habe gerade eine Jacke über ebay ersteigert.
Sie wurde als neuwertig beschrieben. Mängel wurden keine benannt. Aber die Jacke hat innen eine offene Naht und sie scheint auch nicht ganz neu zu sein. Was mache ich nun?
Ich habe dem Verkäufer gemailt, das ich dei Jacke so nicht haben will und mein Geld einschl. dem neu anfallenden Porto zurückverlange. Ich bekam zu Antwort, ich solle Fotos der Mängel mailen und eine Klärung solle über ebay erfologen.
Was kann ich in diesem Falle tun, wie ist die Rechtslage? Kann ich mein Geld in diesem Falle in voller Höhe vor der Rücksendung der Ware zurückfordern?
Hallo alle Infos zu diesem Thema findest Du auf Ebay in der Rubrik Hilfe - Rechtsportal Rückgaberecht plus Rücksendeporto sind dort aufgeführt und klar geregelt.Wenn der Verkäufer nicht reagiert bleibt nur negativ-Berwetung auf keinen Fall zum Anwalt da wird die Brühe terer als die Suppe - Erfahrungswert!Gruß Rudi
zunächst einmal vielen Dank, dass Du mich als Experten ausgewählt hast… nun zu Deinem Fall:
Neuwertig ist nicht neu!
Mängel an der Sache musst Du in keinem Fall hinnehmen, wenn diese nicht offensichtlich waren (Fotos) oder im Text beschrieben wurden, und zwar unabhängig davon, ob der Anbieter privat oder gewerblich eingestellt hat… bei „gewerblich“ hast Du natürlich alle Trümpfe in der Hand!
Hast du via Paypal bezahlt (ebay selbst wird hier gar nichts machen)?
Der Weg ist so: Du schickst die Ware zurück, dann bekommst Du das Geld.
Zur „Rechtslage“ kann ich keine Angaben machen, das kann nur ein Jurist. Das oben Geschilderte entnehme ich ausschließlich meinem Wissen, also meiner eigenen Erfahrung!
habe gerade eine Jacke über ebay ersteigert.
Sie wurde als neuwertig beschrieben. Mängel wurden keine
benannt. Aber die Jacke hat innen eine offene Naht und sie
scheint auch nicht ganz neu zu sein. Was mache ich nun? Mängel genau feststellenund dokumentieren und/oder Zeugen sichern!
Ich habe dem Verkäufer gemailt, das ich dei Jacke so nicht
haben will und mein Geld einschl. dem neu anfallenden Porto
zurückverlange. Ich bekam zu Antwort, ich solle Fotos der
Mängel mailen zurückfragen, wie Verkäufer vorschlagt, von drartigen Mängeln Fotos anzufertigen! und eine Klärung solle über ebay erfologen. Ist doch oK, oder?
Was kann ich in diesem Falle tun, wie ist die Rechtslage? bei Mängeln der Ware besteht folgende Wahl: 1. Nachbesserung (freiwillig!), 2. Wandlung! 3. Wandlung u. Schadenersatz Kann
ich mein Geld in diesem Falle in voller Höhe vor der
Rücksendung der Ware zurückfordern? ja! Aber Verkäufer wird es nicht herausrücken? Was steht bitte in den AGB?
Hallo Dari,
sorry, dass ich mich erst jetzt melde. Aber ich bin berufsbedingt derzeit nur jedes 2. Wochenende da. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage ist mir aus Zeitgründen leider nicht mehr möglich. Bitte wenden Sie sich deshalb an einen anderen Experten bei w-w-w oder stellen Sie die Anfrage direkt bei ebay/community/kaufen. Dort erfolgt eine Antwort meist sehr zeitnah. Aber unbedingt Artikel-Link mit angeben, der Teufel liegt oft im Detail.
wenn dir der Verkäufer nicht direkt Recht gibt und dir dein Geld zurücküberweist, dann musst! du über ebay die Sache klären.
Da deine Anfrage schon paar Tage alt ist würde mich interessieren, ob und was du inzwischen erreicht hast?!