Hallo,
in jeder zweiten Auktion sieht man doch den folgenden Satz:
„eBay ich, Versand Du“
mit der neuen Gebührenordnung würde ich in meinen Auktionen folgenden Satz aufnehmen:
„Versand Du, eBay DU, nach der Auktion sind nochmals 8% auf den Auktionspreis zu addieren, bitte bieten Sie nur wenn sie mit den Bedingungen einverstanden sind“
Gibt es in den eBay Richtlinien irgendwo einen Hinweis darauf, den ich vielleicht übersehen habe, der dies verbietet?
Gruß von Mich(ael)
der dringend eine Alternative zu eBay sucht
Hallo,
in jeder zweiten Auktion sieht man doch den folgenden Satz:
„eBay ich, Versand Du“
zu den Anfangszeiten von Ebay war es noch nicht verboten die Ebay Gebühren auf den Käufer abzuwälzen. Da diese Unsitte damals mehr und mehr eingerissen ist, haben seriöse Käufer damals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie die Ebay Gebühren selbst tragen.
Seit Ebay vor ein paar Jahren das Abwälzen der Gebühren auf den Käufer verboten hat, ist der Satz überflüssig, wird aber immer noch gerne verwendet. Merke: Nicht alles was in den Auktionstexten steht, macht Sinn. Beispiel: EU-Recht, Verpflichtung zur Rücknahme, Verkauf als Defekt…
Gruß
S.J.
Hallo
Verpflichtung zur Rücknahme, Verkauf als Defekt…
Versteh ich nicht, Was ist daran falsch?
Wenn ich z.B privater Verkäufer bin, muss ich darauf hinweisen, dass die Rücknahme ausgeschlossen ist, oder nicht?
Und was ist flasch am „Verkauf als defekt?“
Gruss
Jasmin
Hallo,
Verpflichtung zur Rücknahme, Verkauf als Defekt…
Versteh ich nicht, Was ist daran falsch?
Wenn ich z.B privater Verkäufer bin, muss ich darauf
hinweisen, dass die Rücknahme ausgeschlossen ist, oder nicht?
Und was ist flasch am „Verkauf als defekt?“
Du musst auf überhaupt nichts hinweisen, schon gar nicht auf Sachen, zu den du überhaupt nicht verpflichtet bist. Verträge sind zu halten und es gibt für private Verkäufer (Verbraucher) grundsätzlich keinerlei Verpflichtung verkaufte Ware zurück nehmen zu müssen. Es gibt auch kein EU-Recht, keine Verplichtung eine Garantie geben zu müssen und man ist auch nicht von Rechts wegen verpflichtet, auf irgend etwas deratiges hinzuweisen oder dies auszuschließen. Diese ach so tollen „Disclaimer“ unter den Auktionen sind zu 99,9% Bullshit.
„Verkauf als defekt“ wird dann kritisch, wenn dies von gewerblichen Verkäufern lediglich erwähnt wird, um sich der gesetzlichen Gewährleistung zu entziehen. Wird aber trotzdem gerne und oft praktiziert.
Gruß
S.J.
2 „Gefällt mir“
Hallo,
Danke!! Hast meine Frage beantwortet!
Gruss