Hi, hab folgendes Problem. Hab bei Ebay über „Preis vorschlagen“ versehentlich was ersteigert. Es war ein Satz Felgen. 1700€ war Sofort-Kauf-Preis. Hab seit Jahren nicht mehr bei Ebay gekauft und da hab ich dann dieses „Preis vorschlagen“ gesehen. Hab also 1200€ mal vorgeschlagen. Und vorhin hab ich ne mail von Ebay bekommen das Der Artikel an mich verkauft wurde. Problem ist, ich kann nicht zahlen. Ich dachte das wenn ich ein Preis vorschlage, ich danach immernoch entscheiden könnte ob ich es tatsächlich dann kauf oder nicht. Was lässt sich da machen.
Hallo, gar nichts. Auch Nichtwissen schützt vor Strafe nicht. Warum bieten Sie überhaupt, wenn Sie sowieso kein Geld haben? Spassbieter wie Sie gibt es bei Ebay genug. Sie können nur hoffen, dass der Verkäufer nichts unternimmt. Sollte er einen Anwalt einschalten -was bei der Summe durchaus normal wäre- , dann sieht es für Sie schlecht aus. Aber ehrlich, Sie haben es dann auch nicht anders verdient. Denn während des Bietvorganges steht deutlich geschrieben, was Sie erwartet.
Grüße kahlken
Als Spassbieten würde ich das nicht bezeichnen. Und klar ist es meine Schuld, aber wie gesagt hab halt unüberlegt gehandelt. Dachte nicht das dadurch direkt die Auktion beendet wird. Und ich hab auch nicht vor da einfach nicht zu zahlen. Meine Frage war eher, ob es bei Ebay ne Möglichkeit gibt die Gebühren was entstanden sind zu bezahlen und das ganze dann ohne tatsächliche Kaufabwicklung zu beenden.
Hallo,
teile erst den Sachverhalt erst ebay.de mit,
und warte auf die Antwort.
Danach mit der Antwort von ebay kannst du versuchen
den Verkäufer zu kontaktieren, und ihn bitten aus dem Vertrag auszusteigen.
Wenn er kulant ist wird er dir entgegegenkommen.
Wenn nicht besteht die Möglichkeit das du den Artikel bezahlst und direkt weiterverkaufst.
Falls du den Artikel nicht bezahlen kannst kannst du dir vielleicht bei einer der Verbraucherzentralen in deiner Nähe
noch einen Rat holen, oder zur Not einen Anwalt konsultieren.
Wichtig ist das du erst die friedlichen und sanften Mittel probierst,
und erst dann wenn es weiterhin zum Problemlösung nichts gebracht hat juristischen Rat holst.
MfG
Torro
Hallo, hier entscheidet nur der Verkäufer, was er gedenkt zu tun. Würde Ihnen höchstens noch raten, mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen, und ihm Ihre Situation schildern.
Grüße kahlken
Privater oder gewerblicher anbieter ?
bitte mal Artikelnummer !
Hallo,
zahlen oder dem Verkäufer Schadenersatz anbieten.
Gruß
Hallo,
also, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. In diesem Fall vor der Verpflichtung die Ware zu nehmen.
Ich würde evtl. den VK freundlich anschreiben und ihm mitteilen, dass es ein Versehen war. Vielleicht wird er es verstehen und gibt eine Meldung an Ebay, dass Sie als Käufer vom Kauf zurücktreten wollen. Dann müssten Sie dem lediglich zustimmen, damit er auch seine Gebühren von Ebay zurückerhält.
Aber wie gesagt, es geht nur, wenn der VK Ihrer Bitte positiv entgegenkommt. Vielleicht gelingt’s auch.
*Daumen drück* und Viel Glück
H@nry
Hallo,
wennn der Verkäufer gewerblich handelt ist das alles kein Problem und du kannst dein Widerrufs- oder Rückgaberecht nutzen und vom Kaufvertrag zurück treten.
Bei einem Privatverkäufer ist der Kaufvertrag allerdings bindend und du hast kein Rücktrittsrecht.
Die Frage ist jetzt, ob zahlungsunfähig bedeutet, dass dann der nächste Urlaub gekürzt werden muss oder zahlungsunfähig wirklich bedeutet, dass falls ein Gerichtsvollzieher vorbei käme, er nichts zu holen fände.
Im Falle dass dein Verkäufer privat handelt, kannst du versuchen dem Verkäufer dein Problem zu schildern und ihn bitten dich aus Kulanz vom Kaufvertrag zurücktreten zu lassen. Weigert der Verkäufer sich hast du ein Problem.
