ich habe eine Frage:
Habe gerade im ebay eine Hose für mich ersteigert.
Die Länge wurde mit 108 cm angegeben. Sie ist tatsächlich aber nur 101 cm lang!
Also für mich viel zu kurz und somit unbrauchbar!
Ich habe das so der Verkäuferin gemailt.
Sie mailte mir zurück:
Ich soll ihr die Hose zurückschicken,
dann erstattet sie mir den Kaufpreis,
Hin- und Rückporto müsse ich aber selber zahlen…
Und - sie will die Hose erst zurück um zu sehen, ob es auch wirklich stimmt, das sie sich vermessen hat. Ich könnte mir das alles ja auch nur ausgedacht haben.
Meiner Meinung nach müßte ich den Kaufpreis incl. dem anfallenden Porto zurück bekommen. Der Artikel ensrpricht ja nicht der Beschreibung.
da der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, muß der Verkäufer den Artikel zurücknehmen/oder Nachlass anbieten und dir alle Kosten erstatten, die bei der Rücksendung anfallen (also Kaufpreis, Hin- und Rückporto). Hierbei ist es egal, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Verkäufer handelt. Du hast also völlig recht!
Meines Wissens nach hat der VK tatsächlich das Recht, die Ware vor Rückerstattung zu prüfen, bevor er dir das Geld zurückerstattet. Vielleicht ist es sinnvoll ein Foto anzufertigen- Hose neben Zollstock/Maßband, um das ganze zu sichern.
Ich würde unbedingt bei Ebay den Fall über Probleme melden „der Artikel weicht von der Beschreibung ab“ eröffnen. Dann kannst du mit Hilfe von Ebay mit dem Verkäufer kommunizieren und hast gute Chancen deine dir zustehenden Rechte durchzusetzen !
Viel Erfolg,
Gruß,
Nika
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage:
Habe gerade im ebay eine Hose für mich ersteigert.
Die Länge wurde mit 108 cm angegeben. Sie ist tatsächlich aber
nur 101 cm lang!
Also für mich viel zu kurz und somit unbrauchbar!
Ich habe das so der Verkäuferin gemailt.
Sie mailte mir zurück:
Ich soll ihr die Hose zurückschicken,
dann erstattet sie mir den Kaufpreis,
Hin- und Rückporto müsse ich aber selber zahlen…
Und - sie will die Hose erst zurück um zu sehen, ob es auch
wirklich stimmt, das sie sich vermessen hat. Ich könnte mir
das alles ja auch nur ausgedacht haben.
Meiner Meinung nach müßte ich den Kaufpreis incl. dem
anfallenden Porto zurück bekommen. Der Artikel ensrpricht ja
nicht der Beschreibung.
Laut §434 BGB handelt es sich hier um einen Sachmangel (Ware weist nicht die vereinbarte Beschaffenheit auf). Ob es ein gewerblicher oder privater Verkäufer war spielt in diesem Fall keine Rolle, da der Mangel ja nachweislich bei Übergabe vorhanden war.
Nach §323 BGB kannst du eine Frist setzen und vom Kauf dann zurücktreten. Innerhalb der Frist hat theoretisch der Verkäufer die Möglichkeit, nachzubessern. Entweder Reparatur (in dem Falle nicht möglich, die Hose kann man vielleicht kürzen aber nicht länger machen) oder aber Nachlieferung einer anderen Hose, die der Artikelbeschreibung entspricht (wahrscheinlich wohl auch nicht möglich). Wenn der Verkäufer also inner halb der Frist nicht nachbessern kann, hast Du dann das Recht entweder vom Kauf zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
Der Verkäufer hat in jedem Fall die Kosten für den Rückversand der Hose zu tragen (§ 439 Abs. 2 BGB).
Rücksendung der Hose unbedingt versichert vornehmen, nicht dass der Verkäufer dann später behaupten kann sie wäre nicht bei ihm angekommen.
Evtl. könntest Du zusätzlich zum Kaufpreis + Portokosten noch Schadenersatz geltend machen, wenn dir durch die zu kurze Hose zusätzlich ein gesundheitlicher/finanzierller) Schaden entstanden ist (was aber in diesem Falle wahrscheinlich nicht der Falls ein dürfte)
Die rechtliche Lage bei eBay kann man getrost vergessen.
Da wird man in den meisten Fällen keine Hilfe bekommen.
Der Normalfall ist, dass erst ab einem Wert von 40,- Euro der Verkäufer das Porto trägt - wenn es denn ein gewerblicher V. ist
Geht leider aus der Anfrage nicht hervor.
Falls ein gewerblicher Kauf vorliegt würde ich die Ware einfach zurückschicken und das Porto bezahlen.
Besser dieser kleine Verlust als die Ware für immer im Schrank hängen haben.
Bei privat ist man von der Kulanz des V. abhängig.
Zurücknehmen muss er vielleicht vom Gesetz her, aber
wie durchsetzen?
In diesem Fall müsste er auf alle Fälle den kompletten Kaufbetrag inkl. allen Portokosten übernehmen, da es sich um eine falsche Artikelbeschreibung handelte!
Es währe etwas anderes, wenn man bei einem Händler (der eine Rücknahme der Ware anbietet) eine Hose kauft und diese gefällt einem nicht, dann müßte man alle Portokosten selbst übernehmen.
Falls sich der Verkäufer weigert, einfach mit einer neagtiven Bewertung drohen, das hilft meistens…