Ebay Kleinanzeige, gebrauchtes Fahrrad geht beim ersten Gebrauch kaputt

Hallo, ihr :heart: Lieben,

War lange nicht hier, nun brauche ich mal euren Rat:

Mal angenommen, jemand kauft über ebay Kleinanzeigen ein Kinderfahrrad, dort ist kein Ausschluss irgendwelcher Haftung.

Derjenige guckt sich das Rad an, kann es aber nicht probefahren, weil das Kind nicht dabei ist und kauft es, weil es erstmal fahrtüchtig aussieht.

Bei der ersten Fahrt geht nach 10 Minuten das Vorderrad, Kugellager irgendwas kaputt…

Kann der Käufer vom Verkäufer Rücknahme, Reparaturkosten… Irgendetwas einfordern?

LG Dany

Ich würde sagen: Gekauft wie gesehen.

Probefahrt wäre tatsächlich besser gewesen, wobei etwas Altes eben jederzeit plötzlich kaputt gehen kann.

Ich hoffe, es war wenigstens billig. Aber man sagt ja auch: Billig ist teuer. Meistens kauft man dann nämlich zweimal: Erst das Billige, dann das Teure.

Gruß

Ich denke, es macht noch einen großen Unterschied, ob du von privat oder einem gewerblichen Anbieter kaufst.
Der gewerbetreibende hat eine Rücknahmepflicht. Privat bin ich nicht sicher, allerdings sieht man oft den Zusatz: „Als Privatverkäufer keine Garantie und Rücknahme“.
Wenn das Rad von Privat erworben wurde, denke ich, hast du Recht. Gekauft wie gesehen.

1 Like

Hallo,

es ist schon recht wahrscheinlich, dass bereits bei Gefahrübergang ein Mangel vorhanden war, wenn nach kürzester Zeit ein Defekt auftritt.
Da es aber hier kein Verbrauchsgüterkauf ist (weil von privat gekauft), trifft den Käufer die Beweislast.
Du musst also beweisen, dass bereits beim Kauf, bei Übergabe, ein Mangel vorlag.
Das wird dir kaum gelingen.
Wenn doch: Ohne expliziten Ausschluss der Haftung bei Sachmängeln muss auch der private Verkäufer für Sachmängel haften. Es gibt keinen generellen Ausschlus von „Gewährleistung/Garantie“ beim Privatverkauf, dies mus immer bei jedem Vertrag vereinbart werden.

Und was ist mit der nicht ausgeschlossenen Sachmangelhaftung?

Hier sieht man diesen aber wie in der Frage erwähnt eben gerade nicht.