Falls dein Verkäufer privat handelt könntest du auch folgendes recherchieren http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
Ich weiß nicht ob ich dachte dass „ich danach immernoch entscheiden könnte“ von diesem Gesetz abgedeckt ist, das wird bei ebay hauptsächlich bei Tippfehlern geltend gemacht (z. B. versehentlich Preisvorschlag von 12.000 Euro statt 12 Euro gemacht).
Stephanie
Danke erstmal für die vielen Antworten. Komplett Pleite bin ich natürlich nicht, sonst würd ich nicht nach Felgen suchen. Nur wie gesagt die 1200€ zur Zeit nicht.
Hab über Ebay die Person angeschrieben und meinte das ich vom Kaufvertrag zurück treten möchte und ich ihm die entstanden Kosten zurückzahle und dazu ne kleine Entschädigung zukommen lassen würde.
Ist ein privater Verkäufer
Hallo…
tut mir - dazu kann ich nichts sagen. Hängt vom Verkäufer ab, wie er reagiert…
Viel Glück und das nächste Mal vorsichtiger sein
Wird mich wies aussieht 102,89€ kosten. Er meinte er hätte die Felgen bereits ins Versandhaus geschickt und auch schon bezahlt.
Immerhin hab ich was gelernt. Danke an alle für die Antworten.
Hallo Alba,
ich denke, Du kannst da gar nichts machen. Bevor man soetwas versucht, sollte man sich immer erstmal die Bestimmungen durchlesen. Hier greift der Satz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das Einzige was ich versuchen würde, nimm mit dem Verkäufer Kontakt auf und erkläre ihm Deine Situation.
Menschlich kann es sein, dass er sich drauf einlässt. Rechtlich hat er aber Recht, wenn er auf das Geld besteht.
LG Maray
Hallo Alba King,
ich glaube, wenn Sie nicht sofort melden, dass Sie versehentlich gekauft haben und einen plausiblen Grund hatten (z.B. falsche Groesse), nichts mehr machen koennen. Es kommt vor jedem Kauf der Hinweis, dass der „Kauf verbindlich“ ist wenn Sie weiterklicken.
Liebe Gruesse, passo.www
Guten Morgen,
sorry für den Schreibfehler…war doch schon recht spät gestern 
Ich würde sagen, du bist da recht glimpflich bei weg gekommen, denn der Verkäufer hätte auf Bezahlung bestehen können. Allerdings finde ich es ein wenig seltsam, dass der Verkäufer die Ware schon zum Versand freigegeben und bezahlt haben will…das ist ein großes Risiko, dass ich als Verkäufer niemals eingehen würde. Im Grunde würde es bedeuten, dass die Felgen schon auf dem Weg zu dir sind, denn ich glaube nicht, dass er den Vorgang so einfach rückgängig machen kann.
Vielleicht solltest du dich mal bei Ebay erkundigen…bei einer Summe von 1200 Euro schickt kein Verkäufer vor Zahlungseingang raus. Wenn jemand kulant ist und ein versehentlichen Kauf rückgängig macht, dann kann er allenfalls eine Bearbeitungspauschale fordern oder vielleicht eine „Spassbieter-Strafe“ - aber Versandkosten ? Ich weiss nicht, für mich riecht das nach Betrug.
Gruß
co
Wird mich wies aussieht 102,89€ kosten. Er meinte er hätte die
Felgen bereits ins Versandhaus geschickt und auch schon
bezahlt.
Immerhin hab ich was gelernt. Danke an alle für die Antworten.
Hallo Alba King,
Du hast einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen - und der gilt. Wenn der Felgen-Verkäufer ein Gewerblicher, ist, hast Du Glück gehabt. Dann muss er die Felgen innerhalb von 14 Tagen bei voller Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen.
Wenn der Felgenverkauf privater Natur ist, dann bist Du auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Biete ihm an, dass Du seine E-Bay-Kosten übernimmst. Vielleicht stellt er die Felgen dann erneut ein. Wenn der Verkäufer gutmütig ist, wird er sich vielleicht darauf einlassen.Wenn nicht, musst Du bezahlen und hast dann neue Felgen. Darauf wird Dich der Verkäufer möglicherweise verklagen. Leider.
Hi,
jeder Kauf bei Ebay ist bindend. Bei dem Vorschlag eines Preises gehen Sie einen Kaufvertrag ein.
Gruß