Auf Ebay wurde ein Handy ersteigert, das gemäß Beschreibung als sehr gepflegt mit minimalen Gebrauchsspuren beschrieben war. Das Handy entspricht jedoch nicht den Vorstellungen des Käufers, da am Rahmen Farbe abblättert, das Display einen Kratzer aufweist und die Rückseite nicht fehlerfrei ist. Der Zustand wurde dem Verkäufer angezeigt, der verweist darauf, dass er das Handy dennoch im beschriebenen Zustand sieht. Problemklärung bei Ebay wurde eröffnet. Kann ein Anwalt und Gutachter eingeschaltet werden bzw. Anzeige wegen Betruges erstattet werden. Wer trägt die Kosten für die Feststellung des Zustandes des Handys bzw. des Verfahrens (Anwalt, Gutachter)? Was, wenn der Verkäufer zwischenzeitlich (innerhalb Fristsetzung der Problemklärung von Ebay) mit Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises reagiert?
Hallo (Anrede, hier gerne gesehen),
Auf Ebay wurde ein Handy ersteigert, das gemäß Beschreibung
als sehr gepflegt mit minimalen Gebrauchsspuren beschrieben
war. Das Handy entspricht jedoch nicht den Vorstellungen des
ich denke, da sind wird schon am entsprechenden Punkt. Relevant ist nicht, was der Käufer für Vorstellungen hat, sondern der objektive Zustand…
Käufers, da am Rahmen Farbe abblättert, das Display einen
Kratzer aufweist und die Rückseite nicht fehlerfrei ist. Der
Zustand wurde dem Verkäufer angezeigt, der verweist darauf,
dass er das Handy dennoch im beschriebenen Zustand sieht.
… der bei einem gebrauchten Handy eben nicht identisch mit einem neuen ist.
Problemklärung bei Ebay wurde eröffnet. Kann ein Anwalt und
Gutachter eingeschaltet werden bzw. Anzeige wegen Betruges
Anwalt und Gutachter kann vom Käufer natürlich eingeschaltet werden, wenn ihm das Geld locker in der Tasche sitzt. Ob es was bringt bezweifle ich. Der Tatbestand des Betrugs dürfte nicht erfüllt sein. Ich finde diese Drohkulisse etwas übertrieben.
erstattet werden. Wer trägt die Kosten für die Feststellung
des Zustandes des Handys bzw. des Verfahrens (Anwalt,
Gutachter)? Was, wenn der Verkäufer zwischenzeitlich
(innerhalb Fristsetzung der Problemklärung von Ebay) mit
Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises reagiert?
Man kann schlecht eine Frist setzen und gleichzeitig Gott und die Welt einschalten und dadurch Kosten produzieren.
Ich würde Ist- und Sollzustand mal von einer neutralen Quelle vergleichen lassen. Vermutlich wird diese das ganze etwas anders sehen als Du. Bei gebrauchten Sachen ist immer damit zu rechnen, dass diese Gebrauchsspuren haben. Erbsenzähler sollten Ebay daher besser meiden.
Gruß
S.J.
Hallo Steve,
vielen Dank für Deine Antwort.
das mit den Erbsenzählern sehe ich auch so.
Was meinst Du mit einer neutralen Quelle? Jemanden von der Straße? Jemanden aus einem Handyladen?
Ich bin übrigens nicht der Käufer.
Die Frage ist, wer die Kosten dieser sinnlosen Anwalts-/Gutachter-Aktion zu tragen hat? Der Käufer?
Viele Grüße Michaela
Hallo,
Auf Ebay wurde ein Handy ersteigert, das gemäß Beschreibung
als sehr gepflegt mit minimalen Gebrauchsspuren beschrieben
war. Das Handy entspricht jedoch nicht den Vorstellungen des
Käufers, da am Rahmen Farbe abblättert, das Display einen
Kratzer aufweist und die Rückseite nicht fehlerfrei ist.
