Ebay: gewerblich und gleichzeitig auch privat verkaufen

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein kleines Problem mit dem Finanzamt und ich hoffe Sie können mir dabei etwas helfen…
Ich habe ein Gewerbe angemeldet (Verkauf von Textilien und Tonträgern). Ich verkaufe über Ebay, Amazon und diversen kleinen Websites. Hier versteuere ich auch alles ganz ordnungsgemäß. Bei einer Umsatzsteuersonderprüfung für die Jahre 2007+2008 ordnet mir das Finanzamt nun an, ich müsste auch jegliche privaten Ebay-Verkäufe (ausschließlich gebrauchte, einmalig vorhanden gewesene Dinge aus meinem Hausrat) nachversteuern (19% MwSt abführen etc.). Irgendwie sehe ich das nicht ein, da ich keine Gewinnerzielungsabsicht und, wenn ich die Einkaufspreise der vor Jahren bzw. Jahrzehnten gekauften Güter in Betracht ziehe, eindeutig Verlust gemacht habe. Aber darum ging es ja wie gesagt nicht. Der Finanzbeamte meinte, wenn ich ein Gewerbe habe, das teilweise über Ebay läuft, muss ich immer auch alle privaten Verkäufe versteuern. Irgendwie ist das doch ungerecht: Ich muss doch, trotz dass ich ein Gewerbe habe und brav Steuern zahle, die Chance erhalten, einen gebrauchten Kaffekocher für 1/5 des Neupreises zu verkaufen, ohne darauf Umsatzsteuer zu zahlen. Leider liefen alle Verkäufe über meinen einen Ebay-Account, der gewerblich deklariert ist. Aber man kann an den Überweisungsbetreffs sehen, dass die Dinge die ich nicht gebucht habe, eindeutig „Hausrats-Müll“ ist, bei dem 90% unter 25eur erzielt hat.
Was kann ich nun tun? Einspruch erheben beim Finanzamt? Nicht dass sie mir noch Steuerhinterziehung aufbrummen etc… Ich bin etwas verzweifelt.

(Übrigens: Noch dazu soll ich eine gewerbliche Rechnung von 1100eur nachversteuern, die leider nie beglichen wurde und auf der ich sitzen geblieben bin. Aber das ist ein anderes Thema. Hier wurde vom FA-Beamten geschlammpt).
Das FA meinte auch, es wäre egal ob ich einen privaten und gewerblichen Ebay-Account getrennt hätte. Ich müsste immer alles versteuern, da ich ja ein Gewerbe habe. Also das kann doch nicht die Rechtslage sein, oder? Da fühle ich mich ja in meinen Bürgerrechten beschnitten.

Viele Grüße… Vielleicht weiß ja jmd etwas darüber.
Robin Behr

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein kleines Problem mit dem Finanzamt und ich hoffe
Sie können mir dabei etwas helfen…
Ich habe ein Gewerbe angemeldet (Verkauf von Textilien und
Tonträgern). Ich verkaufe über Ebay, Amazon und diversen
kleinen Websites…

Leider liefen alle Verkäufe über meinen einen

Ebay-Account, der gewerblich deklariert ist. Aber man kann an
den Überweisungsbetreffs sehen, dass die Dinge die ich nicht
gebucht habe, eindeutig „Hausrats-Müll“ ist, bei dem 90% unter
25eur erzielt hat.
Was kann ich nun tun? Einspruch erheben beim Finanzamt? Nicht
dass sie mir noch Steuerhinterziehung aufbrummen etc… Ich bin
etwas verzweifelt.

(Übrigens: Noch dazu soll ich eine gewerbliche Rechnung von
1100eur nachversteuern, die leider nie beglichen wurde und auf
der ich sitzen geblieben bin. Aber das ist ein anderes Thema.
Hier wurde vom FA-Beamten geschlammpt).
Das FA meinte auch, es wäre egal ob ich einen privaten und
gewerblichen Ebay-Account getrennt hätte. Ich müsste immer
alles versteuern, da ich ja ein Gewerbe habe. Also das kann
doch nicht die Rechtslage sein, oder? Da fühle ich mich ja in
meinen Bürgerrechten beschnitten.

