ich weiss nicht, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, stelle sie aber trotz dessen.
Folgender Fall: Ich habe einen gebrauchten Schulranzen bei eBay angeboten. Dieser hat natürlich Gebrauchsspuren, aber ansonsten ist er gut erhalten. Zu dem Ranzen gibt es einen Sportbeutel,der aber nicht mehr so gut erhalten ist (habe ich reingeschrieben). Jedenfalls hat diesen Ranzen eine Kundin ersteigert (für 1 Euro!) und hat per paypal 8 Euro überwiesen (6,90 Euro Versandkosten). Ich habe die Sachen sofort geschickt. Nachdem der Schulranzen bei ihr angekommen ist, hat die gute Frau das Geld wieder zurückgezogen mit der Begründung der Schulranzen würde gar nicht gehen (schmutzig usw.).Ich habe dies akzeptiert (obwohl ich hineingeschrieben habe, dass es eine Privatauktion ist und von daher ist jegliche Garantie,Umtausch und Rückgaberecht ausgeschlossen), habe aber von ihr verlangt,dass sie mir dann die Ware zurückschicken soll. Sie meint sie schickt es mir nur,wenn ich ihr den Betrag überweise.Das sehe ich aber nicht ein, weil sie kann doch jetzt nicht die Ware behalten und noch dazu nicht bezahlen?
bei falscher Beschreibung / Mangel / Sachmangel hätte der Käufer Anspruch auf Erstattung der Zahlung und Erstattung aller Kosten (Rückversandkosten).
Ist die Beschreibung korrekt, hat der Käufer bei Privatverkauf keinerlei Rückgaberechte.
Warum hat der Verkäufer denn eine Rückgabe akzeptiert, zu der er gar nicht verpflichtet war? Um eine schlechte Bewertung zu vermeiden? Und hat der Verkäufer es an der Stelle versäumt die genauen Rückgabebedingungen auszuhandeln und zu klären, wer die Rückversandkosten trägt? Das wäre natürlich ungünstig und würde zu Mißveständnissen einladen.
Wenn der Verkäufer jetzt darauf besteht, die Rückversandkosten nicht tragen zu wollen, wird er vielleicht doch noch schlecht bewertet.
Verkäufer wird es jetzt auch schwer haben, seine Rechte durchzusetzten, ich weiß nicht ob ein ebay Nichtzahlungsverfahren nach Rückzug einer Zahlung eingeleitet werden kann. Verkäufer könnte natürlich mahnen und Rechtsweg einschlagen.
Verkäufer sollte sich für zukünftige Problemfälle merken: Wenn der Verkäufer im Recht ist
alle Forderungen des Käufers ablehnen und mit schlechter Bewertung leben
Kompromiss aushandeln und dabei kein Detail ungeklärt lassen
Allen Forderungen des Käufers sofort nachgeben und alle Kosten erstatten, dem Käufer gegenüber sehr höflich sein, sich dafür entschuldigen, dass der Käufer die Beschreibung nicht gelesen hat (und heroisch alle Kommentare unterdrücken wie „wer lesen kann ist klar im Vorteil“) - die Chance ist dann größer, das nicht schlecht bewertet wird, eine schlechte Bewertung kann aber selbst dann noch passieren.
Ohne es wirklich zu wissen, sieht mir das so aus, als wenn Sie jemand über´s Ohr hauen will…
Weil, nicht wenige Privatverkäufer werden sagen, ach, soll sie das Zeug behalten, es lohnt den Aufwand nicht.
Der Fehler war, die Zurückziehung des Geldes zu akzeptieren. Damit haben sie indirekt zugegeben, dass die Ware nicht genau die Eigenschaften besitzt, die zugesichert waren - Schmutz, Risse, Beschädigungen etc., also weitere Mängel muss auch kein Käufer akzeptieren, wenn er nicht vorher darauf hingewiesen wurde (ich sage nicht, dass der Ranzen wirklich schmutzig war, ich sage das als Beispiel).
Nun gut. Ich würde ebay über den Fall informieren und bei der Käuferin auf Bezahlung pochen und notfalls darauf hinweisen - da die Käuferin die Bedingungen akzeptiert hat - dass sie einen Anwalt einschalten, den die Käuferin letztlich bezahlen müsste. Der Ranzen war schließlich nicht schmutzig, als sie den verschickt haben und sie (die Käuferin) erst mal beweisen müsste, dass die Ware nicht den Angaben entsprach. Letztlich hat sie ja auch einen Gebrauchtartikel erstanden - der allerdings genau die Eigenschaften besaß, die sie angegeben haben. Ich würde auch Paypal informieren, dass die Zahlung aufgrund eines Irrtums zurückgezogen wurde und sie auf Erfüllung pochen. Letztlich würde ich auch darauf hinweisen, dass eine Strafanzeige wg. vorsätzlichen Betrug schnell geschrieben ist (selbst wenn diese wg. Geringfügigkeit keinen Erfolg verspricht, aber das weiß die Käuferin ja vielleicht nicht.)