Klare Sache: wenn das so deutlich zu sehen ist, wie du es beschreibst, weicht es eindeutig von der Beschreibung ab. Für die Beschreibung haftet der Verkäufer.
Der
Zustand wurde dem Verkäufer angezeigt,
was heisst das nun wieder? Durch Fotos und Beschreibung der „Mängel“: dann vergiss es ganz schnell, was oben stand.
der verweist darauf,
dass er das Handy dennoch im beschriebenen Zustand sieht.
Ja, was denn jetzt?
Problemklärung bei Ebay wurde eröffnet.
Wozu?
Kann ein Anwalt und
Gutachter eingeschaltet werden
… kann
bzw. Anzeige wegen Betruges
erstattet werden.
kann auch …
Wer trägt die Kosten für die Feststellung
des Zustandes des Handys bzw. des Verfahrens (Anwalt,
Gutachter)?
der Kläger … nicht der Richter 
Was, wenn der Verkäufer zwischenzeitlich
(innerhalb Fristsetzung der Problemklärung von Ebay) mit
Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises reagiert?
… wäre er schön blöd.
Genauso blöd wäre er, wenn er die Beschreibung „schönfärbt“. Man kann schon ein wenig aus den Bewertungen lesen. Sollte da schon 1 -2 Mal ein ähnlicher Fall dokumentiert gewesen sein, dann kann es der Käufer mal versuchen.
Viele bei ebay meinen, dort herrschten „Kindergarten“-Sitten. Die Rechtssprechung ist sehr mannigfaltig und fast schon unübersichtlich.
Ich schildere mal einen Fall:
Verkäufer verkauft ein Bild. Käufer fragt nach, ob es gemalt sei. Verkäufer hat das Bild nicht zur Hand, kann sich erinnern, fragt aber bei dem eigentlichen Besitzer nochmals nach und der antwortet: gemalt.
Käufer ersteigert das „Gemälde“ für 11,75 + Versand und meldet drei Tage später, dass das Bild eben nicht gemalt sei. Verkäufer meint wg. des geringen Werts des Bildes mit Rücknahme und Übernahme der Kosten aus dem Schneider zu sein.
Weit gefehlt: Der Käufer hat das Recht auf Schadenersatz. er könnte sich das Bild malen lassen, was ca. 3500 € gekostet hätte. 2 Anwälte kloppen sich und heraus kommt ein Vergleich: 650 € + Anwaltskosten.
Vor Gericht hätte der Richter dem Käufer Recht gegeben.
Hoffe, das hilft bei der Einschätzung
Gruß
Diemo
Hallo,
Klare Sache: wenn das so deutlich zu sehen ist, wie du es beschreibst, weicht es eindeutig von der Beschreibung ab. Für die Beschreibung haftet der Verkäufer.
Das Handy wurde aber als gebraucht verkauft und wer hat eine Legaldefinition von ‚minimale Gebrauchsspuren‘? Liegt das nicht im Auge des Betrachters? Es hat einwandfrei funktioniert.
Der Zustand wurde dem Verkäufer angezeigt,
was heisst das nun wieder? Durch Fotos und Beschreibung der
„Mängel“: dann vergiss es ganz schnell, was oben stand.
Der Käufer hat Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen und sich über den Zustand beschwert, da er von seinen Vorstellungen abweicht.
der verweist darauf,
dass er das Handy dennoch im beschriebenen Zustand sieht.
Ja, was denn jetzt?
Der Verkäufer verweist darauf, dass er den Zustand des Handys als nicht so schlecht sieht, wie er vom Käufer gesehen wird.
Problemklärung bei Ebay wurde eröffnet.
Wozu?
Seitens des Käufers. Wollte wahrscheinlich Rücknahme oder Kontaktdaten des Verkäufers.
Kann ein Anwalt und
Gutachter eingeschaltet werden
… kann
bzw. Anzeige wegen Betruges
erstattet werden.
kann auch …
Betrug weshalb? Es wurde ein gebrauchtes Handy versteigert und auch geliefert.