Viele Grüße… Vielleicht weiß ja jmd etwas darüber.
Robin Behr

Hallo Frau Behr,
leider muss ich gleich zu Beginn sagen, dass auch mit einem Einspruch wenig Aussicht auf Erfolg besteht. Das Steuergesetz macht keinen Unterschied bzw. keine Differenzierung: wenn ein Ebay-Account steuerpflichtig geführt wird, müssen alle Umsätze der Steuer unterworfen werden. Dies liegt an einer grundsätzlichen Betrachtungsweise bzw. Gesetzeslage: man kann nicht kaufen/verkaufen und dabei halb steuerpflichtig sein, man hat sich sozusagen „die Finger verbrannt“; dies ist sogar dann so, wenn man einen völlig anderen Geschäftsbereich hätte, die Person ist nach dem Steuergesetz unteilbar. Die Gewinnerzielungsabsicht ist im Übrigen mit der anderen Geschäftssituation, die Einkünfte abwirft, bereits ausreichend erzeugt.
Es gibt dabei einen sog. Ermessens-Spielraum, den ein Betriebsprüfer hat und es lohnt sich wahrscheinlich, mit dem Finanzamt noch einmal über die Ergebnisse der Sonderprüfung zu diskutieren, aber das wird auf jeden Fall schwierig. Konsequenterweise sollten vielleicht auch Ebay-Käufe ev. als Betriebsausgaben angesetzt werden, weil sie dem Geschäftsbetrieb dienen und nötig sind. Allerdings gibt es auch hier einen Definitionsbereich und das Ergebnis ist dabei offen.
Ein Gespräch mit dem Amt wird Sie sicherlich weiter bringen, und ich würde es an Ihrer Stelle auch führen - von Steuergerechtigkeit kann man hier natürlich kaum sprechen , aber so sind Steuergesetze in ihrem Grundcharakter nicht unbedingt immer ausgelegt.
Herzlichen Gruß
Jan van Dieken

wenn du die Sachen alle über deinen gewerblichen Account verkauft hast, hast du leider gar keine Chance was gegenteiliges zu erwirken.

Künftig würde ich dir aber raten, trotzdem 2 verschiedene accounts, einmal für gewerbliches und einmal für privates, zu erstellen.
2. solltest du in jedem fall nachweisen können, dass es sich um privat angeschaffte dinge handelt. behalte deine rechnungen und quittungen und verkaufe sie nicht innerhalb eines jahres. bezahle die dinge über dein privates konto und verkaufe sie ausschließlich über das private ebay konto. dann könntest du eventuell eine chance haben.

Hallo Robin,

das ist nur schwer zu trennen. Eine Musterlösung gibt es für Ihren Fall wohl nicht. Hier im Forum bei „w-w-w“ gibt es auch schon Beiträge dazu. Ich habe in einer Steuerrechtsdatenbank geforscht und bin bei dem Thema auf Literatur gestoßen, nämlich auf die Zeitschrift „INF, Ausgabe 20/2005, S. 777“. Leider habe ich keinen Zugriff auf diese Zeitschrift. Bitten Sie doch den Prüfer vom Finanzamt darum. Denn diese Zeitschrift ist in allen Finanzämtern vorhanden. Vielleicht kommen Sie so weiter. Leider ein etwas komischer Weg, aber wenn der Prüfer was auf sich hält, kopiert er Ihnen diesen Artikel. Haben Sie bitte keine Scheu, zu fragen. Das ist wirklich kein Problem!!!Vielleicht hat er ihn ja auch in seinen Unterlagen. Wenn nicht, wird er selbst sehr interessiert danach schauen.

Gruß
Ralf