Ebay Kaufrücktritt wegen verschwiegener Mängel

ebay Rücktritt vom Kauf

Der Fall wäre: ich hätte ein Klavier für ca. Euro 400 ersteigert, daß als voll bespielbar beschrieben wäre und der Text so zu verstehen wäre, daß keine gröberen Mängel vorhanden wären (das Einzige vielleicht nicht so Positives wäre der Satz: „für Anfänger geeignet“). Man erfährt durch Zufall über Dritte, daß ein Klaviergeschäft den Kauf schon abgelehnt hatte, da das Klavier Fehler hätte, deren Behebung 4500-5000 Euro kosten würde. Ich wäre mir über den Kauf jetzt natürlich extrem unsicher, da meine Meinung lt. Verkaufs-Text wäre, alles wäre in Ordnung und möchte vom Kauf zurücktreten, da der Verkäufer auch diese Mängel verschwiegen hat. Gesetzt den Fall, ich hätte auch noch nicht bezahlt.
Kann ich von einem Widerrufsrecht Gebrauch machen (wie üblich innert 14 Tagen) obwohl der Verkäufer angefügt hatte: „Dies ist ein Privatverkauf, daher Gewährleistung, Garantie sowie Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen“?

hallo,

hast du jetzt gekauft oder nicht?
bei privatkäufen ist ein rücktritt innerhalb 14 tagen nicht möglich, das geht nur bei gewerbl. käufen.

was ich nicht verstehe… ein klavier holt man doch wenn ab und von daher… wenn es soviele mängel hat, würde ich einfach wieder gehen und das teil nicht bezahlen… fertig…
grüße
sandra

Hallo Sandra,
danke für Deine Antwort! Inzwischen haben wir den Fall mit dem Verkäufer geregelt und bzgl. der Mängel hat er mir einen Preisnachlass gewährt, den ich nun auch akzeptiert habe. Leider konnten wir aufgrund der Entfernung das Klavier nicht so leicht besichtigen, gingen aber aufgrund der Beschreibung davon aus, daß alles passen würde (was aber aufgrund Beschreibungen von Dritten sowie durch eine heutige Besichtigung nicht ganz bestätigt wurde). Wie gesagt, haben wir uns jetzt geeinigt und mit dem Preisnachlass kann ich wieder etwas an die Reparatur dranzahlen.
Danke für Deine Hilfe!
Liebe Grüße
lillekid

Hallo, erstmal muss allerdings bewiesen werden, dass das Klavier diese Mängel hat. Ansonsten schützt es den Verkäufer nicht, wenn er arglistig getäuscht hat. Da helfen auch keine Sätze wie: Privatverkauf usw…

hallo illekid,

für den Fall das es dann so wäre, dass ich dir eine
Antwort geben können würde, würde ich das dann eben tun, wenn du eben das Teil gekauft hättest …

Denn weisst du was, bei deiner Fragestellung
könnte es nämlich sein, dass du genauso gut ein Verkäufer sein könntest, der irgend eine linke Masche plant. Und dir auf diese Art direkt Tipps zu was holen möchtest.
Und da eben werde ich dir eben zu nicht weiterhelfen.

Falls es anders ist …
na ja dann kannst du dich gerne wieder melden wenn
es dann eben einen Fall gibt zu dem man vielleicht an Einzelheiten etwas erkennen kann …

liebe grüße
marita