Hallo junger Freund!
Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten. Entweder willst du wissen, wie die Rechtslage ist, oder du willst nur bestätigt bekommen, was du ohnehin zu wissen glaubst. Diese beiden Alternativen stehen zueinander in einem unauflösbaren Widerspruch, denn das, was du zu wissen glaubst, ist falsch.
aber nach eurem Pinzip würde es bedeuten, ein Kollege sitzt
sich an mein Pc und klickt alle Seiten an und ich darf dann
dafür zahlen?
Nein. Aber so liegt der Fall hier ja nicht. Nach deiner Schilderung hat die Person, welche nun zahlen soll, die Dienstleistungen und Waren selbst in Anspruch genommen. Sie hat also in der Tat Verträge abgeschlossen. In keinem deutschen Gesetz steht, dass Verträge der Schriftform bedürfen, außer in ganz wenigen Ausnahmefällen. Du musst das nicht glauben, aber jeder Richter und jeder Anwalt wird dir das bestätigen. Jeder. Ohne Ausnahme.
Was wenn man alles vom InternetCafe aus macht?
Dann ist derjenige, der die falschen Daten angegeben hat, wahrscheinlich nicht zu ermitteln. Das heißt aber nicht, dass er keine Verträge geschlossen hat. Wenn jemand etwas klaut, ist er ein Dieb, und zwar unabhängig davon, ob er erwischt wird oder nicht. Es gibt einen Unterschied zwischen der Frage, was ist, und der, ob das, was ist, bewiesen werden kann.
DAS SIND KEINE VERTRÄGE, so macht man es nicht.
Oh doch, das sind Verträge. Verträge sind nämlich nichts anderes als Vereinbarungen. Was du unter Vertrag zu verstehen scheinst, ist wohl das, was genau genommen eine Vertragsurkunde ist, also ein Schriftstück, das den Vertragsinhalt fixiert. Es steht aber nirgendwo im Gesetz, dass ein solches Schriftform immer Voraussetzung dafür ist, dass ein Vertrag zustande kommt. Im Gegenteil, es gibt sogar gesetzliche Vorschriften, die deutlich machen, dass das nicht so sein muss (z.B. § 154 Abs. 2 BGB).
Wie dumme Kommentare hier geschrieben werden.
Du meinst wohl: Wie blöd, dass mir die Antworten hier nicht passen.
Was hat der Bäcker mit dem Rechtsystem im Internet zutun.
Nix. Ich kann das Brötchen-Kauf-Beispiel ehrlich gesagt auch nicht mehr hören. Es ist aber trotzdem richtig, dass, wer beim Bäcker Brötchen kauft, einen Kaufvertrag schließt, obwohl er nichts unterschreibt. Und dieses Prinzip gilt auch im Internet: Es bedarf keines schriftlichen Vertrages, also keiner Vertragsurkunde.
Wieso sonst gibt es Anwälte die sich aufs NET spezialisiert
haben.
Wieso ist der Himmel blau? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
BITTE nichts schreiben wenn man keine ahnung hat.
Okay. Aber ich verspreche dir, dass ich Ahnung habe. Ich bin 100%-ig sicher, und ich kann es auch beurteilen.