Ebay, Käufer zahlt nicht

Guten Tag,

ich habe bei ebay etwas verkauft und es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Der Käufer will nicht zahlen. Nach Fristsetzung ist er nun in Verzug. Jetzt kann ich Vertragserfüllung verlangen, aber wie?

Bei ebay handelt es sich um Vorkasse-Zahlung, daher kann ich kein gerichtliches Mahnverfahren beantragen. Ein Kaufvertrag im Fernabsatz muss gezahlt werde. Verkäufer meint - hat nichts, braucht auch nicht zu zahlen.

Bei der Kommunikation des Käufers (Spaßbieter) hat sich herausgestellt, mit Arroganz ist er nicht mehr zu überbieten. Ich weiß, dass er über Geld verfügt und des Öftern was kauft aber nicht bezahlt. Dieses Mal, auch wenn ich Vorkasse leisten muss, würde ich vor Gericht gehen.

Sicher fragt jetzt jemand, ob ich nichts Besseres zu tun hätte - nein!

Sollte ein Anwalt tätig werden (es geht nur um 75 Euro), wie kann er vorgehen? Hat jemand Erfahrung oder kennt sich aus? Wie sehen die Chancen auf Vertragserfüllung aus? Ist ja schließlich im Gesetz verankert, so sehr, dass kaum einer das versteht.

Danke und freundliche Grüße

Kannst du schon, aber erst nach Frist zur Zahlung.

Schreiben aufsetzen, Aufforderung zur Leistung der Vorkasse und Abnahme der bestellten Ware nach Vertragsgrundlage innerhalb der gesetzten Frist ( höchstens 10-14 Tage). Ankündigung was bei Nichtzahlung innerhalb der Frist passieren wird.

Nämlich Mahnbescheid bzw. gleich Zahlungsklage. Wenn jemand absehbar nicht auf einen Mahnbescheid reagieren wird, dann könnte man auch gleich klagen. Geht schneller.

Die Chancen ?
Wenn er Geld hat wären sie gut.

Aber hier noch mal ein Rat zum überdenken.
Es geht um 75 € und du hast (wichtig !) die Ware noch bei Dir. Könntest sie also erneut verkaufen, bisher kein Schaden.

MfG
duck313

Da hast du leider keine Ahnung. Gerichtliches Mahnverfahren geht aus verschiedene Gründen nicht. Ich habe mit dem Mahngerichte gesprochen, die haben mir es auch erklärt, warum es nicht geht. Das jetzt hier zu erklären ist mir zu langwierig.

Was heißt denn Schreiben aufsetzen? Ich habe doch geschrieben, dass er schon längst in Verzug ist! Das bedeutet, dass meine gesetzte Frist fruchtlos blieb!

Nochmal, es geht kein gerichtliches Mahnverfahren und somit auch anschließende keine Klage. Das ist doch das Problem!

Lesestoff für Dich:

1 Like

hi,

blöde Nachfrage:

(2) Das Mahnverfahren findet nicht statt:

wenn die Geltendmachung des Anspruchs von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängig ist;

wäre das hier nicht der Fall?

grüße
lipi

Das betrifft mE den Lieferverzug - und hier liegt ja ein Abnahmeverzug vor.
Entspricht (quasi) wenn du dir ein Auto bei nem Händler bestellst - und es dann nicht abholst. Du musst zahlen.

Es gibt zwei Möglichkeiten ein gerichtliches Mahnverfahren zu beantrage:

  1. Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, diese aber bereits erbracht ist.
  2. Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhängt.

Trifft beides in meinem Fall nicht zu - Antrag abgelehnt.

Das habe ich schon verstanden. Ich wollte nur die Kosten niedrig halten. Ein gerichtliches Mahnverfahren kostet nur wenige Euro.
Wie sollte ich jetzt vorgehen? Geht wohl nur mit einem Anwalt. Ich denke, ob der Käufer zahlungsunfähig ist, erfahre ich erst bei einer Gerichtsverhandlung, oder?

Nein, in der Verhandlung sicher nicht. Erst danach wenn Du das Urteil vollstrecken lassen willst, falls nicht freiwillig gezahlt und Ware abgenommen würde.
Du musst ja dann den Gerichtsvollzieher beauftragen zu vollstrecken. Und erst da käme heraus „Nichts da- fruchtlos“.

Das Gericht kümmert sich nicht darum ob ein (Zivil)urteil auch befolgt wird.

geh zum Anwalt, lasse eine „Erstberatung“ durchführen und kläre grob ab was man machen kann/sollte und was es Dich (erst einmal) kosten wird, denn Du musst alles vorab bezahlen, in der Hoffnung es alles dem Schuldner(Käufer) aufzuerlegen.

Du willst eine Art „Rache“ gegen den Spaßbieter. Dann mache es doch anders herum.
Kündige den Kaufvertrag, verkaufe neu und mit Glück hat sich alles erledigt.
Solltest Du weniger als 75 € erlösen, so könntest Du diesen Minderbetrag als Schadenersatz einfordern,
Das ginge dann nach fruchtloser Aufforderung aus mit Mahnbescheid.

MfG
duck313

Genauso werde ich es auch machen.
Danke „duck313“ und danke an alle.
MfG