Hallo!
Annahme: Privater Verkäufer hat versehentlich einen falschen Markennamen bei einer ebay-Auktion angegeben. Es handle sich um Arbeitspeicher für PCs.
Käufer kauft per „Sofort-Kaufen“-Option. Verkäufer bemerkt Fehler erst nach Beendigung des Angebots. Verkäufer erklärt per Mail, dass ihm ein Patzer unterlaufen ist und bietet ungefragt an, einen Preisnachlaß von 20 Prozent (!) einzuräumen (obwohl der tatsächliche Speicher die SELBEN Spezifikationen aufweist).
Der Käufer besteht aber auf den Kaufvertrag (den der Verkäufer nicht erfüllen kann) oder will insgesamt 40 Prozent Preisnachlass!
Frage: Kommt man da raus? Gibt es eine rechtliche Grundlage für einen Irrtum? Oder muss man dem Erpressungsversuch des Käufers nachgeben, um nicht in noch teurere Schadensersatzansprüche nach § 325 BGB zu rutschen (so hab ich mir das zusammengegoogelt)?
Der Auktionspreis betrage insgesamt 50 Euro, der Käufer will nur 30 zahlen und lacht sich über den Fehler des Verkäufers noch ins Fäustchen.
Für Antworten bedanke ich mich schonmal im Voraus.
Gruß, Florian