Ich habe einen Artikel ersteigert. Nach Ende der Auktion behauptet dieser, vergessen zu haben, den Text und damit den Artikel zu ändern und will mir das Geld zurückzahlen.
Kann ich irgendwelche Ansprüche geltend machen?
Wäre ein Schnäppchen gewesen, also hätte ich gerne den Artikel zu dem Preis. (Verkäufer ist Händler und hat bestimmt mehr davon auf Lager.)
Ich habe in einer anderen Auktion einen Preisvorschlag über „Frage stellen“ ein Angebot gemacht. Antwort über ebay: „…wenn sie mir XX bieten, akzeptiere ich den Vorschlag.“
Danach habe ich über „Preisvorschlag“ eben jenen Vorschlag gemacht. Jetzt muss er mir den Artikel doch für den Preisvorschlag übergeben, oder? Das Geschäft ist bindend für den Verkäufer, oder etwa nicht?
Üblicherweise gelten beim Kauf über Ebay die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers. Darin wird im Normalfall festgelegt sein, dass der Verkäufer z.B. nicht für Irrtümer haftet:
„Irrtümer, Druckfehler, Preis- und technische Änderungen bleiben vorbehalten.“
und dass ein Kaufverträg erst mit einer ausdrücklichen Bestätigung des Verkäufers zustande kommt.
Zur 1. Frage:
Ja, Du kannst rein rechtlich Ansprüche geltend machen, wenn es eine echte Auktion war, und Du den Zuschlag bekommen hast. Der verkäufer ist verantwortlich für die Artikelbeschreibung und das Angebot, was er macht.Wenn er einen Fehler gemacht hat, ist das sein Problem. Er muss den Artikel für den Preis abgeben. Außerdem hast Du bezahlt. Das nützt Dir aber nix, denn wenn der Verkäufer nicht will, dann erfindet er einfach als Ausrede bei Ebay, daß der Artikel abhanden gekommen ist, oder nicht der Artikelbeschreibung entspricht, und er ist aus dem Schneider. Also rate ich Dir, mit der Erstattung des Gesamtpreises inkl. Versandkosten einverstanden zu sein.
Zur 2. Frage:
Nein, bei einem Preisvorschlag kann, aber muss der Verkäufer nicht einverstanden sein, denn wenn ein Anderer einen höheren Preisvorschlag gemacht hat, wird der Verkäufer natürlich diesen annehmen. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer Deinen Preisvorschlag über eBay angenommen hat. Dann hättest Du eine mail bekommen, dass Du den Zuschlag bekommen hast. Wenn das nicht der Fall war…mit Zitronen gehandelt…!
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen…schade, daß Du Pech hattest…aber Du solltest Ebay nicht verteufeln, nur die schlechten Verkäufer! Achte beim nächsten Kauf vorher immer auf die Bewertungen des Verkäufers und nimm vorher Kontakt auf über Allgemeine Fragen, und wenn es nur eine Nachfrage ist, welche Größe der Artikel hat. Wenn der verkäufer seriös antwortet, dann kann es gutgehen.
Im ersten Fall (ist schon eine Woche her) hab ich das Geld zurückbekommen und kann natürlich auch seine Seite verstehen. Ich will ihm mal glauben, dass er da einfach einen blöden Fehler gemacht hat, den ich nicht schamlos ausnutzen will. Aber die rechtliche Seite in solchen Fällen finde ich doch interessant.
Im zweiten Fall hab ich dann doch vorhin die Zusage für den Artikel bekommen.
Ich habe einen Artikel ersteigert. Nach Ende der Auktion
behauptet dieser, vergessen zu haben, den Text und damit den
Artikel zu ändern und will mir das Geld zurückzahlen.
Kann ich irgendwelche Ansprüche geltend machen?
Wäre ein Schnäppchen gewesen, also hätte ich gerne den Artikel
zu dem Preis. (Verkäufer ist Händler und hat bestimmt mehr
davon auf Lager.)
