hallo
ich bin letztens auf ein ebay kaufgesuch gestossen. das sah ungefähr so aus, dass jemand schreibt:
kaufe Computerspiel-Account XYZ
Sofort-kaufen: 100€
Geht sowas überhaupt? Wenn jemand den Button klickt, muss er (Käufer) doch die 100€ zahlen (anstat sie zu bekommen) und bekommt dafür den angebotenen Artikel (Kaufgesuch - müsste dann ja den Accountt auch noch hergeben!?!).
Also dass man Ebay für Kaufgesuche benutzt, hab ich vorher noch nie gesehen. Ist sowas legal? Wie sieht da die gesetzliche Absicherung, gesetzlicher Rahmen aus?
Weiss jemand Ebay-Paragraphen zu dem Thema?
Würde mich über eure Antworten freuen
Gruss