Ebay -Kauf

Hr.A hat vor einiger zeit bei einem Gewerblichen Verkäufer etwas gekauft,Lieferzeit sollte 3 Tage sein nach 7 mails die alle unbeantwortet blieben kam die Ware nach 15 Tagen. Ware wurde beim Nachbarn abgegeben.Nun kam heute die selbe Ware nochmal -ist Hr.A verpflichtet die Ware zurückzugeben oder kann er abwarten ob sich der Verkäufer meldet.

hallo.

bei erhalt einer unbestellten ware gilt eigentlich § 241a BGB, Abs. 1, wonach der empfänger gar nix unternehmen muß.
das gilt nach abs. 2 allerdings nicht, wenn herr A die lieferung als irrtum hätte bemerken können, was ihm hier durchaus zumutbar ist (es lag ja eine bestellung für diesen artikel vor).
deshalb sollte herr A den verkäufer auf den irrtum aufmerksam machen. ob dieser dann etwas unternimmt, ist seine sache. eventuelle rücksendekosten hat herr A nicht zu tragen.

gruß

michael

Herr A wird den Irrtum melden obwohl er sehr lange auf den Artikel gewartet hat und sauer darüber war das der Verkäufer es nicht für nötig hielt auf die mails zu antworten.Danke

ist Hr.A verpflichtet die Ware zurückzugeben oder
kann er abwarten ob sich der Verkäufer meldet.

Beides.

Und diesen Absatz füge ich nur ein, weil ich sonst meinen Artikel nicht abschicken durfte, obwohl ich mich mit meiner Antwort exakt an die Vorgabe „Formuliere deinen Beitrag bitte so präzise und verständlich wie möglich“ gehalten hatte.