eBay Verkäufer trifft auf Käufer, der ohne Anwälte keine Probleme lösen kann.
Folgender Fall, zusammengefasst:
eBay-Verkäufer verkauft ein Gerät im Wert von ca. 85EUR auf eBay. Zustand: „Neu-Sonstige“. Käufer ersteigert es. Als Zahlungsmethode wird der standardisierte eBay-Zahlungsdienst (Stichwort „Painpal“) angezeigt. Käufer zahlt nach Auktion sofort. Käufer aber überweißt den vollen Betrag per P.P. zurück (Rückzahlung). Begründung: Vermeidung der P.P.-Gebühren (wenn auch in diesem Falle minimal). Fehler seitens des Käufers: er vertraut auf die Kooperation des Käufers, fragt erst NACH der Rückzahlung nach, ob der Käufer damit einverstanden sei.
Dieser jedoch reagiert empört, rastet aus und kontaktiert umgehenst seine Anwälte, von denen der Käufer (angeblich?) demnächst Post erhält, „inkl. Rechung über den entstandenen Schaden durch […] unterlassene Warenübergabe trotz Einhaltung des Geldübergabevertrages“ (Zitat Ende).
Verkäufer entschuldigt sich mit der Begründung, nicht gewusst zu haben, dass es für den Käufer ein solches Problem ist, statt P.P. per Banküberweisung zu zahlen. Verkäufer bietet Käufer an, doch gerne nochmals per P.P. zu bezahlen, damit man die Angelegenheit friedlich lösen kann. Antwort des Käufers: Protest, Warnung mit Kontaktaufnahme der ortsansässigen Polizeidienststelle für Internet-Kriminalität, außerdem soll der Verkäufer ihm Schadensersatz leisten. Dazu außerdem noch eine(n) „Eigentumsnachweis/Unbedenklichkeitsbescheinigung/Kaufbeleg/Bestätigung“ vorlegen, da der Käufer gemäß §259 StGB Absatz 1 fürchtet, Hehlerware ersteigert zu haben.
Frage nun: muss solch eine Aufblasung eines geringfügigen Verkaufs auf eBay wirklich sein ? Kann der Käufer tatsächlich Schadensersatz verlangen? Wie hoch kann dieser ausfallen? Wird sich die Polizei einer solchen Sache annehmen? Und wenn als Artikelzustand „Neu:Sonstige“ angegeben wurde, muss der Verkäufer dann tatsächlich einen Kaufbeleg o.ä. vorweisen müssen? Was passiert, wenn er keinen hat, sondern der Zustand des Gerätes nun einmal einfach tadellos=wie neu ist?
Wenn man Paypal anbietet sollte man das auch akzeptieren.(Nur so allgemein)
Würde mich jetzt mal interessieren welchen Schaden der Käufer erlitten hat?Ich sehe da erst mal keinen.
Geld hat er zurück.
Artikel steht noch zur Verfügung.
Und wieso er plötzlich Angst hat der Artikel sei Hehlerware?Vorher hatte er keine Befürchtungen?Bei solchen Ängsten sollte man bei erbay gar nicht kaufen.
Ich würde dem Käufer per Einschreiben Paypal anbieten und eine Frist von 2 Wochen zur Abwicklung setzen.
Ich wüßte bei aller Fantasie jetz auch gar nicht was er einem RA oder der Polizei erzählen woll.
Das Schöne an PayPal ist doch, dass man bei seriösen Verkäufern erwarten kann, dass sie die Zahlung sofort registrieren und dann auch sofort die Ware versenden. Kommt dann einer mit so einem Heckmeck wie Rückübertragung und bitte um nochmalige Überweisung an, würden bei mir auch die Alarmglocken schrillen. Vor allem ist es super-ärgerlich, wenn man den Kaufgegenstand erwartet und dann plötzlich sein Geld wiederbekommt. Da würde ich mich auch ordentlich stur stellen nach dem Motto „Ich habe meine Leistung erbracht, jetzt her mit der Gegenleistung, aber flott“.
Artikelzustand „Neu:Sonstige“ angegeben wurde, muss der
Verkäufer dann tatsächlich einen Kaufbeleg o.ä. vorweisen
müssen? Was passiert, wenn er keinen hat, sondern der Zustand
des Gerätes nun einmal einfach tadellos=wie neu ist?
Ist der Artikel denn jetzt „NEU“ oder „“ wie Neu"
das ist nen Himmelweiter Unterschied, wenn der Artikel nur „wie Neu“ ist und er als „NEU“ ausgewiesen wird dann läuft dies unter „vortäuschen falscher Tatsachen“ und ist somit Strafbar.
