wenn ich mich mal so bei ebay umschaue da gibt es hunderte, tausende privater anbieter die wie die verrückten handel treiben. was sagt eigentlich das fa dazu ???
ich meine im einfachsten fall wäre es ja so:
ich kaufe mir ein pc-spiel für 40 Euro
ich spiele damit
ich verkaufe es für 20 Euro
… also kein Gewinn. Dürfte ja auch nichts passieren, ausser ich mach das hundertfach und gehe daran kaputt *g*
aber was wäre denn mit diesem fall:
ich kaufe pc-spielesammlungen für 5 Euro ein
ich verkaufe die einzelnen darin enthaltenen spiele für 2-5 euro das stück (!) und verlange je spiel versand 2,25 euro versandkosten
jetzt sieht die rechnung plötzlich anders aus !
ich habe ja dann pro gesamt verkauftes spielepaket
einen gewinn von ca. 25-35 Euro erzielt.
was nun ?
ich frage nicht ohne grund … ich habe bei ebay einen entdeckt der dass richtig proffessionell aufzieht
ist dass nun ein privates veräußerungsgeschäft und steuerfrei weil er ja pro geschäft nicht mehr als 500 euro verdient ?
ich bin mir sicher dass der aufgezeigte fall kein einzelfall ist. ist man da rechtssicher ? kann einem da was passieren ?
wäre ja ne einfache art geld zu verdienen oder ??
zum einen, nutzen viele kleinhaendler (die eh schon steuerlich selbständige gewerbetreibende sind), nebenbei den ebay service. nicht nur privat treibt sich da rum.
sollte jd. nebenbei das derlei ausweiten (ebay versteigerungen),
kann man schon von einkünfteerzielungsabsicht sprechen. dann sind m.E. alle kennzeichen eines gewerbebetriebes gegeben und er hat steuerlich einen gewinn aus der tätigkeit zu ermitteln. gibt er den gewinn nicht bei der steuererklärung an, dann ist es steuerhinterziehung mindestens aber leichtfertige steuerverkürzung.
das problem ist nur die abgrenzung zwischen einmaligen privaten
veräusserungsgeschaeften, welche nicht steuerbar sind, wenn nicht gerade § 23 EStG greift und dem gewerblichen handeln.
weiterhin wird es dem finanzamt auch kaum bekannt werden, das
person x im internet einkünfte erzielt durch ramschverkauf, immerhin geht gerade bei ebay vieles unter einkaufspreis weg und im saldo wird es schwer gewinne zu erzielen (nach abzug aller kosten und einstandspreise!).
umsatzsteuerlich reicht es aus, unternehmerisch i.s.d. § 2 UStG tätig zu sein. hier muss man nicht gewinn erzielen wollen, einnahmeerzielungsabsicht reicht schon aus. das nicht jeder bei jedem verkauf gleich USt schuldet gibt es ja die kleinunternehmerregelung des § 19 UStG, welche bis 32.500 DM
(ab 2002 sinds 16620€) umsatz p.a. geht und die umsatzsteuer unerhoben laesst, insoweit sie nicht auf rechnungen ausgewiesen wird oder zu steuerpflicht optiert wird.
also sieh das ganze nicht so verbissen und wenn du zweifel hast, schreibe ihm doch anonym eine mail…
Ich seh das ganze nicht verbissen sondern frage mich
nur ob das gut geht … Ist ein guter Freund von mir und
ich wollte ihn warnen bevor er das ganze mehr und mehr
ausbaut ( mittlerweile verdient er mehr damit als mit seinem
Hauptjob … ) und irgendwann mal richtig dumm da steht.
War also rein informativ um eventuelle „Schäden“ zu verhindern.
Falk
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