Guten Tag,
ich habe mehr Erfahrung mit dem Kaufen, als mit dem Verkaufen. Aber ich versuche Ihnen im Rahmen meiner Möglichkeiten die Frage zu beantworten.
Erster Gedanken: Sie haben bereits viele Möglichkeiten genutzt, um den/die Käufer/in zu kontaktieren. Leider ohne Erfolg, es könnte sich also um eine/n Spaßbieter/in handeln oder um jemand, der nicht mehr gewillt ist zu bezahlen. Meines Wissens nach ist es schwer in solchen Fällen Gebrauch von seinem Recht als Verkäufer zu machen und auf den Kaufvertrag bzw. den Kauf zu bestehen. Die nächste Instanz ist eBay mit einzuschalten. Sie müssten den Vorfall melden, dann wird der/die Käufer/in weiter von eBay unter Druck gesetzt. Das müsste direkt im Fenster des verkauften Artikels möglich sein… unter „Problem melden“ oder ähnliches. Wenn das nicht reicht, kann man eine/n Anwalt/Anwältin einschalten. Eine rechtliche Grundlage ist durch den Kauf gesichert, auf die Sie als Verkäufer auch Anspruch haben.
Sie merken, der Aufwand könnte hoch werden. Ich weis nicht inwieweit Kosten entstanden sind. Wenn alles nichts hilft, könnten sie den Artikel noch ein Mal einstellen und wieder verkaufen. Die entstandenen Kosten könnte ihr/e Anwalt/Anwältin sicherlich beim Erstkäufer/in einklagen. Allerdings bin ich mir über eventuell einzuhaltende Fristen im Unklaren (also Wartezeit bis zur Wiedereinstellung). Das müssten Sie dann auch am besten mit einem/einer Anwalt/Anwältin besprechen. Eventuell kann eBay auch darüber Auskunft geben.
Zweiter Gedanke: Der/die Käufer/in ist im Urlaub. Erscheint mir jetzt im Augenblick des Niederschreibens aber eher unwahrscheinlich, weil man i.d.R. trotzdem auf e-Mails antworten könnte…
Gut, das sind meine Gedanke dazu. Ich hoffe, ich konnte zumindest im Ansatz helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel