Hallo was zu tun ist steht eigendlich schon in den FAQs.
Frage Hat jemand schon einen Brief oder Vordruck in dem der Käufer auf seine Pflichten hingewiesen wird.
Ich möchte es nochmal im gut versuchen. - Aber es etwas schärfer formulieren.
Danke.
Hallo was zu tun ist steht eigendlich schon in den FAQs.
Frage Hat jemand schon einen Brief oder Vordruck in dem der Käufer auf seine Pflichten hingewiesen wird.
Ich möchte es nochmal im gut versuchen. - Aber es etwas schärfer formulieren.
Danke.
Hi Sam,
Frage Hat jemand schon einen Brief oder Vordruck in dem der
Käufer auf seine Pflichten hingewiesen wird.
Einen Vordruck habe ich so nicht zur Hand, ich hatte aber auch schon mal so einen „noch im guten“-Brief verfaßt und dabei Erfolg gehabt. Geschrieben hatte ich in etwa folgendes:
Hallo xyz,
Sie haben bei Ebay am x.x. meinen Artikel abc (Nr. 123) ersteigert. Mit Ihrem Gebot sind Sie einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen. Leider habe ich bis jetzt noch keine Zahlung erhalten. Hier noch einmal meine Kontodaten:
[usw.]
Bitte überweisen Sie den Betrag von x€ bis zum x.x. [Frist von 2 Wochen]. Sollte bis dahin keine Zahlung eingegangen sein, trete ich mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurück und werde den Artikel anderweitig veräußern. Ich behalte mir vor, Ihnen die entstandenen Verluste wie Einstellgebühr etc. in Rechnung zu stellen. Ebenso erfolgt dann auch eine Meldung an Ebay als unzuverlässiger Bieter.
Falls es sich um ein Mißverständnis handeln sollte, erreichen Sie mich unter der EMailadresse [email protected] bzw. der Telefonnr. 123456.
Leider lohnt es sich bei niedrigpreisigen Artikeln in der Regel nicht, mit Erstattung von Gebühren etc. zu drohen, weil die Kosten für einen Mahnbescheid in keiner Relation zum Kaufpreis stehen. Aber probieren würde ich es auf jeden Fall.
MfG
Julia
Hallo erstmal!
Die eBay Zahlungserinnerung und die Mails, die der Käufer als unzuverlässiger Bieter erhält, sind Druck genug.
Viele Grüße
Manor
Hallo,
umgekehrter Fall:
bei mir ist es so, dass ich zwar überweisen würde, die Verkäuferin hat aber mich nur aufgefordert, für einen Artikel von 1 Euro + 0,77 Euro Porto ihr 5 Euro in einem Brief zu schicken.
Im Angebot war Zahlungsweise Überweisung angegeben.
Und jetzt, was kann ich machen?
Ich habe schon 2 Mal Kontakt aufgenommen und nach der Bankverbindung gefragt. Sie reagiert überhaupt nicht.
Ratlos
C.
Hallo,
umgekehrter Fall:
bei mir ist es so, dass ich zwar überweisen würde, die
Verkäuferin hat aber mich nur aufgefordert, für einen Artikel
von 1 Euro + 0,77 Euro Porto ihr 5 Euro in einem Brief zu
schicken.
Der Versand von Bargeld ist bei der deutschen Post nicht gestattet. Wie begründet sie denn die Preiserhöhung?
Im Angebot war Zahlungsweise Überweisung angegeben.
Na, dann gilt das auch.
Und jetzt, was kann ich machen?
Schiess die Auktion in den Wind. Bei 0,77 Porto kann es sich eigentlich nur um ein Taschenbuch handeln? Das kommt bestimmt wieder bei eBay rein.
viele Grüße,
Ralf
Hallo,
Der Versand von Bargeld ist bei der deutschen Post nicht
gestattet. Wie begründet sie denn die Preiserhöhung?
na überhaupt nicht, die stellt sich einfach tod
Schiess die Auktion in den Wind.
genau das werde ich wohl tun, und es hat sich tatsächlich um ein Taschenbuch gehandelt 
Viele Grüße
C.