Käufer zahlt nach Auktion
sofort. Käufer aber überweißt den vollen Betrag per P.P.
zurück (Rückzahlung). Begründung: Vermeidung der P.P.-Gebühren
(wenn auch in diesem Falle minimal).
Da geht es mir wie Worldwidefab: An dieser Stelle würden bei mir alle Alarmglocken schrillen. Wenn jemand wegen einer geringen PayPal-Gebühr so einen Heckmeck macht, würde ich argwöhnen, daß da noch andere Sachen im Busch sind. Vor allem, wenn PayPal Zahlungsmethode angegeben ist und der Verkäufer hinterher damit ankommt, daß er dich lieber Überweisung will, und daß auch ungefragt und noch mit einer Begründung, die ziemlich fadenscheinig klingt …
Wenn ein Verkäufer sich unseriös verhält, würde ich auch ein bißchen auf den Busch klopfen. Vertrauen würde ich ihm nicht mehr.
das ist nen Himmelweiter Unterschied, wenn der Artikel nur
„wie Neu“ ist und er als „NEU“ ausgewiesen wird dann läuft
dies unter „vortäuschen falscher Tatsachen“ und ist somit
Strafbar.
nun lass mal die Kirche im Dorf. Damit daraus ein strafbarer Betrug wird, gehört erheblich mehr dazu.
>>das ist nen Himmelweiter Unterschied, wenn der Artikel nur
„wie Neu“ ist und er als „NEU“ ausgewiesen wird dann läuft
dies unter „vortäuschen falscher Tatsachen“ und ist somit
Strafbar>Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern.
Ja, Max, aber mit dem einen kleinen feinen, all-entscheidenden
Unterschied, dass der VERkäufer sofort nach der ersten
Reaktion des (aufgebrachten) Käufers ANGEBOTEN hat, doch gerne
nochmal per PayPal zu zahlen. Und nicht darauf BESTEHT, dass
Banküberweisung erfolgt.
„Naja, als er gemerkt hat, daß ich nicht auf ihn reinfalle, hat er halt sofort zurückgerudert … toll, jetzt kann ich das ganze nochmal per PayPal überweisen, nur weil der Verkäufer so ein Idiot ist. Und dabei dachte ich, ich krieg die Ware schon morgen …“
Hat sich der Verkäufer eigentlich bei dem Käufer für die Unannehmlichkeiten entschuldigt? Und das auch aufrichtig so gemeint? Sollte in der Kommunikation nämlich auch ein Unterton von „Du Depp, was zickst Du so rum, ich habe Dir doch angeboten, daß Du meinen Fehler bereinigen darfst“ mitgeschwungen haben, dann halte ich es nicht für verwunderlich, daß der Käufer da misstrauisch wird. Dann scheint dem Verkäufer nämlich ein gewisses Bewusstsein für eigene Fehler abzugehen, und das ist immer ein schlechtes Zeichen.
Ich wäre sauer, wenn ein Verkäufer einfach eine Zahlung von mir platzen lässt und dann hinterher dann bloß lapidar mein, ich könnte es ja nochmal machen.
Was ich an Stelle des Verkäufers tun würde:
eine nette Mail schreiben
mich freundlich für den Mist entschuldigen, den ich verbockt habe
dem Käufer einen Nachlass als Entschädigung für den zusätzlichen Aufwand anbieten
-ihn zu bitten , das nochmal per PayPal zu überweisen
-und hoffen, daß ich den Käufer gnädig stimmen kann.
einschüchtern gilt nicht. Soll er doch die Polizei, seinen Anwalt oder was sonst noch verfügbar ist, in Marsch setzen. Was wollen sie denn machen?
Der einzige, der sich bisher nicht vertragsgemäß verhalten hat, ist der Verkäufer. Es gab die Einigung, der eine hat bezahlt, nun fehlt noch die Übergabe des Kaufgegenstandes von Seiten des anderen.
Bei solchen Drohattacken würde ich einfach abwarten, was denn nach den Drohungen tatsächlich kommt - und dann auf Einhaltung des Vertrages pochen. Bei solchen Situationen ist nur eins angebracht: Ruhiges Blut bewahren, abwarten und dann hart zurückschlagen.
Nö, eher nicht…
…allerdings ist die Frage etwas verworren, so dass Missverständnisse hervorgerufen werden können. Dennoch denke ich, dass ich sie schon verstanden habe.