewerblichen Ebay-Account getrennt hätte. Ich müsste immer alles versteuern, da ich ja ein Gewerbe habe. Also das kann doch nicht die Rechtslage sein, oder? Da fühle ich mich ja in meinen Bürgerrechten beschnitten.

Viele Grüße… Vielleicht weiß ja jmd etwas darüber.
R. Behr

Hallo Behr

Nun das ist wirklich eine verzwickte Lage für Dich, aber tatsächlich ist es so, dass Du alle Verkäufe die Du über deinen gewerblichen ebay askount gemacht hast, auch versteuern mußt. Man muß dies strickt trennen, denn wie soll das Finanzamt dies sonst auseinander halten, was hier privat und was geschäftlich ist.
Auch wenn Du es nachweisen kannst, dass vielleicht das Bild deiner Oma aus dem Keller dein privates ist, so hast du den Verkauf über den geschäftlichen ascount abgwickelt und damit ist es eindeutig für den Finanzbeamten.
Die Aussage des Finanzbeamten kann ich auch nicht teilen, dass Du in Zukunft alle privaten Verkäufe versteuern sollst. Privat ist nun mal privat. Du solltest Dir vielleicht für private Verkäufe einen ascount anschaffen, der vielleicht auf deinen Mann läuft, damit gehst Du allen Schwierigkeiten aus dem Weg. auf alle Fälle würde ich ein Schreiben/Einspruch an das Finanzamt machen und die Sachlage mit einem höheren Beamten klären.
Die Versteuerung von Rechnungen, wo Du kein Geld bekommen hast ist blödsinn. wenn jemand einen Fernseher bei Saturn kaufen will und die Verkäuferin tippt den schon in die Kasse und der Kunde geht noch schnell Geld holen und kommt nicht wieder, dann wird dieser wieder ausgebucht und fertig. Du kannst ja anhand Deiner Kontoauszüge nach weisen, dass Du das Geld nie bekommen hast.Du mußt natürlich eine Gegenbuchung/Ausbuchung machen.
Du mußt überhaupt nicht alles versteuern. Was nicht eindeutig zu deinem Gewerbe gehört ist auch nicht zu versteuern. Du kannst ja auch nicht Deine Lebensmittel steuerlich abführen, weil Du sie nie bei ebay rein setzen könntest.
Also setze Dich mit einem zweiten oder höheren Finanzbeamten in Verbindung und lass Dir vor allem die gesetzliche Lage schriftlich zeigen, falls darauf beharrt wird.
Viel Glück
Gruß orbis