Guten Tag,
wer weiß, wie die Rechtslage in folgendem Fall aussieht:
Käufer K ersteigert im Internet-Auktionshaus ein gebrauchtes Bett zum Preis von 41,00€ von einem privaten Verkäufer. Aus der Verkaufsanzeige gehen zwar die tatsächlichen Maße des Bettes im aufgebauten Zustand hervor, nicht jedoch die Maße im zusammengeklappten bzw. demontierten Zustand. Das Bett war jedoch ausschließlich zur Selbstabholung ausgeschrieben.
Ca. 2 Stunden nach Auktionsende schreibt Käufer K eine eMail an Verkäufer V, mit den Fragen, ob das Bett bereits zerlegt sei, und ob es dementsprechend im Sitzraum und/oder Kofferraum eines PKW Mercedes E transportiert werden könne. Der Verkäufer beantwortet diese eMail lediglich mit Angabe eines Termines, geht jedoch nicht auf die Maße und Transportationsmöglichkeiten ein.
Käufer K ruft daraufhin Verkäufer V an, welcher ihm bestätigt, dass das Bett in Schieflage im PKW transportierbar ist, es jedoch noch nicht abgebaut sei. Es wird ein Termin zur Abholung vereinbart.
Als Käufer K am Tage des vereinbarten Termins Verkäufer V kurz vor Aufbruch nochmals zur Bestätigung anruft, sagt dieser den Termin sehr kurzfristig ab.
Käufer K informiert sich daraufhin selbst beim Hersteller des Bettes als Neuware über die unveränderlichen Maße, also im komplett demontierten Zustand, und stellt fest, dass ein Transport unmöglich ist. Dies teilt er Verkäufer V schriftlich in einer eMail mit.
Verkäufer V antwortet daraufhin mit einer Drohung, rechtliche Konsequenzen für den Käufer einzuleiten, wenn das Bett nicht abgeholt würde.
Eine Bezahlung hat bislang nicht stattgefunden und sollte bei Abholung in Bar geschehen.
Wer ist im Recht? Muss Käufer K das Bett annehmen und abholen?
Wer weiß was?
Vielen Dank für die Mühe und Hilfe! 