Ebay-Kauf und Widerrufsrecht

Hallo zusammen.
Mal angenommen, jemand ersteigert ein Autoradio bei ebay. Ferner handelt es sich dabei um eine Powerauktion von 4 dieser Radios. Anbieter ist ein Powerseller, der auch in seinen AGB´s wie vorgeschrieben auf das Widerrufsrecht hinweist.

Der, der den Zuschlag bekommen hat, will nun von dem Kaufvertrag zurücktreten. Ca. 1Std. nach Auktionsende. Er teilt dies dem Verkäufer via eMail mit und möchte dies auch bestätigt haben. Geld hat er nicht überwiesen.

Das ist die theoretische Ausgangslage.
1.
Ist die Widerufmail ausreichend oder muss dies auf schriftlichen Weg z.B. Einschreiben geschehen.

Angenommen, er bekommt keine Bestätigung und stellt weiter fest, das er quasi nur mit einem automatischen Maildienst quatscht, der ihn als nächstes darauf hinweist, das er noch nicht bezahlt hat und auch keine Lieferadresse angegeben hat.

Wie sollte dieser jemand vorgehen ? Ignorieren, weil er ja widerrufen hat ?

Ist die Widerufmail ausreichend oder muss dies auf
schriftlichen Weg z.B. Einschreiben geschehen.

Angenommen, er bekommt keine Bestätigung und stellt weiter
fest, das er quasi nur mit einem automatischen Maildienst
quatscht, der ihn als nächstes darauf hinweist, das er noch
nicht bezahlt hat und auch keine Lieferadresse angegeben hat.

Wie sollte dieser jemand vorgehen ? Ignorieren, weil er ja
widerrufen hat ?

Hi!

Wenn du widerrufen möchtest, mache dies am besten mit einem Einwurf-Einschreiben. Kostet nur 1,60 Euro mehr und gibt dir die Sicherheit, dass dein Widerspruch auch übermittelt wurde.

Weder Fax noch eMail halten im Härtefall vor Gericht. Letztendlich hast du bei diesen beiden Übermittlungsformen nur eine Bestätigung, dass dein Widerruf abgesandt wurde - aber keine Bestätigung des Eingangs. Und nur der zählt.

Gruß
Falke

Hi Falke,

ich will Dir gar nicht widersprechen, da Du ja Recht hast!
Bin nur neugierig.
Beim Einschreiben wird doch nur bestätigt, das ein Brief den Empfänger erreicht hat. Was da drin steht, weiss ja niemand, oder?

schatten

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Falke,

ich will Dir gar nicht widersprechen, da Du ja Recht hast!
Bin nur neugierig.
Beim Einschreiben wird doch nur bestätigt, das ein Brief den
Empfänger erreicht hat. Was da drin steht, weiss ja niemand,
oder?

schatten

Das ist richtig. Die sicherste Möglichkeit ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher, weil dieser vorher eine Kopie anfertigt und beglaubigt, dass sie mit dem Original übereinstimmt bevor der Brief zugestellt wird. Kostet aber unverhältnismäßig viel (~20€).

Eine kleine Bitte auf dem Fax könnte auch ausreichen: „Bitte bestätigen Sie mir Erhalt und Inhalt des Faxes“. Wird oft bei GEZ - Abmeldungen so gemacht. Das Fax wird dann so oft abgeschickt (jede Stunde zB) bis die Bestätigung kommt. Und schon kann man den Zugang und Inhalt beweisen.

Liebe Grüße
Timi

Hi,

Beim Einschreiben wird doch nur bestätigt, das ein Brief den
Empfänger erreicht hat. Was da drin steht, weiss ja niemand,
oder?

dem kann man auch entgegenwirken, indem man den Brief von einem Zeugen (z.B. Lebenspartner) lesen läßt und ihn unter seinen Augen kuvertiert. Wenn dieser Zeuge dann z.B. den Brief eigenhändig zur Post bringt, ist die Sache wasserdicht. Der Empfänger müßte schon jemanden finden, der im Zweifel bereit ist einen Meineid zu schwören…

Gruß Stefan