Ebay Inkasso

Also…
Jemand macht bei Ebay ein Account, geht ja heutzutage alles in 3min.
Damals musste man sein Pass senden jedoch kann man heute mit einer einfachen ausfüllung der Pflichfelder alles geglaubt und man hat ein Ebay Account.

Meine Frage ist:
Wenn Jemand sich heutzutage ein Ebay Account macht, mit komplett flaschen Daten, von seinem Rechner jedoch nichts unterschreibt und die Pakete an seine anderesse geliefert werden und er aber die Ebay gebühren nicht bezahlt und deswegen von der KSP Inkasso welche für Ebay arbeiten eine Rechnung bekommt, muss er die dann zahlen???
Ist es möchlich verträge im internet zu machen nur durch anklicken von „Ich bestätige“???
muss diese Person nun zahlen oder nicht?

Ist Deutschland schon so Ammy like geworden?

Hallo,

Ist Deutschland schon so Ammy like geworden?

die alten Römer sagten schon „Pacta sunt servanda!“ (Verträge sind einzuhalten), es ist also eher weniger „Ammy like“, mehr „Römer-like“. Manchmal ist dieses Verträge einhalten natürlich mit lästigen Begleiterscheinungen verbunden, z. B. mit dem Bezahlen oder dem Liefern von Waren.

Gruß, FAQ

Welche Gebühren hätte ein Käufer zu tragen?
Und ein Verkäufer muß doch ein Abbuchungskonto angeben?
Und Neulinge haben erst mal Paypal Pflicht.

Nur mal so.

Grüße

Meine Frage ist:
Wenn Jemand sich heutzutage ein Ebay Account macht, mit
komplett flaschen Daten, von seinem Rechner jedoch nichts
unterschreibt

Das ist ja auch nicht möglich.

und die Pakete an seine anderesse geliefert
werden und er aber die Ebay gebühren nicht bezahlt und
deswegen von der KSP Inkasso welche für Ebay arbeiten eine
Rechnung bekommt, muss er die dann zahlen???

Als Käufer hat man doch keine Gebühren zu tragen, oder etwa neuerdings doch?

Wenn man absichtlich falsche Daten einträgt, um dann etwas nicht bezahlen zu müssen, dann muss man natürlich trotzdem zahlen.
Zusätzlich dürfte man sich wegen Betruges (!) strafbar (!!!) gemacht haben.

Ist es möchlich verträge im internet zu machen nur durch
anklicken von „Ich bestätige“???

Ja sicher. Man kann auch online wirksam Verträge schließen.

muss diese Person nun zahlen oder nicht?

Wenn der Vertrag das so vorsieht (und nicht z.B. „sittenwidrig“ wäre, oder der eine Vertragspartner wäre nicht geschäftfähig [Kind]), dann muss man auch zahlen. Wie sonst sollte „online kaufen“ auch gehen?

Ist Deutschland schon so Ammy like geworden?

Wie bitte? Man kauft, man gibt falsche Daten an, man denkt nun, nicht zahlen zu müssen, weil man „ja nichts unterschrieben hat“?
Unterschreibst du beim Bäcker neurdings den Kaufvertrag über die Brötchen?

Was sind Flaschendaten und Anderessen? Wer ist Ammy?
Jo

Welche Gebühren hätte ein Käufer zu tragen?

keine.

Und ein Verkäufer muß doch ein Abbuchungskonto angeben?

Schon, nur prüft Ebay doch nicht ob das Konto demjenigen gehört, der sich angemeldet hat. Ebay prüft doch nicht einmal ob der Anmeldende seine eigenen Daten verwendet hat.

Und Neulinge haben erst mal Paypal Pflicht.

Schon, aber Paypal prüft auch nicht ob der Anmeldende seine eigenen Daten verwendet hat.

Fazit: Es ist ohne Probleme möglich sich sowohl bei Ebay als auch bei Paypal einen Account mit falscher Identität anzulegen.

aber nach eurem Pinzip würde es bedeuten, ein Kollege sitzt sich an mein Pc und klickt alle Seiten an und ich darf dann dafür zahlen?
Was wenn man alles vom InternetCafe aus macht?

DAS SIND KEINE VERTRÄGE, so macht man es nicht.
Wie dumme Kommentare hier geschrieben werden.
Was hat der Bäcker mit dem Rechtsystem im Internet zutun.

Wieso sonst gibt es Anwälte die sich aufs NET spezialisiert haben.
BITTE nichts schreiben wenn man keine ahnung hat.

1 Like

Hallo,

Schon, aber Paypal prüft auch nicht ob der Anmeldende seine
eigenen Daten verwendet hat.

