Ich habe vor ca. einem Monat hier schon mal gefragt, was ich machen soll, weil ich etwas Ärger mit einem Käufer von Ebay habe. Um nochmal kurz zu beschreiben, worum es geht: Ich habe am 30.03.03 bei Ebay einen Videorecorder versteigert und ab da began der Ärger. Um euch besser zu verdeutlichen, worm es geht, schreibe ich mal kurz die Artikelbeschreibung auf.
„Alter Videorecorder von Sharp.Funktioniert noch, aber nimmt nicht mehr so scharf auf. Ich denke, wenn man da mal ne Reinigungskassette durchlaufen lässt, dann geht das wieder. Für jemanden der sich damit auskennt oder einen Bastler ist das sicher kein Problem. Darum ist das Gerät meiner Meinung nach als DEKEFT ein zu stufen. Ebay ich Versand du.“
Als das Gerät bei dem Käufer angekommen ist bekam ich die erste E-Mail, in der stand, dass das Teil nicht geht und defekt ist. Es ging dann immer so weiter, dass ich ihm das Geld zurück überweisen soll. In einer anderen E-Mail schrieb er dann, dass er das Gerät bereits entsorgt hat und zum Anwalt geht und heute schrieb er, dass er Montag zum Anwalt geht, da ich das Geld immer noch nicht überwiesen habe. Der Kaufpreis des Videorecorders war 1 Euro und das Porto betrug 13 Euro. Was soll ich jetzt machen, denn ich will keinen Ärger.
…dass er das Gerät bereits entsorgt hat und zum Anwalt
geht
Der Kaufpreis
des Videorecorders war 1 Euro und das Porto betrug 13 Euro.
Was soll ich jetzt machen, denn ich will keinen Ärger.
Hallo Torsten,
mache nichts! Beschließe einfach, daß der Fall für Dich erledigt ist, daß Du dafür keine Mails oder Briefe schreibst und keine Telefonate führst.
Du bekommst keinen Ärger. Für solchen Kleinkram findet der Käufer keinen Rechtsanwalt. Ganz bestimmt nicht. Und falls doch? Macht auch nichts. Wenn der Käufer das Gerät entsorgt hat, kann er nicht mit Beanstandungen kommen. Falls Du tatsächlich Post von einem Advokaten bekommst (passiert nicht), kannst Du den Brief gleich ins Altpapier legen. Falls aber ein Mahnbescheid in dieser Sache zugestellt wird, legst Du Widerspruch ein. Das Formular dazu liegt dem Mahnbescheid bei. Dann ist die Sache gewiß erledigt. Rein theoretisch könnte der Fall dann vor einem Amtsgericht verhandelt werden, aber solcher Posse könntest Du mit größter Gelassenheit entgegen sehen. Aber: Das ist alles beliebig unwahrscheinlich und selbst wenn es eintritt, geschieht nichts, außer daß der Käufer auf Kosten sitzen bleibt.
Es ist jetzt 22 Uhr. Leg’ Dich ins Bett und vergiß das Ganze.
wie schon vor einem Monat nochmal die gleiche Antwort: laß Dich von diesem Käufer nicht so verängstigen, es wird Dir gar nichts passieren. Ich an Deiner Stelle würde mir seine Emails belustigt durchlesen und aufheben um sie vielleicht mal an passender Stelle zu veröffentlichen - unter dem Aspekt „Wie lächerlich sich manche Leute machen“.
Es ist völlig irrwitzig daß der Käufer wegen einem Streitwert von 14 EUR einen Anwalt beauftragt. Wenn dieser alleine nur einen Brief an Dich verfassen würde kostet das Deinen Handelspartner locker 50, 60 oder 70 Euro, die der Anwalt für seine Arbeit sehen möchte (ich kenne die Gebührenordnung nicht genau). Kein Anwalt der Welt wird sich so lächerlich machen Dir wegen einer Forderung von 14 Euro einen Mahnbrief zu schreiben, geschweige denn das sich ein Gericht damit beschäftigt - noch dazu wo Dir nicht mal ein Vorwurf zu machen ist, denn Deine Beschreibung entsprach dem Sachverhalt.
Ich habe inzwischen auch ein wenig den Eindruck daß Du selber eine etwas „problematische“ Einstellung zu solchen Angelegenheiten hast… Du hast das „Problem“ seinerzeit schon mal hier gepostet, unisono wurde Dir geraten die Sache schlichtweg zu vergessen. Nun schreiben wir hier wieder dasselbe. Wenn Du ein so furchtbar schlechtes Gewissen hast - na gut, dann überweise dem Käufer 14 Euro und finde auf diese Art Deinen inneren Frieden.
Welches Problem hast Du wirklich - den Videorekorder oder liegt des Pudels Kern anderswo?
Hast du mal daran gedacht,den Spieß umzudrehen ?
Wenn jemand dir ständig mit einem Anwalt oder rechtlichen Schritten droht,dann ist das wohl nicht zulässig.Daraufhin könntest du Ihn schon Anzeigen.
Dieses Thema hatten wir hier im Ort schon.Eine unbeliebte Dorfschönheit
trieb es mit einigen Leuten zu bunt und wollte alles mit Gewalt durchsetzten. Jedem versprach sie zum Anwalt zu gehen.Bis Sie eines Tages selber einen Brief bekam.Seit dem ist erst einmal ruh´!
Fakt ist wohl,daß du niemanden androhen darfst, einen Anwalt aufzusuchen wenn a:
du nicht wirklich bereit dazu bist .Und b: es nicht machst.
Irgendwie mag Ich deine Art zu Antworten:
cool, lustig, sachlich, und gut.
…auch bei den Antworten die du mir in Vergangenheit gegeben hast.
Bleibe uns noch weiter erhalten.
Danke für die Blumen! Aber ich bin in diesem Brett nur ein Laienspieler (der schon oft genug auf ganz schmalem Brett ins Wanken gekommen ist).
Hier gibts ausgewiesene Fachleute für alle möglichen Rechtsgebiete, die sattelfest in Miet-, Schuld- und Arbeitsrecht antworten, die sich regelmäßig viel Mühe machen. Als blutiger Laie, der mit ein paar Dingen selbst mehr oder weniger schmerzhafte Bekanntschaft machte und nur aus diesem Nähkästchen plaudern kann, gebe ich die Blumen stellvertretend für alle anderen an Django und Francesco weiter (die beiden Namen fallen mir gerade ein. Das sind nämlich Juristen) und binde ein paar Stengel an Tessas Hexenbesen, die über einen schier unglaublichen Datenfundus verfügt.