Hallo, ihr Lieben,
War lange nicht hier, nun brauche ich mal euren Rat:
Mal angenommen, jemand kauft über ebay Kleinanzeigen ein Kinderfahrrad, dort ist kein Ausschluss irgendwelcher Haftung.
Derjenige guckt sich das Rad an, kann es aber nicht probefahren, weil das Kind nicht dabei ist und kauft es, weil es erstmal fahrtüchtig aussieht.
Bei der ersten Fahrt geht nach 10 Minuten das Vorderrad, Kugellager irgendwas kaputt…
Kann der Käufer vom Verkäufer Rücknahme, Reparaturkosten… Irgendetwas einfordern?
LG Dany