Also ich habe bei Ebay einen Artikel verkauft und ihn leider nicht gut genug überprüft. Der Käufer hatte ihn Prüfen lassen und festgestellt das der Artikel so wie er ist gefährlich sei und hat ihn weggeworfen. Und jetzt fordert er sein Geld zurück womit ich eigentlich kein Problem habe jedoch will ich dann meine Waare zurück.
Der Käufer hatte ihn Prüfen lassen
und festgestellt das der Artikel so wie er ist gefährlich sei
und hat ihn weggeworfen. Und jetzt fordert er sein Geld zurück
womit ich eigentlich kein Problem habe jedoch will ich dann
meine Waare zurück.
Wie sollte ich mich denn jetzt da verhalten?
Bei Mangel hat der Verkäufer zunächst ein Recht auf Nacherfüllung (Reparatur / Ersatz), nur wenn das fehlschlägt hat der Käufer Anspruch auf Ersattung - siehe auch http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html
„Gewährleistungsrechte des Käufers“
Auch wenn der Käufer ebay zur Hilfe bittet, gilt Ware zurück gegen Geld zurück.
Ist die Ware definitiv unwiderbringlich weg oder kann sie noch aus dem Müll gefischt werden?
Wenn es sich um ein Unikat oder eine Rarität (z. B. ein Gemälde) handelte, würde ich vorher vorsichtig prüfen, ob der Käufer evtl. Schadensersatzansprüche geltend machen könnte. Handelt es sich dagegen um Massenware kann man dem Käufer gegenüber geltend machen, dass der Verkäufer dem Käufer Ersatz geliefert hätte, hätte der Käufer ihm dazu nur Gelegenheit gegeben.
Falls die Massen-Ware weg ist würde ich Wert der defekten Ware (die Hälfte? ein Drittel??) von dem an den Käufer zurückzuzahlenden Betrag abziehen.
Die Gefahr negativ bewertet zu werden ist bei fast jedem Weg groß.
Danke für Ihre Frage. Ich kann natürlich keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben, nur meine Meinung sagen.
Wenn ich Geld zurückerstatten muss, möchte ich auch die defekte Ware zurückhaben. Ich biete den Käufern an, auch die Kosten für den Rücktransport zu tragen.
Zumindest mir ein Foto der Beschädigung und in Ihrem Fall das Gutachten zuzuschicken. An dieser Stelle lenken all die meist ein, die gern beides wollten: Geld und Ware. Ich gehe davon aus, dass niemand wissentlich gefährliche Ware verkauft. Aber der Verkäufer sollte meiner Meinung auch einen Beweis erhalten, dass die Ware wirklich gefährlich oder beschädigt ist.
Allerdings muss man auch fürchten, eine sehr schlechte Bewertung zu erhalten. Und bei ebay sind ja noch nicht mal 4 von 5 Sternen ausreichend…
Viel Glück wünscht
connybra
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Bei dem Artikel handelt es sich um eine Massenware(Starkstromkabel). Und ein bekannter hätte sich das Angesehen und als gefährlich eingeschätzt. Bilder wären angeblich auch gemacht. Habe ihm jetzt angeboten das Geld zurück zu Überweisen plus das Geld für den Rückversand jedoch möchte ich das Kabel wieder haben.
Hallo,
sie selbst können sicher einschätzen, ob der Artikel wirklich gefährlich sein konnte. Es steht ihnen zu,die Ware zurückzubekommen. In diesem Fall müssen sie jedoch die Rücksendekosten tragen. Es ist ja eine Reklamation.
Auf der anderen Seite wird der Kauf ja rückabgewickelt, es gibt also auch die bereits berechnete Verkaufsprovision zurück. Wägen sie doch einfach ab, ob es sich lohnt die Ware zurück schicken zu lassen. Wenn sie meinen dass es sich lohnt würde ich darauf bestehen.
Der Käufer kann nicht einfach die Ware wegwerfen und das Geld zurück fordern. Er hätte sie vorher fragen müssen. Sie sind also eindeutig im Recht.
Das Geld zurückfordern kann er über das entsprechende Ebayformular. Sie müssen das einfach nur abwarten und garnichts tun. Dort wird er gefragt, ob und wann er den Artikel zurück geschickt hat. Dann werden sie gefragt, ob die Stellungnahme richtig ist. Sie können sich äußern. Kein Artikel zurück, kein Geld zurück. Genauso wird Ebay entscheiden. Es liegt also allein in ihrem Ermessen. Bitte bedenken sie auch die bestimmt schlechte Beurteilung des Käufers, die sie sicher bekommen, egal wie sie handeln.
Viel Erfolg und starke Nerven
Conny
Hallo, über die Sicherheit Ihres verkauften Artikels kann ich keine Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie die Ware in Ihrem Angebot ausführlich beschrieben haben. Sollten Sie die Ware selbst repariert oder manipuliert haben, dann sollte das auch im Angebot erwähnt worden sein. Dies gilt natürlich auch bei defekter Ware. Ansonsten gilt: gekauft wie beschrieben, ohne Garantie. Aber manchmal geht halt was schief, dann sollte man auch bereit sein, die Ware gegen Erstattung zurückzunehmen. Was nun, in Ihrem Fall: Verkäufer als auch Käufer haben sich an die Spielregeln zu halten,d.h. Geld zurück nur wenn die Ware zurückgesandt wird, woher wollen Sie wissen, ob das stimmt, was Ihnen vorgeworfen wird? Die Beweislast liegt beim Käufer durch Rücksendung der Ware, einfacher gehts nicht. Wegwerfen, was ist das denn für ein Stil?
Schreibe es ausführlich weil ihr bestimmt so viel besser beurteilen könnt.
Habe im einem bekannten Auktionshaus eine CPU gebraucht erstanden. nicht so per Auktion sondern wir wurden uns per Email über den Preis einig, der Verkäufer hat dann die Auktion mit mir als Höchstbietendem für 4 Euro beendet, ich hab dann die vereinbarten 100 Euro überwiesen.
Der Prozessor kam per Post an, in ner Plastikhülle in der er so rumgeflogen ist das sehr viele Pins verbogen waren.
Fast gleichzeitig kam ne Mail vom Verkäufer ob die CPU gut ankam da die PINS recht anfällig wären. (seltsam, oder ?! )
Ein Bekannter von mir der sich super auskennt meinte ich soll mein neues Mainboard nicht durchs ausprobieren damit kaputtmachen und die CPU wäre Schrott, Pins können brechen weil zu sehr verbogen.
Habe dem Verkäufer noch vorgeschlagen das er mir nur 85 € erstatten braucht da der Kühler ja in Ordnung ist, darauf ging er nicht ein.
Der Verkäufer überwies dann später 100 Euro zurück, alles okay, so dachte ich.
Heute, einen guten Monat später fragte er mich wann er mit Rücksendung der CPU rechnen kann ?! Vorher hat er nie in irgendeiner Weise gesagt oder auch nur angedeutet das ich den Schrott zurückschicken soll. Jetzt auf einmal nach über einem Monat.
Mein Bekannter hat die defekte CPU weggeworfen, das glaube ich ihm auch. Nur was mache ich jetzt mit dem Verkäufer ?