Ebay kaufvertrag erfüllungspflicht

Hi,
ich wollte mal Fragen wie es aussieht wenn man aus versehen einen Falschen Artikel bei ebay ersteigert. Z.B. Wird ein Fernseher gekauft(von Privat) und überlesen, dass dieser defekt ist(was kleiner geschrieben war als z.B. Gerätenamen). Es wurde bereits versucht mit dem Verkäufer zu reden und ihn gefragt ob dieser den Artikel dem unterlegenden Bieter anbieten kann oder ihn erneut einstellt. Aber es konnte so keine Einigung gefunden werden. Der Fernseher soll bei Abholung bar bezahlt werden. Muss der Käufer nun eine fahrt von 150km auf sich nehmen um einen defekten Fernseher abzuholen, welchen er gar nicht haben will? Was passiert als nächstes?

Hallo,

naja dumm gelaufen. Ich würde davon ausgehen, daß der Kaufvertrag zustandegekommen ist, da er den „Mangel“ nicht verschwiegen hat.
Von seiner Seite aus gesehn,finde ich es ziemlich unfair, jetzt auf dei Erfüllung des KV zu bestehen. So etwas ist menschlich, insbesondere bei ebay, da dort ja viele Privatleute verkaufen und kaufen. Ich würd ihm vorschlagen, die Angebotsgebühr und die Verkaufsprovision zu bezahlen. Dann hast Du ihm seine Kosten erstattet und er kann den Fernseher nochmal einstellen.

Gruß
Nina c-k

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Hallo, habe keine entsprechenden Erfahrungen. Biete Dir einen Link auf eine ebay-Seite (Rücknahme eines Gebots): http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html
Dort wird dieses Problem erläutert. So viel ich weiß, ist man meistens auf den guten Willen des Verkäufers angewiesen.
Viel Erfolg wünscht Piri K.

Hi Hannes,

es sieht leider ziemlich übel für dich aus! Wenn als defekt ausgeschrieben war, dann besteht kein Grund zur Rücknahme, egal, wie das Wort „defekt“ geschrieben wird.

Weitere Hinweise zur Rücknahme eines Gebots findest du im Internet unter:
http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html

Viele Grüße
Linda

Wenn das TV als „Defekt“ deklariert ist, und du ersteigerst dieses Gerät, dann ist zu hoffen dass du den Vogel so günstig wie möglich abgeschossen hast. So Günstig, dass eine Reparatur sich vielleicht lohnt. Wenn nicht, könntest du das Gerät selbst bei Ebay einstellen. Ich denke Bastler, die Verwendung(zum Ausschlachten) dafür haben, gibt’s in Deutschland tausende.

Gruß Gisy

Hi zurück :smile:,
Ebay weist in den Bestimmungen für Verkäufer ausdrücklich darauf hin, dass defekte Artikel oder Artikel mit Mängeln direkt erkennbar sein müssen. Das heißt, dass es bei defekten Artikeln nicht ausreicht, wenn ein Vermerk in der Beschreibung ist. Defekte Artikel müssen in der Stichwortbeschreibung als solche gekennzeichnet sein.
Verzichten Sie einfach darauf, den Artikel abzuholen. Lassen Sie den Verkäufer agieren und reagieren sie freundlich aber bestimmt auf seine „Vorschläge“.
Als Käufer können Sie nicht einmal negativ bewertet werden, anders als der Verkäufer.
Er kann natürlich auch vor Gericht gehen, aber meine Erfahrung sagt mir, dass dies in den seltensten Fällen passiert. Zumal Sie wahrscheinlich Recht bekämen.
Schauen Sie auch mal in seinen anderen Bewertungen nach, was andere Käufer geschrieben haben. Vielleicht finden Sie dort einen weiteren „Beweis“, dass der Verkäufer unseriös handelt.
Ich hoffe, ich konnte einigermaßen helfen.
Für weitere Fragen können Sie mich selbstverständlich gerne wieder anschreiben.
Paula

Hi zurück :smile:,
Ebay weist in den Bestimmungen für Verkäufer ausdrücklich darauf hin, dass defekte Artikel oder Artikel mit Mängeln direkt erkennbar sein müssen. Das heißt, dass es bei defekten Artikeln nicht ausreicht, wenn ein Vermerk in der Beschreibung ist. Defekte Artikel müssen in der Stichwortbeschreibung als solche gekennzeichnet sein.
Verzichten Sie einfach darauf, den Artikel abzuholen. Lassen Sie den Verkäufer agieren und reagieren sie freundlich aber bestimmt auf seine „Vorschläge“.
Als Käufer können Sie nicht einmal negativ bewertet werden, anders als der Verkäufer.
Er kann natürlich auch vor Gericht gehen, aber meine Erfahrung sagt mir, dass dies in den seltensten Fällen passiert. Zumal Sie wahrscheinlich Recht bekämen.
Schauen Sie auch mal in seinen anderen Bewertungen nach, was andere Käufer geschrieben haben. Vielleicht finden Sie dort einen weiteren „Beweis“, dass der Verkäufer unseriös handelt.
Ich hoffe, ich konnte einigermaßen helfen.
Für weitere Fragen können Sie mich selbstverständlich gerne wieder anschreiben.
Paula.

