Ebay Grundlegende Frage

Verkauft man in Ebay als Privatperson etwas ohne Artikelbeschreibung und ohne Auktionsnamen, hat der Käufer dann das Recht sich etwas X- belibiges auszusuchen ? Wenn es z.b in der KAtegorie Laptops ist, kann er dann z.B einen neuen Dell Laptop fordern ?

Würd mich rein rechtlich mal interessieren.

Ich frag deshalb, da es mich interessiert, was Sache ist, wenn man einfach z.B vergessen hat eine Auktionsbeschreibung reinzumachen und es völlig unklar ist, was eigentlich versteigert wird.

Dann wäre kein vertrag zustande gekommen. Und der (vermeintliche) Käufer hätte keine Ansprüche gegen den Verkäufer.

essentialia negotii

Verkauft man in Ebay als Privatperson etwas ohne
Artikelbeschreibung und ohne Auktionsnamen, hat der Käufer
dann das Recht sich etwas X- belibiges auszusuchen ? Wenn es
z.b in der KAtegorie Laptops ist, kann er dann z.B einen neuen
Dell Laptop fordern ?

Es dürfte sich hier um einen Totaldissens handeln. Da der „essentialia negotii“ fehlt, gilt der Vertrag als nicht geschlossen.

Siehe auch

http://de.wikipedia.org/wiki/Dissens
http://de.wikipedia.org/wiki/Essentialia_negotii

Gruß

S.J.

d.h der käufer hat keine rechte, da kein vertrag zustande gekommen ist ?

d.h der käufer hat keine rechte, da kein vertrag zustande
gekommen ist ?

Kein Vertrag = Keine Rechte, keine Pflichten.

vielen dank. nur aus interesse.

angenommen der verkäufer wäre keine privatperson sondern geberblich tätig. würde dann das selbe gelten ?

angenommen der verkäufer wäre keine privatperson sondern
geberblich tätig. würde dann das selbe gelten ?

Selbstverständlich.

vielen dank