Wenn sich bei Paypal nichts geändert hat, überweisen die doch ein paar Beträge auf das genannte Konto und der Anmeldende muss dies dann bestätigen. Das ist zwar keine „echte“ Identitätsprüfung, aber zumindest wird sichergestellt, dass der Anmeldende Zugriff auf die Konteninformationen hat.

Gruß

Anwar

also diese person hat ein paypal konto mit fake daten und ebay hat dieses „FakePaypal“ account als sicherheeit genommen.
Sogesehen alles eine lüge.

Jain

Hallo,

Schon, aber Paypal prüft auch nicht ob der Anmeldende seine
eigenen Daten verwendet hat.

Wenn sich bei Paypal nichts geändert hat, überweisen die doch
ein paar Beträge auf das genannte Konto und der Anmeldende
muss dies dann bestätigen. Das ist zwar keine „echte“
Identitätsprüfung, aber zumindest wird sichergestellt, dass
der Anmeldende Zugriff auf die Konteninformationen hat.

Das ist nicht ganz richtig, Paypal überweist den Betrag zur Verifizierung erst wenn der Nutzer es möchte. Du hast aber auch bereits ohne diese Verifikation ein vollwertig nutzbares Paypal-Konto, die einzige Beschränkung ist dass man es nur bis zu einem Gesamtumsatz von 1.500 Euro nutzen kann. Erst danach schreibt Paypal die Verifikation zwingend vor und sperrt bei Nichterfüllung den Account.

aber nach eurem Pinzip würde es bedeuten, ein Kollege sitzt
sich an mein Pc und klickt alle Seiten an und ich darf dann
dafür zahlen?

Wer hat so etwas behauptet?

Was wenn man alles vom InternetCafe aus macht?

Die Frage habe ich leider nicht verstanden.

DAS SIND KEINE VERTRÄGE, so macht man es nicht.

Was genau sind keine Verträge? Wie macht man es (?) denn?

Wie dumme Kommentare hier geschrieben werden.

Was soll das jetzt genau heißen?

Was hat der Bäcker mit dem Rechtsystem im Internet zutun.

Da wäre mein Ansatz ein anderer: Was genau ist denn der Unterschied?

Wieso sonst gibt es Anwälte die sich aufs NET spezialisiert
haben.

Vielleicht, weil sie hier besondere Kenntnisse haben…?!

BITTE nichts schreiben wenn man keine ahnung hat.

Woran genau störst Du Dich denn? Weißt Du denn irgendwas besser?

LG
Bommel

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wie kommt das Lügengeld vom Lügenkonto in die Wahrheit?

wie kommt das Lügengeld vom Lügenkonto in die Wahrheit?

Da gibt es viele Möglichkeiten, sowohl so dass der „Inhaber“ in Erscheinung tritt (z.B. Kauf von Gegenständen auf eigenen Namen im Internet), oder auch dass der Inhaber verschleiert bleibt (z.B. Kauf von Dienstleistungen im Internet, die keine direkte Lieferung auslösen - z.B. Kauf von Stampit-Briefmarken), oder auch dass man den ganzen Betrug jemand anderem in die Schuhe schiebt: Kauf von Waren auf dessen Namen.

Allgemein gesprochen, nicht auf diesen Fall bezogen…

Hallo junger Freund!

Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten. Entweder willst du wissen, wie die Rechtslage ist, oder du willst nur bestätigt bekommen, was du ohnehin zu wissen glaubst. Diese beiden Alternativen stehen zueinander in einem unauflösbaren Widerspruch, denn das, was du zu wissen glaubst, ist falsch.

aber nach eurem Pinzip würde es bedeuten, ein Kollege sitzt
sich an mein Pc und klickt alle Seiten an und ich darf dann
dafür zahlen?

Nein. Aber so liegt der Fall hier ja nicht. Nach deiner Schilderung hat die Person, welche nun zahlen soll, die Dienstleistungen und Waren selbst in Anspruch genommen. Sie hat also in der Tat Verträge abgeschlossen. In keinem deutschen Gesetz steht, dass Verträge der Schriftform bedürfen, außer in ganz wenigen Ausnahmefällen. Du musst das nicht glauben, aber jeder Richter und jeder Anwalt wird dir das bestätigen. Jeder. Ohne Ausnahme.

Was wenn man alles vom InternetCafe aus macht?

Dann ist derjenige, der die falschen Daten angegeben hat, wahrscheinlich nicht zu ermitteln. Das heißt aber nicht, dass er keine Verträge geschlossen hat. Wenn jemand etwas klaut, ist er ein Dieb, und zwar unabhängig davon, ob er erwischt wird oder nicht. Es gibt einen Unterschied zwischen der Frage, was ist, und der, ob das, was ist, bewiesen werden kann.

DAS SIND KEINE VERTRÄGE, so macht man es nicht.