Der Händler ist verpflichtet die Ware zu dem angegebenen Preis zu liefern. Man kann ihn sogar gerichtlich dazu zwingen oder auf Schadensersatz „verklagen“. Ob es sich „lohnt“ sei dahin gestellt. Speziell auf eBay dürfte es derzeit kaum Schnäppchen geben die es nicht woanders eh günstiger oder zum gleichen Preis gibt (Neuware versteht sich). Nur so als Tip. Die ganze Juristerei lohnt nicht den Aufwand, solange der Verkäufer das Geld nicht unterschlägt oder die Ware nicht liefert ist alles ok und ich würde die Sache schnell vergessen.
Ich habe in einer anderen Auktion einen Preisvorschlag über
„Frage stellen“ ein Angebot gemacht. Antwort über ebay:
„…wenn sie mir XX bieten, akzeptiere ich den Vorschlag.“
Danach habe ich über „Preisvorschlag“ eben jenen Vorschlag
gemacht. Jetzt muss er mir den Artikel doch für den
Preisvorschlag übergeben, oder? Das Geschäft ist bindend für
den Verkäufer, oder etwa nicht?
Über „Frage stellen“ kann man vieles versprechen oder verhandeln, nur wenn die Funktion „Preis vorschlagen“ von eBay dazu verwendet wurde und der Verkäufer einen Gegenvorschlag macht kann man den akzeptieren (oder andersrum), dann wird der Artikel umgehend verkauft.
Recht haben und recht bekommen ist nicht immer einfach.
Wenn Du eine guten Anwalt hast kannst Du Versuchen dein recht zu bekommen aber ob es klappt?
E-Bay ist immer ein spiel mit dem Feuer und ich freue mich wenn es klappt und wenn nicht pech gehabt!
Schreibe einfach eine schlechte Bewertung für den Verkäufer und mache einen Haken dran.
Wichtig ist immer nur das man kein Geld einbüßt.
Ich bezahle nur per Nachname! Lieber die paar Euro
ausgegeben als das ganze Geld eingebüßt.
Frage: Zwischen Ihnen und dem Verkäufer ist ein Vertrag zustandegekommen. Von diesem Vertrag kann sich
der Verkäufer nur durch Anfechtung lösen. Dazu müsste er einen Anfechtungsgrund haben. Um Genaueres zu
sagen, müsste ich den konkreten Wortlaut der Anfechtungserklärung (wenn es denn eine ist) haben. Es könnte
sich hier jedenfalls um einen sog. Erklärungsirrtum handeln und damit wäre der Vertrag wieder unwirksam
geworden. Das heißt für Sie aber nicht, dass Sie leer ausgehen.
Vielmehr hätten Sie in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Das bedeutet, dass Sie
so zu stellen sind, wie Sie stehen würden, wenn der Verkäufer den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hätte.
Dazu ist der Zeitwert des Gegenstandes zu ermitteln. Von diesem Betrag ist Ihr Gebot abzuziehen. Die
Differenz zwischen beiden Beträgen ist Ihr Schadensersatz.
Frage: Der Verkäufer ist an sein „Versprechen“ gebunden. Die sog. Bedingung ist eingetreten.
zu 1: Ein Kaufvertrag bei eBay ist erstmal bindend, da gebe ich IHnen recht, jedoch ist ein Verkäufer auch nur ein Mensch und auch diesem kann ja mal ein Fehler passiert sein. Um da genauere Angaben machen zu können, müsste ich Wissen, was der Verkäufer ändern wollte. Wenn Sie nun einen 100 Euro Artikel für 10 euro wollten, würde ein Gericht sehen, dass dies ein menschlicher Fehler war und dem Verkäufer wohl recht geben.
zu 2:
Der Kaufvertarg kommt nicht über das eBay Mitteilungssystem zustande, sondern erst nach angenommenem Preisvorschlag des Verkäufers über das System. Aber auch dies ist noch anfechtbar, weil man ja zB einen automatisierten Preisvorschlag einstellen kann, und da könnte man sich beim Einstellen ja auch vertippt haben.