Wer trägt die Kosten für die Feststellung
des Zustandes des Handys bzw. des Verfahrens (Anwalt,
Gutachter)?der Kläger … nicht der Richter
Das heißt der Käufer?
Was, wenn der Verkäufer zwischenzeitlich
(innerhalb Fristsetzung der Problemklärung von Ebay) mit
Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises reagiert?… wäre er schön blöd.
Warum?
Genauso blöd wäre er, wenn er die Beschreibung „schönfärbt“.
Man kann schon ein wenig aus den Bewertungen lesen. Sollte da
schon 1 -2 Mal ein ähnlicher Fall dokumentiert gewesen sein,
dann kann es der Käufer mal versuchen.
Was soll der Käufer mal versuchen?
Viele bei ebay meinen, dort herrschten „Kindergarten“-Sitten.
Die Rechtssprechung ist sehr mannigfaltig und fast schon
unübersichtlich.
Bisher noch nie Probleme gehabt. Aber warum schießen manche Verkäufer mit Kanonen auf Spatzen? Muss man sich nicht im Klaren drüber sein, dass gebrauchte Gegenstände auch Gebrauchsspuren haben und man keine Neuware erwarten kann?
Ich schildere mal einen Fall:
Verkäufer verkauft ein Bild. Käufer fragt nach, ob es gemalt
sei. Verkäufer hat das Bild nicht zur Hand, kann sich
erinnern, fragt aber bei dem eigentlichen Besitzer nochmals
nach und der antwortet: gemalt.Käufer ersteigert das „Gemälde“ für 11,75 + Versand und meldet
drei Tage später, dass das Bild eben nicht gemalt sei.
Verkäufer meint wg. des geringen Werts des Bildes mit
Rücknahme und Übernahme der Kosten aus dem Schneider zu sein.Weit gefehlt: Der Käufer hat das Recht auf Schadenersatz. er
könnte sich das Bild malen lassen, was ca. 3500 € gekostet
hätte. 2 Anwälte kloppen sich und heraus kommt ein Vergleich:
650 € + Anwaltskosten.Vor Gericht hätte der Richter dem Käufer Recht gegeben.
Hoffe, das hilft bei der Einschätzung
Gruß
Diemo
Danke Michaela
Hallo,
Was meinst Du mit einer neutralen Quelle? Jemanden von der
Straße? Jemanden aus einem Handyladen?
irgendjemanden, der objektiv Beschreibung und Gerät vergleichen kann. Nachbar, Bruder, Kollege…
Die Frage ist, wer die Kosten dieser sinnlosen
Anwalts-/Gutachter-Aktion zu tragen hat? Der Käufer?
Wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen. Anders mag es aussehen, wenn man einen Rechtsstreit geführt und gewonnen hat.
Gruß
S.J.
Hallo,
Klare Sache: wenn das so deutlich zu sehen ist, wie du es
beschreibst, weicht es eindeutig von der Beschreibung ab. Für
die Beschreibung haftet der Verkäufer.
wozu bedarf es in Deutschland eigentlich noch der Gerichte und Gutachter, wenn Du aufgrund von wenigen Zeilen so glasklare Urteile fällen kannst.
bzw. Anzeige wegen Betruges
erstattet werden.
kann auch …
Anzeigen kann man alles. In diesem Fall aber sinnlos. Oder wo siehst Du Betrug?
Was, wenn der Verkäufer zwischenzeitlich
(innerhalb Fristsetzung der Problemklärung von Ebay) mit
Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises reagiert?… wäre er schön blöd.
Das wäre für den Fall, dass die Beschreibung tatsächlich abweicht sogar äußerst klug.
Man kann schon ein wenig aus den Bewertungen lesen. Sollte da
schon 1 -2 Mal ein ähnlicher Fall dokumentiert gewesen sein,
dann kann es der Käufer mal versuchen.
Ja ja. Die Bewertungen entsprechen bekanntlich ja immer objektiven Tatsachen…
Viele bei ebay meinen, dort herrschten „Kindergarten“-Sitten.
Die Rechtssprechung ist sehr mannigfaltig und fast schon
unübersichtlich.