Oh doch, das sind Verträge. Verträge sind nämlich nichts anderes als Vereinbarungen. Was du unter Vertrag zu verstehen scheinst, ist wohl das, was genau genommen eine Vertragsurkunde ist, also ein Schriftstück, das den Vertragsinhalt fixiert. Es steht aber nirgendwo im Gesetz, dass ein solches Schriftform immer Voraussetzung dafür ist, dass ein Vertrag zustande kommt. Im Gegenteil, es gibt sogar gesetzliche Vorschriften, die deutlich machen, dass das nicht so sein muss (z.B. § 154 Abs. 2 BGB).

Wie dumme Kommentare hier geschrieben werden.

Du meinst wohl: Wie blöd, dass mir die Antworten hier nicht passen.

Was hat der Bäcker mit dem Rechtsystem im Internet zutun.

Nix. Ich kann das Brötchen-Kauf-Beispiel ehrlich gesagt auch nicht mehr hören. Es ist aber trotzdem richtig, dass, wer beim Bäcker Brötchen kauft, einen Kaufvertrag schließt, obwohl er nichts unterschreibt. Und dieses Prinzip gilt auch im Internet: Es bedarf keines schriftlichen Vertrages, also keiner Vertragsurkunde.

Wieso sonst gibt es Anwälte die sich aufs NET spezialisiert
haben.

Wieso ist der Himmel blau? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

BITTE nichts schreiben wenn man keine ahnung hat.

Okay. Aber ich verspreche dir, dass ich Ahnung habe. Ich bin 100%-ig sicher, und ich kann es auch beurteilen.

4 Like

aber nach eurem Pinzip würde es bedeuten, ein Kollege sitzt
sich an mein Pc und klickt alle Seiten an und ich darf dann
dafür zahlen?

Meist ja, da dies dann deinerseits grob fahrlässig ist, wenn du fremde Personen, dazu ohne Aufsicht, an deinen Rechner lässt und dabei bei ebay eingeloggt bist. Dies auch völlig zurecht. Wenn ich meine EC-Karte in der Fußgängerzone liegen lasse, dazu mit eingravierter PIN brauche ich mich auch nicht wundern, dass mein Konto leer ist.

Was wenn man alles vom InternetCafe aus macht?

Das gleiche. Ich verstehe die Argumentation hier nicht, auf was willst du hinaus? Formuliere bitte deine Frage mal vernünftig, ohne zwischen gezieltem Betrug/„Identitätsdiebstahl“ und „Kollegen am PC/I-Net-Cafe“ zu wechseln, was nicht miteinander in Bezug zu setzen ist …

Anton

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Hallo,

also diese person hat ein paypal konto mit fake daten und ebay hat dieses „FakePaypal“ account als sicherheeit genommen.

hmmm… soviel ich weiss, wird von Paypal aus überprüft, ob ein Konto mit genau diesen Daten existiert. Und wenn das Konto „gefaked“ wurde, dann muss das schon bei der Kontoeröffnung beim Geldinstitut geschehen sein, evtl. unter Vorlage falscher Dokumente (denn die Banken müssen den Kontoinhaber identifizieren).

Ich habe den Eindruck, dass einerseits irgendwas an deiner Geschichte nicht stimmt, andererseits du keine Antwort, sondern eine Bestätigung deiner vorgefassten Meinung haben willst.

Gruss

Iru

Was sind Flaschendaten

Material, Fassungsvermögen, Farbe und Form der Flasche?

Anderessen?

das Essen der anderen?

Wer ist Ammy?

da muss ich passen, Genaues weiss ich auch nicht. Vielleicht ein Kosename?

Gruss

Iru

2 Like

Hallo,

mit
einer einfachen ausfüllung der Pflichfelder alles geglaubt und
man hat ein Ebay Account.

Das höre ich immer wieder, kann ich aber nicht bestätigen. Nach Eingabe der Adresse kommt irgend wann ein Hinweis, daß an die Adresse ein Brief mit Anmeldeinformationen geschickt wird. Ob man bis dahin schon handeln kann, weiß ich aber nicht.

Cu Rene

Und ein Verkäufer muß doch ein Abbuchungskonto angeben?

Schon, nur prüft Ebay doch nicht ob das Konto demjenigen
gehört, der sich angemeldet hat. Ebay prüft doch nicht einmal
ob der Anmeldende seine eigenen Daten verwendet hat.

Nunja. Man benötigt schon Namen und Kontodaten und Adresse, dazu Geburtsdatum. All das wird abgeglichen mit den Daten bei Schifa und Arvato. Ganz so einfach ist es also auch nicht.

DAS SIND KEINE VERTRÄGE, so macht man es nicht.

Wenn ich was online kaufe, ist das kein Vertrag? Kannst du uns Unwissenden bitte erläutern, was deiner Meinung nach ein Vertrag ist?

BITTE nichts schreiben wenn man keine ahnung hat.

GENAU!!!