Hi,
Vom Kauf zurücktreten und Ebay-Gebüren sparen - ja das geht!

Wenn sich Verkäufer und Käufer einig sind, den Kauf nicht zu vollziehen (z. B. wegen Irrtum) oder rückgängig zu machen (z. B. wegen Mangel), dann gibt es hierzu bei Ebay einen etwas versteckten Link. Das tolle: so kann der Verkäufer seine Ebay-Gebühren zurück erhalten!!

Für Verkäufer:
Unter „Unstimmigkeiten online klären“ auf „Nicht bezahlten Artikel“ klicken und dann die Passage „Eine Gutschrift der Verkaufsprovision für einen zurückgegebenen Artikel oder eine nicht abgeschlossene Transaktion anfordern“ auswählen. Ihr Kunde erhält darauf hin eine Mail, in der er die Rückabwicklung bestätigt - schon haben Sie Ihre Gebühren wieder zurück!

Für Käufer:
Machen Sie Ihren Verkäufer doch auf diese Möglichkeit aufmerksam - die meisten kennen sie nämlich nicht und zeigen sich daher bei einem Rücktritt vom Kauf recht störrisch (ich meine hier die privaten Verkäufer, bei gewerblichen habe Sie eh ein gesetzliches Rücktrittsrecht!).
ch wollte mal Fragen wie es aussieht wenn man aus versehen

einen Falschen Artikel bei ebay ersteigert. Z.B. Wird ein
Fernseher gekauft(von Privat) und überlesen, dass dieser
defekt ist(was kleiner geschrieben war als z.B. Gerätenamen).
Es wurde bereits versucht mit dem Verkäufer zu reden und ihn
gefragt ob dieser den Artikel dem unterlegenden Bieter
anbieten kann oder ihn erneut einstellt. Aber es konnte so
keine Einigung gefunden werden. Der Fernseher soll bei
Abholung bar bezahlt werden. Muss der Käufer nun eine fahrt
von 150km auf sich nehmen um einen defekten Fernseher
abzuholen, welchen er gar nicht haben will? Was passiert als
nächstes?

Nun, leider kenne ich die rechtlichen Belange von EBAY
für diesen Fall nicht so genau. Grundsätzlich ist es
aber so, dass hier mit EBAY Kontakt aufgenommen werden
kann. Dort schildert man den Fall, mit dem Hinweis, dass
es sich um ein defektes TV-Gerät handelt und das keinen
Wert von 150 Euro haben kann, da das eventuell in die
Rubrik Betrug eingeordnet werden muss, noch dazu mit der
von vorne herein beabsichtigten Täuschung des Käufers
durch die zu kleine Schrift.

Hi,
ich wollte mal Fragen wie es aussieht wenn man aus

versehen

einen Falschen Artikel bei ebay ersteigert. Z.B. Wird

ein

Fernseher gekauft(von Privat) und überlesen, dass

dieser

defekt ist(was kleiner geschrieben war als z.B.

Gerätenamen).

Es wurde bereits versucht mit dem Verkäufer zu reden

und ihn

gefragt ob dieser den Artikel dem unterlegenden Bieter
anbieten kann oder ihn erneut einstellt. Aber es konnte

so

keine Einigung gefunden werden. Der Fernseher soll bei
Abholung bar bezahlt werden. Muss der Käufer nun eine

fahrt

von 150km auf sich nehmen um einen defekten Fernseher
abzuholen, welchen er gar nicht haben will? Was

passiert als

nächstes?

Leider kann nicht weiterhelfen.

Hallo,
soweit ich weiß mußt du den Artikel abnehmen, denn der Verkäufer hat ja angegeben, dass der Fernseher kaputt ist. Auch die Fahrt/ kosten mußt Du auf Dich nehmen, wenn im Angebot stand, dass die Ware abgeholt werden muß.Vielleicht könnt Ihr Euch ja einigen, dass der Artikel trotz allem verschickt wird.
Ansonsten hänge ich noch die Rechtsbelehrung mit an.Wünsche trotz allem eine entspannte Abwicklung. :smile:

Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen.
Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den §§ 10 und 11 der eBay-AGB festgelegt. Weitere Informationen zum Vertragsschluss finden Sie hier.

Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab. Wenn Sie ein Gebot für einen Artikel abgeben oder den Artikel über „Sofort-Kaufen“ erwerben, erklären Sie damit die Annahme des Angebots.

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.

Dies gilt auch dann, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Meinung über den Artikel geändert haben oder Ihnen der Preis des Artikels nun doch zu hoch erscheint.

Beim Erwerb eines Artikels von einem gewerblichen Verkäufer haben Sie jedoch in der Regel die Möglichkeit, sich von dem Vertrag durch Ihr Widerrufs- oder Rückgaberecht wieder zu lösen.Grundsätzlich sind alle Gebote bei eBay verbindlich. Bevor Sie ein Gebot für einen Artikel abgeben, sollten Sie sich auf jeden Fall die Artikelbeschreibung aufmerksam durchlesen und das Bewertungsprofil des Verkäufers ansehen. Klären Sie im Vorfeld mit dem Verkäufer alle Fragen, die Sie zu einem Artikel haben.
Die Rücknahme eines Gebots ist nach § 10 Abs. 7 der eBay-AGB nur zulässig, wenn Sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie sich von einer verbindlichen Willenserklärung (wie der Abgabe eines Gebots oder dem Betätigen der Sofort-Kaufen-Schaltfläche) dann wieder lösen, wenn ein so genannter Anfechtungsgrund dafür vorliegt.
Ein Anfechtungsgrund liegt vor, wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befanden oder zur Abgabe der Erklärung durch eine arglistige Täuschung veranlasst wurden.

Inhaltsirrtum: Sie haben sich über den Inhalt der Erklärung geirrt, z.B. haben Sie die Artikelbeschreibung falsch verstanden.
Erklärungsirrtum: Sie haben bei der Umsetzung Ihrer Erklärungshandlung einen Fehler gemacht, z.B. sich bei der Abgabe des Gebots vertippt.
Eigenschaftsirrtum: Sie haben sich über ein wesentliches Merkmal des Artikels geirrt, z.B. sind Sie irrtümlich davon ausgegangen, es handele sich um einen echten van Gogh und keinen Nachdruck.
Arglistige Täuschung: Der Verkäufer hat Ihnen etwas verschwiegen oder falsche Tatsachen vorgespiegelt.
Es ist nicht zulässig Gebote zurückzunehmen, wenn:

Sie Ihre Meinung zu dem Artikel geändert haben.
Sie der Meinung sind, dass Sie sich den Artikel doch nicht leisten können.
Sie etwas höher geboten haben, als Sie ursprünglich vorhatten.
Wenn Sie berechtigt sind, Ihr Gebot zurückzunehmen, können Sie dies über die Funktion „Rücknahme des Gebots“ technisch umsetzen. Sie sollten auf jeden Fall den Grund für die Rücknahme des Gebots dem Verkäufer gegenüber zusätzlich zum Zurücknehmen des Gebots gesondert in Form einer Anfechtungserklärung geltend machen.

Die Anfechtung muss - außer in den Fällen der arglistigen Täuschung - unverzüglich gegenüber dem Verkäufer erklärt werden. Bewahren Sie die E-Mail mit der Anfechtungserklärung gut auf, um im Streitfall die Anfechtung beweisen zu können.
Im Fall der arglistigen Täuschung beträgt die Anfechtungsfrist ein Jahr ab Kenntnis von der Täuschung.
Weitere Informationen zur Rücknahme von Geboten finden Sie hier.

Hinweis: Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

Hallo,#
Leider weiss ich das auch nicht.Ich würde auf alle Fälle mit ebay deshalb Kontakt aufnehmen und dann kann allerdings nur mit Einvernehmen des Verkkäufers die Transaktion rüchgängig gemacht werden und dann tritt automatisch der nachfolgende Bieter den Kaufvertrag an.
Gruß Irina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, ja ist eigentlich klar, der Käufer ist verpflichtet die ersteigerte Ware abzunehmen (ebenso wie der Verkäufer verpflichtet ist, eine versteigerte Ware zu übergeben).
Ehrlich gesagt, wenn der Verkäufer tatsächlich nicht einlenkt, würde ich auf den TV „verzichten“. Schlimmstenfalls gibt es eine Verwarnung. Solltest du aber schon mal verwarnt worden sein, dann Achtung, sonst wird eventuell Account gesperrt.
LG, erika.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]