Unübersichtlich für wen? Für mich nicht. Bitte mal etwas genauer.
Ich schildere mal einen Fall:
Verkäufer verkauft ein Bild. Käufer fragt nach, ob es gemalt
sei. Verkäufer hat das Bild nicht zur Hand, kann sich
erinnern, fragt aber bei dem eigentlichen Besitzer nochmals
nach und der antwortet: gemalt.Käufer ersteigert das „Gemälde“ für 11,75 + Versand und meldet
drei Tage später, dass das Bild eben nicht gemalt sei.
Verkäufer meint wg. des geringen Werts des Bildes mit
Rücknahme und Übernahme der Kosten aus dem Schneider zu sein.Weit gefehlt: Der Käufer hat das Recht auf Schadenersatz. er
könnte sich das Bild malen lassen, was ca. 3500 € gekostet
hätte. 2 Anwälte kloppen sich und heraus kommt ein Vergleich:
650 € + Anwaltskosten.
Ist so vereinfacht dargestellt sicher nicht so gewesen. Quellen bitte.
Vor Gericht hätte der Richter dem Käufer Recht gegeben.
Wenn das so eindeutig war, hätte man sich wohl nicht auf einen Vergleich geeinigt, sondern der Kläger hätte die 3500 Euro genommen.
Hoffe, das hilft bei der Einschätzung
Wohl eher nicht.
Gruß
S.J.
Hallo,
Weit gefehlt: Der Käufer hat das Recht auf Schadenersatz. er
könnte sich das Bild malen lassen, was ca. 3500 € gekostet
hätte. 2 Anwälte kloppen sich und heraus kommt ein Vergleich:
650 € + Anwaltskosten.Ist so vereinfacht dargestellt sicher nicht so gewesen.
Quellen bitte.
da weißt du mehr als ich - nur ich war nicht nur dabei - sondern mittendrin …
Gruß
Diemo
PS: der Kläger hatte die Wahl 650 € oder nix, weil ich mehr nicht hatte. An einem Titel war er nicht interessiert. EoT
Hallo,
Was meinst Du mit einer neutralen Quelle? Jemanden von der
Straße? Jemanden aus einem Handyladen?irgendjemanden, der objektiv Beschreibung und Gerät
vergleichen kann. Nachbar, Bruder, Kollege…
Na ja, wenn das die Nachbarn, Brüder oder Kollegen des Käufers sind, dann sind die sicherlich nicht neutral:wink:
Die Frage ist, wer die Kosten dieser sinnlosen
Anwalts-/Gutachter-Aktion zu tragen hat? Der Käufer?Wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen. Anders mag es
aussehen, wenn man einen Rechtsstreit geführt und gewonnen
hat.
Gruß
S.J.
Danke Michaela
Hallo,
Klare Sache: wenn das so deutlich zu sehen ist, wie du es
beschreibst, weicht es eindeutig von der Beschreibung ab. Für
die Beschreibung haftet der Verkäufer.wozu bedarf es in Deutschland eigentlich noch der Gerichte und
Gutachter, wenn Du aufgrund von wenigen Zeilen so glasklare
Urteile fällen kannst.bzw. Anzeige wegen Betruges
erstattet werden.
kann auch …
Anzeigen kann man alles. In diesem Fall aber sinnlos. Oder wo
siehst Du Betrug?
Das möchte ich auch gerne wissen.
Was, wenn der Verkäufer zwischenzeitlich
(innerhalb Fristsetzung der Problemklärung von Ebay) mit
Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises reagiert?… wäre er schön blöd.
Das wäre für den Fall, dass die Beschreibung tatsächlich
abweicht sogar äußerst klug.
Was erwartet den Verkäufer, wenn der Käufer sich nun auf Anwalt, Gutachter usw. beruft. Wie ich es verstanden habe, muss der Käufer diese ja selbst zahlen.
