Ebay Inkasso

na, sei dir da mal nicht so sicher… sagen wir aber das mein Bespiel so funktionert hat und all dein Glauben somit darauf basieren sollte dass es geht.

Die Frage ist nicht ob es nun geht oder nicht, sonder das es gegangen ist mit Fake Daten und nun diese Person ein Schreiben vom Inkasso erhalten hat, die sicherlich entweder
A:durch die IP den jenigen finden konnten oder
B:durch die Anschrifft für die Zustellung der Pakete von der ersteigerten Artikeln.

Jetzt fragen einige, vom kauf muss man nichts bei ebay zahlen, stimmt aber die Person hat auch verkauft.

Mein Junge, durch selbstabholer.
Oder Mails außerhalb Ebays

du bist sehr schlau, ich merke es.
Ich wollte deinen Eltern danken dass sie so einen Sohn auf die Welt gebracht haben…

zum Thema,

Niemand sagt dass der Kollege durch mein Account Lustig bei Ebay shoppen geht sonder was wenn er bei mir oder im Internetcafe sich ein account macht, wen will dan die Inkasso in rechenschafft ziehen?
Also Frage NOCHMAL, was wenn ein Kollege sich bei mir oder im Icafe mit Fake Daten registriert und ebay Rechnungen die Online per Mail erhalten werden nicht begleicht.

VERSTEHST DU PETER???

und woher kommt die sicherheit?

mir ist was anderes auch eingefallen, so nehmen wir an der jenige hatte eine WG, Telanschluss unter seinem Namen und Wohnung ebenso.
jedoch gehen andere bei ihm auch online und könnten wenn er bei der arbeit ist die Pakete entgennehmen.

und woher kommt die sicherheit?

Nun ja, wie gesagt: Jeder Jurist würde dir das bestätigen. Und ich bin auch selbst Jurist. Davon abgesehen ist es allgemein bekannt. Ich habe dir sogar schon eine gesetzliche Vorschrift genannt, aus der man den Umkehrschluss ziehen kann, dass Verträge eben nicht immer der Schriftform bedürfen.

Sorry, ich verstehe nicht, worauf du hinaus möchtest. Deine Ausgangsfrage handelt davon, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Nun willst du die Antwort nicht so recht akzeptieren und fängst an, in eine Richtung zu denken, in der es eher um die Frage von Beweisen geht.

Ich glaube, man kann zu deinem Fall nicht mehr viel sagen. Deine Frage ist beantwortet. Ob du die Antwort nun glaubst oder nicht, musst du für dich entscheiden.

http://www.rechtslexikon-online.de/Schriftform.html

Also könnte ich mich an deinen Rechner setzen deine Adresse eingeben und ohne das ein Brief bei dir im Haus landet hast du ein Account wie z.B. bei ebay

NIEMALS wenn dann macht ebay hier ein fehler und nicht meine, beim Bäcker sieht man die Person und der vertrag kommt dadurch zustande dass der Kassierer als erstes das Geld bekommt und dann die Ware dem Käufer aushändigt, im internet ist Ebay dafür verantwortlich das der Verkäufer sich erstmal zeigt, im sinne von ausweist.

entweder erkennst du als Jurist das Problem nicht oder du solltest doch lieber Maler werden.

du redest lustig wirr, irgendwie fällt mir das nur noch das ein:

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sorry, aber du ziehst dein Thema auf eine andere Ebene.

Ein Vertrag ist eine mehrseitige Willenserklärung, die die Einzelnen zu etwas verpflichtet.

Alles andere, was du meinst und versuchst, unter dem Begriff des Vertrages zu subsummieren, hat aber mit dem Vertrag nichts zu tun, es ist u.U. nur kriminelles Verhalten.

beim Bäcker sieht man die Person und der vertrag kommt dadurch zustande dass der Kassierer als erstes das Geld bekommt und dann die Ware dem Käufer aushändigt.

hmmm… schlechtes Beispiel, der Vertrag kommt schon vor der Übergabe zustande. Dein Beispiel ist eher die Darstellung, das das schuldrechtliche von dem sachenrechtlichen Rechtsgeschäft getrennt zu betrachten ist. Wenn du so willst, ist lediglich die Einigung zwischen Bäcker und Käufer der Vertrag, die Übergabe ist lediglich die Erfüllung dessen. Wenn du es genau wissen willst, die Tante Gugel kann dir einiges über das Abstraktionsprinzip sagen.

Gruss

Iru

beim Bäcker sieht man die Person und der vertrag kommt dadurch zustande dass der Kassierer als erstes das Geld bekommt und dann die Ware dem Käufer aushändigt.

hmmm… schlechtes Beispiel, der Vertrag kommt schon vor der
Übergabe zustande.

Jein. Der Kaufvertrag wohl schon, ja, aber…

Wenn du so willst, ist lediglich
die Einigung zwischen Bäcker und Käufer der Vertrag, die
Übergabe ist lediglich die Erfüllung dessen.

…mit der Übergabe sind die Pflichten des Verkäufers nicht vollständig erfüllt. Der Verkäufer ist vielmehr verpflichtet, auch das Eigentum daran zu übertragen (§ 433 BGB), was dann durch Verfügung (i.S.d. §§ 929 ff. BGB) geschieht, und diese Verfügung bedarf ebenfalls einer (dinglichen) Einigung und somit eines Vertrages. Dasselbe gilt dann noch mal für die Zahlung des Kaufpreises, denn hier geht es um nichts anderes als um das Eigentum an den Geldscheinen und Münzen.

Wenn du es genau
wissen willst, die Tante Gugel kann dir einiges über das
Abstraktionsprinzip sagen.

Na, mein lieber Iru, ob ihm dieses schwierige Thema für seine Frage wirklich weiterhilft? Ich würde mal eher tippen, dass Trennungs- und Abstraktionsprinzip dazu geeignet sind, die Verwirrung zu intensivieren. :wink:

Mein lieber Benvolio,

Wenn du es genau
wissen willst, die Tante Gugel kann dir einiges über das
Abstraktionsprinzip sagen.

Na, mein lieber Iru, ob ihm dieses schwierige Thema für seine
Frage wirklich weiterhilft? Ich würde mal eher tippen, dass
Trennungs- und Abstraktionsprinzip dazu geeignet sind, die
Verwirrung zu intensivieren. :wink:

du hast absolut Recht. Ich habe selbst Zweifel gehabt, ob der Fragesteller das kapiert und ob ich es reinstellen soll. Letztlich hab ich’s geschrieben, da auch er auf Sachen rumreitet, die mit einem Vertrag eigentlich nichts zu tun haben.

Ich denke, du verstehst mich. :smile:

Gruss

Iru

Ich denke, du verstehst mich. :smile:

Na, ich weiß nicht, ob ich dich verstehe. Der junge Freund hat mir meine juristische Qualifikation ja abgesprochen. Ich solle lieber den Beruf wechseln und so…