kaum bin ich einmal hier gewesen, da hab ich gleich noch ne Frage.
Mich würde interessieren, ob jemand von einem Handel bei ebay wegen Irrtums (§119 BGB) zurücktreten kann.
1.Angenommen die angebotene Ware wurde ausdrücklich als defekt beschrieben, und das Angebot an Bastler gerichtet.
2.Der Artikel wurde verkauft.
3.Käufer/in will den Artikel jetzt nicht mehr abnehmen (entschuldigt sich damit vorschnell gehandelt zu haben, und hätte im I-Net nachgesehen - der Artiekl wäre sehr oft mit Fehlern behaftet)
4.Verkäufer/in besteht auf der Abnahme.
5.Käufer/in erklärt darauf die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums (§119 BGB)
ich war nicht der Käufer, und ja, der Argumentation ist schwer zu folgen. Wenn man kein Rechtsverdreher ist kann man ja alles in irgendwelche Gesetzestexte rein interpretieren. Deshalb versuche ich ja hier Antworten zu finden.
Mich würde interessieren, ob jemand von einem Handel bei ebay
wegen Irrtums (§119 BGB) zurücktreten kann.
Habe mal zwei Betten ersteigert obwohl ich nur eins brauchte. Das eine habe ich abgeholt das andere nicht. Beim Verkäufer des zweiten Bettes habe ich mich entschuldigt und eine Kostenentschädigung von 15 Euro angeboten. Er gab mir seine Adresse und ich schickte ihm das Geld per Post zu. Sein Bett konnte er erfolgreich an den zweiten Anbieter verkaufen. Wir haben uns gegenseitig positive Bewertungen gegeben und schluss wars.
Alles Gute ist möglich, wenn man nur die Regeln der Höflichkeiten einhält. Dazu bedarf es keiner Gesetze oder Richter.
Hallo,
der kaufer sagt dir doch, das er sich geirrt hat. aber da er so clever ist dir zu sagen, das er das erst nach dem kauf anderes entschieden hat, ist das kein fall des 119 sondern persönliches pech für den käufer.
zum zeitpunkt des kaufes wollte er das produkt x zum preis von y kaufen. das er nachträglich rausfindet, das er es nicht will, ist sein problem.