Dies ist keine Rechtsberatung von mir, sondern lediglich die beispielhafte Darstellung dessen, was ich tun würde. Ich bin kein Rechtsanwalt…
also, grundsätzlich hast du einen klassischen Fehler gemacht und an das „Gute im Menschen“ geglaubt… gestatte niemals einfach eine Rücküberweisung ohne deine Ware bereits zurückerhalten zu haben. Du bist als Privatverkäufer nur haftbar, wenn der Artikel stark von der Beschreibung abweicht. Da du die Gebrauchsspuren angegeben hast, warst du auf der sicheren Seite…
In diesem Falle kannst du (aus Kulanz!) eine sog. Wandlung akzeptieren, musst du aber nicht. Wenn du das jedoch machst, solltest du zunächst deine Ware zurückerhalten und dann erst das Geld überweisen, bzw. die Paypal-Transaktion rückgängig machen.
Nun bist du in einer verzwickten Situation: Du bist im Recht, soviel ist klar. Die Frage ist jedoch, wie machst du das geltend.
Mein Rat an dich ist:
Schreib eBay an, die sollen sich mit dem Käufer in Verbindung setzen und behalte dir eine Negativ-Bewertung vor!
Setze deinem „Käufer“ eine 7tägige Frist, bis zu welchem Datum (Poststempel!) deine Ware wieder bei dir zu sein hat, ansonsten würdest du einen Anwalt einschalten.
Solltest du rechtschutzversichert sein, kannst du diesen Anwalt auch wirklich einschalten, jedoch wohl nur auf Ebene einer Privatklage. Für eine Betrugsklage ist der Sachwert wahrscheinlich zu niedrig.
Sollte dies nicht funktionieren und du nicht rechtschutzversichert sein, wird dein „Käufer“ - wie ich, so Leid es mir tut, befürchte - wohl damit durchkommen…
Mir ist es als Verkäufer schon ähnlich gegangen.
Für den Fall eines Falles biete ich einem Käufer an,
dass er mir die/den Artikel frankiert zurücksenden kann und ich erstatte dann die Kosten. Hat bis jetzt immer gut geklappt.
Ich habe meinen Käufern die Gelegenheit zur Rücksendung gegeben, obwohl ich dazu nicht verpflichtet bin.
Wenn der Käufer allerdings Geld und Ware hat, würde ich durchaus mit Anwalt drohen, denn das ist Betrug in meinen Augen. Zumindest drohen (und machen): ebay melden!
Ich hoffe, meine Antwort hat geholfen.
also, für mich ist die Sache eindeutig: sie hat den Ranzen für einen „Spottpreis“ ersteigert, es war eine Privatauktion, wie sie schon geschrieben haben, also ist das Geschäft mit der Lieferung der Ware abgeschlossen.
Wenn Sie nun so kulant sind, das Geschäft rückgängig zu machen, also die Ware zurückzunehmen, ist es ja selbstverständlich, daß auch die Zahlung rückgängig gemacht wird. Geld gegen Ware sozusagen.
Alles andere ist für mich undenkbar.
Ich bin, wie Sie, Privatperson und keine Juristin, aber das sagt mir mein gesunder Menschenverstand.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen! Viel Erfolg!
ist ein bißchen schwierig, da es auf das Angebotsformat, so á la AGB ankommt, denke ich. Da wird das mit der Rückzahlung geregelt.
Vielleicht über Paypal ein Verkäuferbeschwerde einsenden? Ich würde das zunächst sowieso als Problem bei Paypal melden, die werden letztlich den Hebel in der Hand haben.
Mehr wüsste ich nicht…
Gruß
um wirklich eine einigermaßen fundierte Antwort zu geben, müßte ich mehr Informationen haben (ist Ihr Ausschluss der Reklamation etc rechtlich korrekt/ wie sieht das Bewertungsprofilm der Kundin aus etc, etc)…
Bei Bedarf bitte noch mal melden - am Besten mit Angabe der eBay-Art-Nr.
Viele Grüße Claudia
…Ich habe einen gebrauchten Schulranzen bei
eBay angeboten. Dieser hat natürlich Gebrauchsspuren, aber
ansonsten ist er gut erhalten. Zu dem Ranzen gibt es einen
Sportbeutel,der aber nicht mehr so gut erhalten ist (habe ich
reingeschrieben). Jedenfalls hat diesen Ranzen eine Kundin
ersteigert (für 1 Euro!) und hat per paypal 8 Euro überwiesen
(6,90 Euro Versandkosten). Ich habe die Sachen sofort
geschickt. Nachdem der Schulranzen bei ihr angekommen ist, hat
die gute Frau das Geld wieder zurückgezogen mit der Begründung
der Schulranzen würde gar nicht gehen (schmutzig usw.).Ich
habe dies akzeptiert (obwohl ich hineingeschrieben habe, dass
es eine Privatauktion ist und von daher ist jegliche
Garantie,Umtausch und Rückgaberecht ausgeschlossen), habe aber
von ihr verlangt,dass sie mir dann die Ware zurückschicken
soll. Sie meint sie schickt es mir nur,wenn ich ihr den Betrag
überweise.Das sehe ich aber nicht ein, weil sie kann doch
jetzt nicht die Ware behalten und noch dazu nicht bezahlen?
ich weiss nicht, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin,
stelle sie aber trotz dessen.
