eBay: Gezahlt; aber keine Ware seit 4 Wochen

Hallo zusammen,

ich habe bei eBay einen Artikel für insgesamt 223,- EUR ersteigert und warte nun schon
4 Wochen vergebens auf meine Ware. Der Verkäufer hat sich das letzte Mal vor einer Woche
gemeldet, dass das Paket zurückkam, weil die Adresse angeblich nicht stimmte (Ausrede!
Ich habe ihm meine Anschrift auch unverzüglich mitgeteilt).

Naja, auf Mails reagiert er nicht.

Ich habe ihm eine Frist bis zum 14.07.2002 gesetzt, innerhalb derer mich die Ware
erreichen sollte, ansonsten würde ich ihm mit rechtlichen Schritten drohen.

Meine Fragen:

  • Wo wäre der Gerichtsstand? Bei ihm oder bei mir?
  • Wie siehts rechtlich eigentlich aus? Ist eine erfolgreich abgeschlossene Online-Auktion
    ein Kaufvertrag gem. § 433 BGB?
  • Greift hier § 326 BGB? --> Schadensersatz wegen Nichterfüllung?
  • Wie berechnet sich die Höhe eines Schadensersatzanspruches?
    Pro Tag ein bestimmter Geldsatz oder Zinsausfälle für die Summe?
  • Lohnt hier ein Anwalt? Wie sind die Erfolgschancen?
    Was würde der wohl ca. nehmen?
    Und übernimmt dann die andere Partei meine Anwaltskosten, wenn ich gewinne?

Vielen Dank im voraus!
Jan-Thomas
(Jannemann)

Hi Jannemann,

bevor du weit ausholst mit §§ und Rechtsanwälten, hast du schon mal bei ebay nachgefragt was man machen kann?

Hier gibt es die Infos dazu:
http://pages.ebay.de/help/community/ins-guide.html

Viele Grüße
Michael

… ich hoffe ja, du siehst überhaupt was von dem Geld wieder.

„Auktionsbetrug“ ist inzwischen die zweithäufigste Internetkriminalitätsgeschichte und ich kann mir nicht vorstellen, dass da sonderlich viele Fälle gut ausgehen.

Gruß Ivo

@MOD: mal über FAQs zu Ebay nachgedacht?
Moin moin,

nur mal so angeregt, mittlerweile kamen soviele Fragen und Antworten genau zu diesem Fall: gezahlt, aber Ware nicht erhalten.

Klar, eigentlich ist das eine Sache von Ebay selbst, aber Windows Probleme sind auch MS - Sache, was dem jeweiligen User auch nicht hilft.

Nur mal so angeregt…

Gruß

ALex
bei dem Ebay immer sehr gut funktioniert hat.

Hallo Alex,

nur mal so angeregt, mittlerweile kamen soviele Fragen und
Antworten genau zu diesem Fall: gezahlt, aber Ware nicht
erhalten.

genau das habe ich mir gestern Abend auch gedacht und schon mal eine FAQ vorbereitet. EBay selbst bietet zu - fast - allen Problemen Hilfestellungen an. Auf die entsprechenden Seiten habe ich verlinkt.
Die FAQ ist zwar noch nicht vollständig, aber ich habe sie trotzdem schon mal freigegeben. Selbstverständlich werde ich sie noch ergänzen. (FAQ:706)

Ich hoffe, das hilft schon mal weiter.

Liebe Grüße!
Birgit

FAQs zu Ebay
Hallo Birgit,

Die FAQ ist zwar noch nicht vollständig, aber ich habe sie
trotzdem schon mal freigegeben. Selbstverständlich werde ich
sie noch ergänzen. (FAQ:706)

ich möchte - als bisher sehr zufriedener Ebay-User - anregen, die Ebay-FAQ-Liste mit einem Vermerk (oder etwas Ähnlichem) zu versehen, dass Ebay grundsätzlich doch empfehlenswert ist. Zwar gehört das vielleicht nicht zu den primären Aufgaben einer FAQ-Liste, aber so, wie es dasteht, könnte man den Eindruck erhalten, Ebay-Benutzung sei „hoch riskant“ oder gar „gefährlich“.

Vorschlag: An den Anfang der Liste die Frage stellen: „Kann ich Ebay gefahrlos nutzen?“ (Die Frage kam ja auch schon öfter.) und diese Frage dann mit „ja“ und kleiner Erklärung beantworten. Dann warnt so eine Liste immer noch vor Gefahren, schadet aber nicht mehr dem Ruf einer - wie ich finde - sehr sinnvollen Einrichtung.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

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Dem kann ich nur zustimmen (o.T.)

Hallo Thomas,

vielen Dank für Deine Anregung.
Selbstverständlich werde ich den FAQ-Eintrag hinsichtlich positiver Erfahrungen - die auch ich bisher nur gemacht habe - ergänzen.
Wie ich ja bereits erwähnte, war es nur ein Erstentwurf, den ich aufgrund der direkten Nachfrage schon mal freigegeben hatte.

Liebe Grüße!
Birgit