Probefahrt wäre tatsächlich besser gewesen, wobei etwas Altes eben jederzeit plötzlich kaputt gehen kann.
Ich hoffe, es war wenigstens billig. Aber man sagt ja auch: Billig ist teuer. Meistens kauft man dann nämlich zweimal: Erst das Billige, dann das Teure.
Ich denke, es macht noch einen großen Unterschied, ob du von privat oder einem gewerblichen Anbieter kaufst.
Der gewerbetreibende hat eine Rücknahmepflicht. Privat bin ich nicht sicher, allerdings sieht man oft den Zusatz: „Als Privatverkäufer keine Garantie und Rücknahme“.
Wenn das Rad von Privat erworben wurde, denke ich, hast du Recht. Gekauft wie gesehen.
es ist schon recht wahrscheinlich, dass bereits bei Gefahrübergang ein Mangel vorhanden war, wenn nach kürzester Zeit ein Defekt auftritt.
Da es aber hier kein Verbrauchsgüterkauf ist (weil von privat gekauft), trifft den Käufer die Beweislast.
Du musst also beweisen, dass bereits beim Kauf, bei Übergabe, ein Mangel vorlag.
Das wird dir kaum gelingen.
Wenn doch: Ohne expliziten Ausschluss der Haftung bei Sachmängeln muss auch der private Verkäufer für Sachmängel haften. Es gibt keinen generellen Ausschlus von „Gewährleistung/Garantie“ beim Privatverkauf, dies mus immer bei jedem Vertrag vereinbart werden.