Hallo,
habe folgendes Problem:
Für das Konzert „Deine Stimme gegen Armut“ am 07.06.07 in Rostock habe ich 4 Karten bei Ebay ersteigert. Leider habe ich nun keinen Urlaub bekommen und kann nicht zum Konzert reisen.Daher wollte ich die Karten bei Ebay weiterverkaufen.
Ebay hat meine Auktion mit dem Hinweis, dass die Auktion gegen die AGB`s verstößt, gelöscht.
Habt ihr schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. wer hat einen Tip wo ich die Karten nun noch weiterverkaufen?
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Abinjo
Hallo,
gegen welchen Punkt der AGB verstößt denn die Auktion? Wenn Du z.B. nur einen (von ebay unerwünschten) Link im Auktionstext hattest, kannst Du die Karten ja nochmal richtig einstellen … Im Prinzip ist der Verkauf von Konzertkarten bei ebay schon erlaubt.
Gruß,
Myriam
Hi!
Ebay will in diesem konkreten Fall verhindern, dass gewissenlose Spekulanten sich an einem Benefitzkonzert bereichern. Gab unlängst darüber einen Bericht in irgendeiner österr. Zeitung.
Mein Tipp: Gib die Karten zum ursprünglichen Preis nur mit der Option Sofort-Kaufen ein, dann ist der Vorwurf der Bereicherung hinfällig und ebay müsste die Auktion akzeptieren.
Grüße
Dusan
Hallo,
bei Heise gab es einen Artikel darüber:
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/new…
Gruss
Nils
Tickets sind (eigentlich) verboten
Im Prinzip ist der Verkauf von Konzertkarten bei ebay
schon erlaubt.
Gruß,
Myriam
Hallo Myriam,
Das ist leider nicht richtig. Es gibt zwar paradoxerweise eine Kategorie „Tickets“ aber hier werden Eintrittskarten als unzulässig aufgeführt.
http://pages.ebay.de/help/policies/it…
Tickets werden überall schwarz verkauft. Erlaubt ist der Weiterverkauf von Tickets nirgends. Aber um was ebay sich nicht kümmert, schert auch keinen…
Ich denke ebay ist nur wegen dem Benefizgedanken der besagten Karten eingeschritten. Finde ich auch OK.
Gruß Claudia
Das ist leider nicht richtig. Es gibt zwar paradoxerweise eine
Kategorie „Tickets“ aber hier werden Eintrittskarten als
unzulässig aufgeführt.
http://pages.ebay.de/help/policies/it…
Link geht nicht, ist aber auch egal. Der Verkauf von Tickets ist selbstverständlich erlaubt. Warum sollte es auch sonst eine Kategorie dafür geben?
Der Begriff „Eintrittskarten“ erscheint in der Liste der verbotenen Produkte, weil Einschränkungen gelten. Klickt man auf den Begriff, erscheint folgende Infoseite:
http://pages.ebay.de/help/policies/event-tickets.html
Gruß,
Myriam