Folgender Fall: Ich habe einen gebrauchten Schulranzen bei
eBay angeboten. Dieser hat natürlich Gebrauchsspuren, aber
ansonsten ist er gut erhalten. Zu dem Ranzen gibt es einen
Sportbeutel,der aber nicht mehr so gut erhalten ist (habe ich
reingeschrieben). Jedenfalls hat diesen Ranzen eine Kundin
ersteigert (für 1 Euro!) und hat per paypal 8 Euro überwiesen
(6,90 Euro Versandkosten). Ich habe die Sachen sofort
geschickt. Nachdem der Schulranzen bei ihr angekommen ist, hat
die gute Frau das Geld wieder zurückgezogen mit der Begründung
der Schulranzen würde gar nicht gehen (schmutzig usw.)
Hallo, wie kann die Frau eine Paypalzahlung wieder zurück ziehen ??
habe dies akzeptiert (obwohl ich hineingeschrieben habe, dass
es eine Privatauktion ist und von daher ist jegliche
Garantie,Umtausch und Rückgaberecht ausgeschlossen), habe aber
von ihr verlangt,dass sie mir dann die Ware zurückschicken
soll.
Warum akzeptierst du das wenn du es vorher ausschliest ??
Ich denke Sie hat den Betrag schon zurückgezogen ??
Das sehe ich aber nicht ein, weil sie kann doch
jetzt nicht die Ware behalten und noch dazu nicht bezahlen?
Bitte um Antworten…
Da wiederspricht sich etwas in deiner Beschreibung.
Bezahlt oder nicht ? Zurückgezogen oder nicht ?
Gruß Frank
Leider gibt es diese schwarzen Schafe immer wieder und bei so geringen Beträgen ist schwer etwas sinnvolles zu tun. Wegen Sinnlosigkeit einfach vergessen, ist glaube ich noch das geringste Übel.
danke für Ihre Antwort.Das Problem ist,dass ich keine Zurückzahlung veranlasst habe, sondern paypal hat das automatisch gemacht! Die Käuferin hat das Geld einfach zurückgezogen über pay pal.
danke für Ihre Antwort.Das Problem ist,dass ich keine Zurückzahlung veranlasst habe, sondern paypal hat das automatisch gemacht! Die Käuferin hat das Geld einfach zurückgezogen über pay pal.
ich wollte noch folgendes fragen: Wenn die Frau eine Rückzahlung veranlasst hat, dann müsste ja beim pay pal konto stehen: Guthaben -7,50 Euro oder? Weil bei mir steht Guthaben 0,00 Euro?
Hmm.ich kenne mich da nicht so aus, aber beim Pay Pal Konto steht der Name der Frau und beim Status storniert. Als Pay Pal Guthaben wird mir jedoch 0,00 Euro angezeigt,was hat das zu bedeuten?
Ich weiss,es ist vom Geldbetrag her eine Kleinigkeit,aber ich seh auch nicht ein,mich „veräppeln“ zu lassen.
Hallo ,
höre ich zum ersten mal.
Paypal kann nichts zurückziehen ohne sie zu fragen.
Gruß Frank
Hallo,
da kann ich mir nur vorstellen das es keine sofort Überweisung war , sondern unter Vorbehalt.
Das steht aber in der Mail die du von paypal bekommst. Da steht auch drin das du die Ware nicht verschicken sollst bis das Geld gebucht ist, weil… es sein kann das das Konto des Käufers nicht gedeckt ist. Dann wird dir das Geld auch nicht gutgeschrieben. Schau noch mal in den Mails von paypal nach.
Gruß Frank
Ich würde ihr noch 1-2 mal schreiben, wenn dann nichts passiert würde ich mit ebay kontakt aufnehmen. hast du noch einen link zu deinem Angebot? Zwei Fehler hast du gemacht, 1. wenn du geschrieben hast, dass Garantie,Umtausch und Rückgaberecht ausgeschlossen ist, hättest du auch dabei bleiben sollen! 2. Du hättest dir erst den ranzen zurückschicken lassen sollen und ihr dann das geld zurücküberweisen. Nach einigen tagen, kann man einen sogenannten „Fall“ melden, vlt. klärt es sich auch dann.