ich habe vor 2 Tagen bei ebay via SofortKauf einen teuren Artikel gekauft. Allerdings noch nicht bezahlt. Jetzt habe ich den gleichen Artikel günstiger entdeckt. Der Verkäufer hat noch 2 weitere Exemplare in der gleichen „Anzeige“ eingestellt. In den Widerrufsbelehrungen steht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Nun die Frage: Fallen für mich Gebühren an wenn ich vom Widerrufsrecht gebrauch mache? Oder habe ich mit sonstigen rechtlichen Folgen zu rechnen?
ich bin kein rechtsexperte, doch bin ich bei Ebay schon laenger taetig ( 2400 bewertungen ) und meines wissens entstehen Ihnen keine unkosten, wenn Sie Ihren widerruf gemaess der gesetzlich vorgeschriebenen rechtsbelehrungen erklaeren und die fristen einhalten.
ich habe vor 2 Tagen bei ebay via SofortKauf einen teuren
Artikel gekauft. Allerdings noch nicht bezahlt. Jetzt habe ich
den gleichen Artikel günstiger entdeckt. Der Verkäufer hat
noch 2 weitere Exemplare in der gleichen „Anzeige“
eingestellt. In den Widerrufsbelehrungen steht:
Tut mir leid, da noch keine Erfahrung damit, kann ich leider nicht helfen.
Gruss Wolfgang
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder
– wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch
Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang
der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten
Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit
§ 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e
Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs oder der Sache.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls
gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns
die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im
Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch
die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr
Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren
Wert beeinträchtigt.
Nun die Frage: Fallen für mich Gebühren an wenn ich vom
Widerrufsrecht gebrauch mache? Oder habe ich mit sonstigen
rechtlichen Folgen zu rechnen?
hallo, da es ein gewerblicher verkäufer ist, können vom kauf innerhalb von 14 tagen zurücktreten, so wie sie ware im geschäft zurück geben können. schicken sie dem verkäufer einfach eine email, in der sie vom rücktrittsrecht gebauch machen. sie müssen dies auch nicht begründen. es entstehen ihnen auch keine gebühren. die gebühren, die dem verkäufer entstanden sind, kann (wird) er sich von ebay erstatten lassen.
Nein, keine rechtlichen Folgen für Dich.
Du hast einen Artikel gekauft und trittst unmittelbar nach dessen Kauf vom Vertrag zurück. Der Verkäufer sollte sogar froh sein, dass er nicht möglicherweise sogar noch auf den Versandkosten sitzen bleibt.