Ebay Händler = Gewerbetreibender ?

Guten Tag,

meine Frage ist, ob ein Händler auf Ebay, der damit nebenberuflich sein Geld verdient, einen Gewerbeschein beantragen muss und damit als Gewerbetreibender gilt? Wenn ja, gibt es für diesen Gewerbeschein irgenwelche Vorraussetzungen zu erfüllen und wie sind die ungefähren steuerlichen Abzüge?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

MfG Benny

Vorraussetzungen zu erfüllen und wie sind die ungefähren steuerlichen Abzüge?

Komisch, die Frage nach der Steuer stellt hier jeder, der sich „nebenberuflich bei eBay“ selbstständig amchen will. Die Frage nach der Gewährleistunsghaftung, die erheblich teurer werden kann, keiner.

Anders geantwortet, nebenberuflich lohnt sich das kaum.

Ebay Händler, der nächste bitte…

meine Frage ist, ob ein Händler auf Ebay, der damit
nebenberuflich sein Geld verdient, einen Gewerbeschein
beantragen muss und damit als Gewerbetreibender gilt?

Ja.

Wenn ja, gibt es für diesen Gewerbeschein irgenwelche
Vorraussetzungen zu erfüllen

Er handelt mit Waren die eben so bei ebay gehandelt werden, also kein erlaubnsipflichtiges Gewerbe (und Waffen, Geschütze oder Panzerfahrzeuge werden es nicht sein), dann: Nein.

und wie sind die ungefähren steuerlichen Abzüge?

Das kann hier keiner ausrechnen. Das hängt doch von der Höhe des Gewinns ab (wenn welcher übrig bleibt). Und im weiteren von der Gesamtsituation des Betreffenden. Der macht das ja nebenbei, also hat er vielleicht einen Hauptjob, vielleicht als Angestellter und verdient ordentlich was und zahlt Einkommenssteuer. Vielleicht hat er noch eine Ehefrau, die ist Hausfrau, beider werden aber zusammen veranlagt…usw.

Alles klar. Ab zum Steuerberater, der kann es ausrechnen. Und vor allem, der darf es auch.

P.S. Lohnt sich der Handel überhaupt? Mit der Gewerbegründung entstehen ne Menge Verpflichtungen, die Zeit und Geld kosten.

Guten Tag,
habe mich seinerzeit beim FA. als Ebay-Händler angemeldet. Bekam eigene St.-Nr. und optierte zur Umsatzsteuer, d.h. ich darf Vorsteuer aus den Einkünften absetzen, muß allerdings MWSt in Rechnung stellen (im „der große Konz“ habe ich nichts entspr. gefunden.)

Gruß