Wenn der Gutachter einen Mangel an der Sache bestätigt, dann kann der Käufer doch dadurch tatsächlich die Rücknahme erreichen. Oder ist er dann auch berechtigt die Anwalts- und Gutachterkosten dem Verkäufer in Rechnung zu stellen? Auch wenn der Verkäufer dem Käufer die Rücknahme innerhalb der angegebenen Frist zur Problemklärung seitens des Verkäufers angeboten hat? (Käufer hat Anwalt und Gutachter parallel zur Problemklärung bei Ebay eingeschaltet und Fristsetzung nicht abgewartet)
Vielen Dank für die Anworten
M.
Hallo,
Was erwartet den Verkäufer, wenn der Käufer sich nun auf
Anwalt, Gutachter usw. beruft. Wie ich es verstanden habe,
muss der Käufer diese ja selbst zahlen.
kommt darauf an.
Wenn der Gutachter einen Mangel an der Sache bestätigt, dann
kann der Käufer doch dadurch tatsächlich die Rücknahme
erreichen. Oder ist er dann auch berechtigt die Anwalts- und
Gutachterkosten dem Verkäufer in Rechnung zu stellen? Auch
wenn der Verkäufer dem Käufer die Rücknahme innerhalb der
angegebenen Frist zur Problemklärung seitens des Verkäufers
angeboten hat? (Käufer hat Anwalt und Gutachter parallel zur
Problemklärung bei Ebay eingeschaltet und Fristsetzung nicht
abgewartet)
entscheidend ist, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, sich der Verkäufer nachhaltig weigert zu leisten und ob er sich im Verzug befindet. Erst dann müssen derartige Kosten vom Verkäufer erstattet werden.
Gruß
S.J.
Hallo,
Was erwartet den Verkäufer, wenn der Käufer sich nun auf
Anwalt, Gutachter usw. beruft. Wie ich es verstanden habe,
muss der Käufer diese ja selbst zahlen.kommt darauf an.
Auf was? Wenn dies gerichtlich entschieden wird?
Wenn der Gutachter einen Mangel an der Sache bestätigt, dann
kann der Käufer doch dadurch tatsächlich die Rücknahme
erreichen. Oder ist er dann auch berechtigt die Anwalts- und
Gutachterkosten dem Verkäufer in Rechnung zu stellen? Auch
wenn der Verkäufer dem Käufer die Rücknahme innerhalb der
angegebenen Frist zur Problemklärung seitens des Verkäufers
angeboten hat? (Käufer hat Anwalt und Gutachter parallel zur
Problemklärung bei Ebay eingeschaltet und Fristsetzung nicht
abgewartet)entscheidend ist, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, sich der
Verkäufer nachhaltig weigert zu leisten und ob er sich im
Verzug befindet. Erst dann müssen derartige Kosten vom
Verkäufer erstattet werden.
Nachhaltig weigern bzw. von Verzug sprechen kann man doch aber nicht, wenn erste Beschwerde Mail des Käufers so beantwortet wird, dass der Zustand des Handys seitens Verkäufer als o.k, eingestuft wird und dann innerhalb Problemklärungsfrist von Ebay (nach 2 1/2 Tagen nach Eröffnung Problemklärung) die Rücknahme angeboten wurde. Zwischenzeitlich wurden keine Mails seitens Verkäufer geschrieben.
Vielen Dank und viele Grüße M.
Hallo,
Nachhaltig weigern bzw. von Verzug sprechen kann man doch aber
nicht, wenn erste Beschwerde Mail des Käufers so beantwortet
wird, dass der Zustand des Handys seitens Verkäufer als o.k,
eingestuft wird und dann innerhalb Problemklärungsfrist von
Ebay (nach 2 1/2 Tagen nach Eröffnung Problemklärung) die
Rücknahme angeboten wurde. Zwischenzeitlich wurden keine Mails
seitens Verkäufer geschrieben.
das sehe ich ganz genau so, wobei ich das Angebot, das Handy zurück zu nehmen ohne vorher den Zustand überprüft zu haben, als sehr entgegenkommend sehen würde.
Gruß
S.J.