Liebe/-r Experte/-in,
habe vor etwa 2 wochen meinen gebrauchtwagen bei ebay versteigert und auch einen käufer gefunden …
leider reagiert dieser auf keine Mail und meldet sich nicht (aber die lesebestätigung habe ich).
liege ich denn falsch wenn ich davon ausgehe , dass die ersteigerung ein rechtmäßiger Kaufvertrag ist … er hat ja mit demm Geobot den Angebotsbedinungen (z.B vorkasse) zugestimmit…
es geht un etwa 1500 euro was kann ich tun … lohnt sich eine Anzeige ode Klage oder bleibe ich auf dem Auto sitzen.
Es wäre dringend
Danke
Viele Grüße aus dem Schwarwald
Hallo,
also, ein richtiger Vertrag ist ordnungsgemäß zustande gekommen. Der Käufer ist verpflichtet, das Auto zu bezahlten und abzunehmen.
Sie könnten den Käufer also - wenn Sie Name, Anschrift usw. kennen, schriftlich mit Fristsetzung auffordern, bis zum …(Datum angeben ca. 14-tägige Frist ist normal)zu bezahlen und das Auto abzuholen.
Danach könnten Sie einen Anwalt aufsuchen und den Käufer verklagen. Wenn es sich dabei aber z.B. um einen Harz-IV-Emfänger handelt, können Sie das Urteil hinter Ihren Spiegel stecken.
Sie können aber auch sofort bei E-Bay eine Beschwerde gegen den Käufer erheben…
oder
Dem Käufer nur eine Frist setzen mit der Androhung, den Kaufvertrag nach Fristablauf für Ungültig zu erklären. Dann könnten Sie an den 2.Bieter wenden oder gar eine neue Versteigerung betreiben, die sogar kostenlos sein wird.
MfG
PB