… Nur leider ist letzteres sogar legal,
denn „mit Esprit“ ist halt ein deutscher Begriff und definiert
sich nicht ausschließlich über den Markennamen.
Hallo,
„Esprit“ ist ein französischer Begriff und steht für „Geist“, „Witz“. Wäre es ein deutsches Wort, könnte man es nicht als Marke eintragen. Unter https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html kann man prüfen, für welche Bereiche der Name „Esprit“ geschützt ist. Wenn der Name eindeutig missbräuchlich verwendet wird, ist das natürlich nicht „legal“.
Es gibt eine Vielzahl von Marken, die in anderen Sprachen gängig sind, „Brother“, „Apple“, „Sun“, „Windows“ sind nur einige Beispiele aus dem Computerbereich. Wenn ich nun einen IBM Computer bewerbe und den Satz „My BROTHER is sitting near the WINDOWS and see the SUN and an APPLE“ platziere, um Käufer anzuziehen, wäre das eine Rechtsverletzung. Gleiches gilt für „Kauf dieses ALDI T-Shirt, das hat ganz viel ESPRIT“. Darüber hinaus wäre ein solcher Satz inhaltlicher Unsinn.
Gruß
S.J.