eBay Käuferschutz

Hallo,

ich habe einen Käuferschutz bei eBay beantragt, nachdem ich einen falschen Artikel erhalten habe und den Verkäufer (ein Powerseller, macht immer noch weiter!) nie erreicht habe.
Für die Bearbeitung des Antrages muss man eine Abtretungserklärung unterschreiben:
„Mit Erhalt der Kaeuferschutzsumme trete ich in gleicher Hoehe alle mir zustehenden Rechte aus meinem Vertrag mit dem Verkäufer des Artikels mit der eBay-Artikelnummer (…) an die eBay International AG ab.“

Jetzt die Frage, welche Rechte abgetreten werden.
Muss ich den falschen Artikel zurückgeben? An wen?
In diesem Fall würde ich ja auf der ausstehenden Forderung sitzen bleiben (25,- EUR Selbstbehalt + evtl. alle Kosten über 200,- EUR). Bei Einbehalt und Käuferschutz ist zumindest kein nennenswerter Schaden entstanden, ansonsten wäre wohl ein Rechtsanwalt die bessere Wahl, oder?

Hallo,

Jetzt die Frage, welche Rechte abgetreten werden.

wahrscheinlich geht es hauptsächlich darum, dass du das Geld nicht einstreichst, sollte der Verkäufer es dir doch noch erstatten. Du trittst also für genau die Summe, die dir eBay zahlt die Rechte an Ebay ab, zahlt der Verkäufer gehört das Geld eBay.

Muss ich den falschen Artikel zurückgeben? An wen?

Du hast das Geld bezahlt und den Artikel bekommen? Warum dann Käuferschutz?

Grüße,
Sue

Hi

Du hast das Geld bezahlt und den Artikel bekommen? Warum dann
Käuferschutz?

Nein nicht _den_ Artikel. Irgendeinen Artikel nur nicht _den_ der bestellt wurde.

MfG
Lilly

Hallo,

Du hast das Geld bezahlt und den Artikel bekommen? Warum dann
Käuferschutz?

Nein nicht _den_ Artikel. Irgendeinen Artikel nur nicht _den_
der bestellt wurde.

mein Gott, ich hatte es sogar selbst noch mitzitiert *gg*

Ich würde denken man muss den falschen Artikel zurückgeben*, denn schießlich bekommt man ja sein Geld zurück. Zwar nicht komplett, aber der Käuferschutz soll ja imho den Schaden auch nur begrenzen und ist nicht dafür gedacht die zivilrechtlichen Schritte (die man ggf. einleiten möchte) zu ersetzen.
Ich würde allerdings auf die Aufforderung warten, allein schon weil ich nicht bereit wäre das Porto zu übernehmen (und unfrei zu schicken ist ja auch nicht die beste Methode).

Grüße,
Sue

* An wen ist mir allerdings auch nicht ganz klar. Ebay selbst kann damit ja nichts anfangen und den Verkäufer doppelt zu belohnen (Geld und Artikel) würde ich auch nicht einsehen.

Der Schaden soll ja durch den Käuferschutz begrenzt werden, nur ist der Schaden dann wiederum größer, wenn ich den Artikel wieder hergebe. Deswegen wird der einfach einbehalten, solange nicht das ganze Geld da ist, fertig *gg*
Dann kann ich mir auch zivilrechtliche Schritte sparen, entweder oder. Aber wegen 25,- EUR fang ich keinen Rechtsstreit an, aber bei 200,-…
Na und dem Verkäufer schick ich nichts mehr zurück, der hat schon lange genug Zeit gehabt mir nicht zu antworten :wink:

Danke für die Kommentare!
Grüße
Marc

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